Fragen und Antworten3 X Kaminkehren ?
Michael_Hermsen antwortete vor 16 Jahren

Möchte mal von anderen Holzheizern wissen, wie oft der Schorni im Jahr den Kamin kehrt.
An meiner Anlage, in der ich im Jahr ca. 10- 15 lfm. trockenes Buchenholz verfeuere kommt unserer neuer Schorni ( Bezirksinhaber seit 01.01.08 ) nun 3 mal im Jahr. Der alte Kaminkehrer war immer im Januar und Oktober im Hause.

07.01.08
Der Kaminkehre kommt und reinigt den Kamin und das Ofenrohr.
Angefallener Russ ca. 0,5kg.
Kosten mit Trinkgeld: 40,00€

21.04.08
Der Kaminkehre kommt und will wieder reinigen. Ich erkläre, das ich das Ofenrohr vor einer Woche selbst gereinigt habe und das er doch erst am Januar da war. Werde augeklärt, das der Kamin in Zukunft 3X gekehrt wird??????
Angefallner Russ: passt in eine Kaffeetasse.
Kosten ohne Trinkgeld: 36,50€

Nächster Termin: September
Schätze das wird eine Kamin- Querschnittserweiterung, da er nun die Keramik rauskratzt.

Spinnen die den alle???



9 Antworten
Eddi antwortete vor 16 Jahren

Mein Schorni wollte vier mal im Jahr kommen.
Da ich aber 15qm Solar habe, wollte er auf die Sommer Kehrung verzichten.
Da bei den drei mal kehren im Jahr aber nur kleine Mengen an Ruß anfallen sind, hab ich ihn jetzt auf zwei mal kehren im Jahr runtergehandelt.
Ich jage pro Jahr ca 15 m Holz durch den Kessel.

Eddi

modellbauwaze antwortete vor 16 Jahren

Eine Solaranalge mit 12m² ist bei mir ebenfalls montiert. Von Mai bis September liefert mir die Solaranlage und ein Gaskessel die nötige Energie.
Ich glaube das ist reine Abzocke.

Karsten_S antwortete vor 16 Jahren

Hallo modellbauwaze,

wenn ein Schornie sich stur stellt hast Du schlechte Karten. Daher der Rat, ruhig und sachlich zu bleiben. Dann besteht die Change, dass auch Du mit 2 mal kehren im Jahr auszukommen. Meine Erfahrungen stehen im Thread „Nach 13 Mal Heizen kommt der Schornie zum Fegen“

renato3 antwortete vor 16 Jahren

In der Steiermark (Österreich)läuft das so:

Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe Reinigungs- und Überprüfungsfristen
1 Herde und Öfen sowie dazugehörige Verbindungsstücke 3x in der Heizperiode vom Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten zu reinigen oder reinigen zu lassen bei Betrieb außerhalb der Heizperiode 1x zusätzlich
2 zu 1 gehörige Rauchfänge 3x durch den Rauchfangkehrer in der Heizperiode bei Betrieb außerhalb der Heizperiode 1x zusätzlich
3a Feuerungsanlagen bis einschließlich 120 kW vor 1.1.1995 hergestellt 4x durch den Rauchfangkehrer in der Heizperiode bei Betrieb außerhalb der Heizperiode 1x zusätzlich
3b Feuerungsanlagen bis einschließlich 120 kW nach dem 31.12.1994 hergestellt 3x durch den Rauchfangkehrer in der Heizperiode bei Betrieb außerhalb der Heizperiode 1x zusätzlich
4 Feuerungsanlagen über 120 kW sind monatlich vom Rauchfangkehrer bei Betrieb zu reinigen
5 Feuerungsanlagen im Betrieb mit geprüftem Dampfkesselwärter kann vom dort beschäftigten und geprüften Dampfkesselwärter gereinigt werden, jedoch zusätzlich 1x jährlich durch den Rauchfangkehrer

renato

Michael_Hermsen antwortete vor 16 Jahren

Hallo zusammen,
ich selbst plane den Einbau eines ATMOS im nächsten Monat und bin selber Schorni in Deutschland.
Sicherlich kann man versuchen mit dem zuständigen Kollegen über eine Herabsetzung der Kehrhäufigkeit zu Verhandeln, man darf aber eines nicht Vergessen, kommt es zu einem Schaden bei einem Kaminbrand (z.B. Risse im Schornstein), ist die erste Frage des Versicherungsgutachters , wann wurde zuletzt gefegt? Zeitraum zu lang? und schon ist der Schorni in der Haftung.

Kehrordnung für Deutschland
§2 Kehrpflicht
(1) Abgasanlagen für Abgase von festen und flüssigen Brennstoffen sind wie folgt zu kehren:
Art der Feuerstätte Kehrhäufigkeit
(jährlich)
1.selten benutzte Anlagen einmal
2. Nach § 15 der 1. BImSchV überwachte
Anlagen und bivalente Anlagen im Sinne des § 2 Nr.2 der 1. BlmSchV
a) bei Verbrennung flüssiger Brennstoffe einmal
b) bei Verbrennung von Kohle und Koks zweimal
c) bei Verbrennung fester Brennstoffe nach §3 Abs. 1 Nr 5a 1. BimSchV zweimal (z.B.Pellet)
d) bei Verbrennung anderer fester Brennstoffe dreimal
3. bei angeschlossenen ortsfesten Verbrennungsmotoren einmal
4. Anlagen, die als Zusatzfeuerstätte gelegentlich
benutzt werden und nicht unter Nummer 1 fallen zweimal
5. alle übrigen Anlagen,
a)soweit sie nur in der üblichen Heizperiode benutzt werden dreimal
b)soweit sie ganzjährig benutzt werden viermal.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Abgasanlagen von Ölbrennwertfeuerstätten

juergen antwortete vor 16 Jahren

Hallo Michael,
ich bitte Dich Deinen Beitrag oben in die Spedia einzusetzen auf der rechten Seite. Solche Daten sind immer wieder gefragt und dort kann man dann immer wieder die User hin verweisen.
Vielleicht kann man die österreichischen Grundlagen auch dort getrennt einbringen aber mit dick unterstrichen gültig für Österreich. Wir haben auch User aus diesem Land.

modellbauwaze antwortete vor 16 Jahren

Kann ich die Holzheizung mit Kamin an 6 Monaten auch stilllegen? Demontiere das Ofenrohr und melde es dem Schorni.
Im Oktober melde ich alles wieder an. Muß der Kaminkehrer dann wieder eine teuere Abnahme durchführen?

juergen antwortete vor 16 Jahren

Du mußt nur Deinem Schorni mitteilen, dass Du im Sommer Deinen HV nicht heizt und erst wieder zur Heizperiode anwirfst. Wenn Du wenn es wirklich mal kalt werden sollte und Du heizt was solls.

Diese Abnahme war nur das erste Mal.

Michael_Hermsen antwortete vor 16 Jahren

Hallo Jürgen,

ich weiss nicht wie ich meinen Beitrag in das Atmospedia kopiert bekomme!