Fragen und AntwortenAbnahme durch den Schornsteinfeger?
Hubschrauber antwortete vor 14 Jahren

Hi Profis,
habe dam mal eine Frage.
Unsere Pelletheizung wurde von Nichtprofis im September 2011 eingebaut.
Mit der Zeit mußten viele Nachbesserungen gemacht werden.
Jetzt, auch durch meinem Zutun und Euren Tipps , läuft unsere Anlage ganz gut.
Nun zu meiner Frage.
Die Anlage soll nun vom Schorni abgenommen werden.
Dieser sagte, das in Schleswig-Holstein spezielle Messungen vorgenommen werden müssen.
Nach dieser Messung wird dann entschieden , ob unser Kessel mit über oder unter 15 KW betrieben wird.Angeblich hat ein Spezialist aus Lübeck eine besondere Messmethode!
Falls der Kessel über 15 KW ist, dann muss die Anlage jährlich von einem Fachmann geprüft werden. Das soll dann immer ca 150 Euro kosten.
Kann es sein , daß hier bei mir eine neue Geld-Einnahmestelle für unseren Schorni erschlossen worden ist??
Vielleicht weiß ja einer von Euch , was hier abgehen soll.

P21 A25 500 ltr Puffer 120 ltr Brauchwasser
ca 3 to selbsgebautes Silo
kein Solar



14 Antworten
blitzer antwortete vor 14 Jahren

Hallo,

wird nicht alle 2 Jahre gemessen? Ist bei uns so NRW. Gibt es bei euch keine Bimsch für Schleswig-Holstein?

Mfg. G.B.

blitzer antwortete vor 14 Jahren

Hallo,

wird nicht alle 2 Jahre gemessen? Ist bei uns so NRW. Gibt es bei euch keine Bimsch für Schleswig-Holstein?

Mfg. G.B.

ManneAtmos antwortete vor 14 Jahren

Hallo,
bei uns in Sachsen wird auch alle 2 Jahre gemessen
und das soll wohl Deutschlandweit so sein.
MfG Manuel

ManneAtmos antwortete vor 14 Jahren

Hallo,
bei uns in Sachsen wird auch alle 2 Jahre gemessen
und das soll wohl Deutschlandweit so sein.
MfG Manuel

manter antwortete vor 14 Jahren

Die 15kw Grenze gibt es nicht mehr. Gemessen wird alle 2 Jahre, sobald geeignete Meßtechnik zur Verfügung steht. Aktuell ist das noch nicht der Fall.

Das gilt bundesweit und ist durch die 1. BimschV geregelt.

Falls dein Schorni da anderer Meinung ist, stell den Brenner auf 12kw und lass ihn dann messen. Dann haben sich alle Probleme für dich erledigt und du mußt auch nicht mit ihm streiten.

Gruß Manuel

edit: Hab gerade eine HP eines Schornis gesehen, auf der die alte Bimsch veröffentlicht ist. Vielleicht kennen die ja alle die Neuerung nicht!!??

manter antwortete vor 14 Jahren

Die 15kw Grenze gibt es nicht mehr. Gemessen wird alle 2 Jahre, sobald geeignete Meßtechnik zur Verfügung steht. Aktuell ist das noch nicht der Fall.

Das gilt bundesweit und ist durch die 1. BimschV geregelt.

Falls dein Schorni da anderer Meinung ist, stell den Brenner auf 12kw und lass ihn dann messen. Dann haben sich alle Probleme für dich erledigt und du mußt auch nicht mit ihm streiten.

Gruß Manuel

edit: Hab gerade eine HP eines Schornis gesehen, auf der die alte Bimsch veröffentlicht ist. Vielleicht kennen die ja alle die Neuerung nicht!!??

aluetkemeier antwortete vor 14 Jahren

Selbst mein 22 KW Holzvergaser wird nur alle zwei jahre gemessen. Der kennt die Bimsch wohl nicht. Gruß Andreas

aluetkemeier antwortete vor 14 Jahren

Selbst mein 22 KW Holzvergaser wird nur alle zwei jahre gemessen. Der kennt die Bimsch wohl nicht. Gruß Andreas

deffyman antwortete vor 14 Jahren

Kann man diesen Teil der Bestimmungen im Internet finden und wenn ja wo und was kann ich kopieren und dem Schorni vorlegen?

deffyman antwortete vor 14 Jahren

Kann man diesen Teil der Bestimmungen im Internet finden und wenn ja wo und was kann ich kopieren und dem Schorni vorlegen?

manter antwortete vor 14 Jahren

Ja, guck mal hier:

1. BimschV

Die Paragraphen 5 und 15 solltest du dir mal durchlesen.
Evtl. auch noch den dritten.
Aber in jedem Fall steht da, dass jeder ab 4kw alle 2 Jahre gemssen wird. Öl und Gas evtl. nur alle 3 Jahre, je nach Alter. Allerdings erst wenn geeignete Meßtechnik verfügbar ist. Das gilt auch nicht für die Erstmessung. Wenn der Schorni die machen will, dann darf er das auch mit den alten Geräten und dem Staubröhrchen. Ist halt recht teuer und man muß immer auf das Laborergebnis warten (ca. 4 – 6 Wochen).

Wo das jetzt mit der geeigneten Meßtechnek steht, weiß ich auch nicht mehr auswendig. Ob schon welche verfügbar ist, kann ich auch nicht sagen.
Hier noch was dazu:
Meßtechnik

Gruß Manuel

manter antwortete vor 14 Jahren

Ja, guck mal hier:

1. BimschV

Die Paragraphen 5 und 15 solltest du dir mal durchlesen.
Evtl. auch noch den dritten.
Aber in jedem Fall steht da, dass jeder ab 4kw alle 2 Jahre gemssen wird. Öl und Gas evtl. nur alle 3 Jahre, je nach Alter. Allerdings erst wenn geeignete Meßtechnik verfügbar ist. Das gilt auch nicht für die Erstmessung. Wenn der Schorni die machen will, dann darf er das auch mit den alten Geräten und dem Staubröhrchen. Ist halt recht teuer und man muß immer auf das Laborergebnis warten (ca. 4 – 6 Wochen).

Wo das jetzt mit der geeigneten Meßtechnek steht, weiß ich auch nicht mehr auswendig. Ob schon welche verfügbar ist, kann ich auch nicht sagen.
Hier noch was dazu:
Meßtechnik

Gruß Manuel

Hubschrauber antwortete vor 14 Jahren

am ehesten kann man den Schorni von seinem Vorhaben abbringen wenn man sich am Tag der Messung Urlaub nimmt und die Messung genau beobachtet….und dabei alles in Frage stellt.
z.B.ist das Meßgerät kalibriert und ausreichend temperiert,ist der Meßpunkt richtig gewählt,ist die Meßtemperatur erreicht…..

Hubschrauber antwortete vor 14 Jahren

am ehesten kann man den Schorni von seinem Vorhaben abbringen wenn man sich am Tag der Messung Urlaub nimmt und die Messung genau beobachtet….und dabei alles in Frage stellt.
z.B.ist das Meßgerät kalibriert und ausreichend temperiert,ist der Meßpunkt richtig gewählt,ist die Meßtemperatur erreicht…..