Herbert_VER antwortete vor 16 Jahren

Hallo liebe Leser,

kann mir jemand sagen, wer die Kontrollunktion über den Schorni hat ?

Einen schönen Tag noch
Herbert



12 Antworten
dobia antwortete vor 16 Jahren

wo liegt genau das problem?

grüße
dobia

Herbert_VER antwortete vor 16 Jahren
dobia:
wo liegt genau das problem?

grüße
dobia

Will einen norwegischen alten Ofen an einem vorhandenen Schornstein betreiben.
Ablehnung durch den Schorni.
Begründung : Der Ofen hat kein deutsches Typenschild.
Habe über die Norweger erfahren, dass der Ofen von der Braunkohle AG in Essen geprüft worden ist.
Habe dem Schorni vor 10 Wochen die Nr. des Prüfberichtes per Email mitgeteilt.
Keine Reaktio.
Habe nun schon 2 mal mit ihm telefoniert.
Aussage : Wir haben so viel zu tun, die Arbeit bricht über uns herein wie ein Tsunami.
Habe ihm daraufhin einen netten Brief geschrieben und diesen Brief mit Datum 08.01.2010 au Termin gelegt.
Termin habe ich ihm im Brief genannt.
Heute ist der 08.01.
Keine Reaktion.

Denke über eine Beschwerde bei der übergeordneten Stelle nach.
Kenne sie aber nicht.
Deshalb meine rage an das geballte Wissen des Forum.
Danke
Herbert

Es gibt da aber noch weitere Punkte.
Wie z.B.
Ein Besuch durch den Schorni für Endabnahme einer Heizung,kehren von 2 Schornsteinen, messen einer Gasheizung und Gespräch über den Neubau eines Schornsteines.
Es kamen daraufhin 4 Rechnungen mit jeweils Fahrkostenanteil von 7,50 @.

reuab antwortete vor 16 Jahren

Hallo,

@Herbert,
ich denke mal das man bei der Schornsteinfeger Innung
beschwerde einlegen kann.
Wenn nicht, müssen die aber wissen an wen du dich
wenden kannst.

so long Hans

arnolddc50se antwortete vor 16 Jahren

Hallo Herbert,

meine erfahrung mit Schornsteinfeger ist von berufswegen relativ groß. Jeder Mensch ist nun mal wie er ist sowohl der schornsteinfeger als auch du, was in deinem fall anscheinend nicht so toll zusammenpasst. Wenn du von deiner seite dir die größt möglichste Mühe gibst dem Schornsteinfeger die Unterlagen zu besorgen die er von Rechtswegen auch benötigt und einen menschlich ordentlichen höflichen umgang mit Ihm pflegst dann wird der Schornsteinfeger auch sein bestes geben dir weiter zu helfen.
Ein einziges mal in 25 Jahren hatte ich den fall das der Schornsteinfeger trotz guten bemühens meiner seite die Sache nicht zum guten Abschluß bringen wollte. Darauf hin wendete ich mich ans Wirtschaftsministerium. Dort Lagen schon einige ähnliche meldungen vor worauf man den Schornsteinfeger auswechselte.
Verständnis und respeckt gegenüber dem andern ist meist die bessere Lösung
Gruß arnolddc50se

Herbert_VER antwortete vor 16 Jahren
arnolddc50se:
Hallo Herbert,

meine erfahrung mit Schornsteinfeger ist von berufswegen relativ groß. Jeder Mensch ist nun mal wie er ist sowohl der schornsteinfeger als auch du, was in deinem fall anscheinend nicht so toll zusammenpasst. Wenn du von deiner seite dir die größt möglichste Mühe gibst dem Schornsteinfeger die Unterlagen zu besorgen die er von Rechtswegen auch benötigt und einen menschlich ordentlichen höflichen umgang mit Ihm pflegst dann wird der Schornsteinfeger auch sein bestes geben dir weiter zu helfen.
Ein einziges mal in 25 Jahren hatte ich den fall das der Schornsteinfeger trotz guten bemühens meiner seite die Sache nicht zum guten Abschluß bringen wollte. Darauf hin wendete ich mich ans Wirtschaftsministerium. Dort Lagen schon einige ähnliche meldungen vor worauf man den Schornsteinfeger auswechselte.
Verständnis und respeckt gegenüber dem andern ist meist die bessere Lösung
Gruß arnolddc50se

Hallo Arnold,

deine Antwort verstehe ich jetzt nicht so richtig.Zumindest bringt sie mich nicht so richtig voran.
Alles was du schreibst ist doch selbstverständlich, und nicht weiter erwähneswert.Freundlicher Umgang, Tasse Kaffee usw.
Ich möchte ja gerne einen guten Ausgang für mich, wenn der Ofen aber nicht zugelassen werden kann, möchte ich das aber auch gerne wissen. Vor allen Dingen möchte ich den Vorgang, wie auch immer er für mich ausgeht, in einem überschaubaren Zeitraum erledigt haben.
Ich denke, dass 2,5 Monate einfach zu lange sind.

Deshalb meine Frage.

Gruß
Herbert

luschu antwortete vor 16 Jahren

Ab diesen Jahres kannst Du Dir den Schorni aussuchen schau welcher Kehrbezirk in Deiner Nähe ist und frage den. Rufe den alten an sage Du willst Deine Unterlagen zurück dann wird dem was einfallen. Meiner wollte meine Esse nicht von Unten kehren 8m geht nicht höchstens 6m alles klar kein Problem Du bekommst von mir eine Reinigungsöffnung in 2.5m und schmeißt Dir beim Reinigen alles auf den Kopf. Für den Nachbarkehrbezirk kein Problem der kann von Unten.

manter antwortete vor 16 Jahren

Und wenn es noch lange dauert, kannst du ihn sowieso wegschmeißen.

In wenigen Wochen (glaube 3) tritt die neue Bimsch vermutlich
endgültig in Kraft. Damit wäre der sicher nicht mehr zulassungsfähig.

Gruß Manuel

Manfred antwortete vor 16 Jahren

Wichtig ist doch dass der Ofen ein GS zeichen hat.

Kessel 1: DC50GSE, PS 5200 ltr, Prim.KS40-1, Sec.LC, Start.ASU Timer, WT-Reinigunghebel
Kessel 2: Buderus G105U,17kw Öl,WWB 300 ltr.
Regelung: RLA Centra Mischer ZG 32
Puffervolumen: Gruß Manfred
Hubschrauber antwortete vor 16 Jahren

Die Aufsichtsbehörde für den Schorni ist immer das Landratsamt!!!
hubschrauber

Somta333 antwortete vor 16 Jahren

Ja das stimmt!

Noch genauer….
Das Bauamt dort ist vollstreckende Ordnungsbehörde für Schornsteinfeger.

Oskar

Manfred antwortete vor 16 Jahren

Und da gibt es auch eine sogenannte Härtefallregelung.

Kessel 1: DC50GSE, PS 5200 ltr, Prim.KS40-1, Sec.LC, Start.ASU Timer, WT-Reinigunghebel
Kessel 2: Buderus G105U,17kw Öl,WWB 300 ltr.
Regelung: RLA Centra Mischer ZG 32
Puffervolumen: Gruß Manfred
Herbert_VER antwortete vor 16 Jahren

Ende gut alles gut.

Habe mit dem entsprechenden Herrn beim Landkreis telefoniert und ihm die ganze Story von Anfang an beschrieben.

Dee Mitarbeiter vom Landkreis versprach mir, mit dem Herrn BSFM zu sprechen.
2 Tage später meldete sich der Landkreis zurück, mit der Aussage der Herr BSFM brauche wohl noch 14 Tage für weitere Recherchen.

Als auch dies Zeit herum war, habe ich mich dann zu einer schriftlichen Beschwerde wegen Untätigkeit des Herrn BSFM entschlossen.

Habe diese dann auch persönlich beim Landkreis abgegeben.

Wohlgemerkt, nicht wegen der ersten Ablehnung, sondern wegen Untätigkeit.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich nämlich keinerlei Reaktionen vom BSFM erhalten.

Siehe da, 2 Tage nach der schriftlichen Beschwerde :
Anruf vom BSFM,

Ergebnis sie können den Ofen anschließen.

Das Ganze hat nun fast 4 Monate gedauert.

Aber, wie oben schon geschrieben :Ende gut alles gut.

Herbert