Fragen und AntwortenAbgasmessung auch beim DC 15e?
falco antwortete vor 9 Jahren

Hallo an die Mitglieder im Forum,
wahrscheinlich besitzen nur ganz wenige den kleinen DC 15E, doch kann mir vielleicht jemand sagen ob der Kessel in die BImSchVO fällt. Ich kann es durchlesen wie ich will und komme eigentlich immer zum Ergebnis, dass für diese Kesselgröße überhaupt keine maximalen Werte angeführt sind.
Habe ich da vielleicht Glück und bin ganz raus aus der Sache?
Errichtet wurde die Anlage 2005.



4 Antworten
HKruse antwortete vor 9 Jahren

moin Falco,
Bestandschutzregelung

falls ich das richtig verstanden habe, hast du diesen „Bestandsschutz“…
unabhängig davon können/werden die Schornie-Kesselmessungen gemacht
…und dann von dir bezahlt….
(ich hatte noch keine Wiederholung seit der 2009er Erstmessung…)

wenn nach der „Bestandsschutzzeit“ dein Kessel die dann gültige „Bimsch schafft“,
kannst du ihn weiterbetreiben… bis zur nächstfolgenden Messung…
(erst dann) zB nach Nichteinhalten der „Werte“ setzt der Schornie ’ne Frist „zur Nachbesserung“
und könnte (danach) einen „Stillegungstermin“ festlegen

Gruß Heinrich

Kessel 1: ( 2009.40gse ) > eta (30)20 2024
Kessel 2: (1987.öl) > thermia soleWP 2023
Regelung: (2009< LambdaCheck--BRT > Lüfterdimmer) >ist gut + brauchbar<
Puffervolumen: 3100 L
falco antwortete vor 9 Jahren

Ok, danke Heinrich, der Bestandsschutz sollte in meinem Fall auch greifen.
Mir ging es bei der Frage aber mehr darum, ob in Punkto Abgasmessung zwischen den 14,9 KW Kesseln und den „großen“ kein Unterschied mehr gemacht wird.
Im Gesetzestext der BIMSchVO wird sehrwohl von Kesselleistung ab 15 KW gesprochen.

HKruse antwortete vor 9 Jahren
falco:
ob in Punkto Abgasmessung zwischen den 14,9 KW Kesseln und den „großen“ kein Unterschied mehr gemacht wird.
… Kesselleistung ab 15 KW …

moin falco,
zB beim bundesum-„weltamt“ :
ab zwanzig-zehn… holzheizen unter „fünfzehn“
seite 6…

dann noch interessant, für „Bimsch EINS-nostalgiker“,
ab 2017-januar gilt Bimsch II für jeden neuen Ofen…

Stufe 2 gilt auch bei Heizkesseln nur für Anlagen, die ab 2015 errichtet werden. Heizkessel für Scheitholz haben sogar bis Ende 2016 Zeit, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

alle Öfen die mehr als 4kw „Leistung“ (ca 1,5 KILOGRAMM Holzverbrauch/h) können/werden „geprüft“

erst ab 2025 muß mein 2009er die Bimsch II schaffen,
bis dahin „zählt“ der 2009 gültige Zulassungs-Richt-Wert

Überprüft werden kann mittlerweile alles über 4kw, …egal ob 5kw, 14,xKw, 15kw od. „mehr“kw dransteht

seit 2009(erstmessung) hätte der „Bezirksinhaber“, mein Schornie, ja „wiederholen“ können, er hat die Ausrüstung…
…“der will nur fegen“… macht er auch regelmäßig…
(egal, ob der Ofen mal als „Messungsfrei“ od. „sonstwas Bimsch“ eingebaut wurde)

für uns als „vor 2010-Heizer“ gibt’s den „schutz bis 2024/25″…
egal, was der Vergaser an Abgas „raushaut“…

Gruß Heinrich

ps..
in ca zehn Jahren werde ich wissen, ob ich noch „Holz machen kann/will“(Fällen, u.s.w.)
in 10 j. dann „zwei-bimsch“ noch zählt
(die >II< macht der Atmos …(gse)LambdaCheck, Brennraumtemp, Lüfterdrehzahl)

Kessel 1: ( 2009.40gse ) > eta (30)20 2024
Kessel 2: (1987.öl) > thermia soleWP 2023
Regelung: (2009< LambdaCheck--BRT > Lüfterdimmer) >ist gut + brauchbar<
Puffervolumen: 3100 L
falco antwortete vor 9 Jahren

Danke dir Heinrich

Erst ab 2025 muß mein 2009er die Bimsch II schaffen,
bis dahin „zählt“ der 2009 gültige Zulassungs-Richt-Wert

genau das reicht mir schon und ich bin beruhigt.

Wird vielleicht nicht ganz einfach sein unsere Oldies über diese Zeitstrecke zu bringen ohne Durchrostungen und ähnliches.

Gruß und ebenfalls noch viel Spaß mit deiner mechanischen Holzverbrennungsmaschine.

Falco