Fragen und AntwortenAtmosD15P Pelletkessel/Messpflicht
joechen antwortete vor 10 Jahren

Hallo
Kann mir jemand sagen, ob Messpflicht für den D15P besteht(da ja bis15kW?), und kann er mit einem Rauchrohr von 154mm an einen Kamin mit 140mm Durchmesser angeschlossen werden (Kaminkehrer-vorschrift/Abzug?)?
Vielen Dank im Voraus!!



17 Antworten
jupdida antwortete vor 15 Jahren
thieljo1:
Hallo
Kann mir jemand sagen, ob Messpflicht für den D15P besteht(da ja bis15kW?), und kann er mit einem Rauchrohr von 154mm an einen Kamin mit 140mm Durchmesser angeschlossen werden (Kaminkehrer-vorschrift/Abzug?)?
Vielen Dank im Voraus!!

Hi,
Feuerungsanlagen unter 15 Kw werden einmal nach Inbetriebnahme gemessen, Anlagen ab 15 Kw werden jährlich wiederkehrend gemessen.
Dies wird sich mit der Neuauflage der Bundes immisions blabla aber ändern, lt. meinem Schornie wird dann wohl die Grenze bei ca. 5 Kw liegen.

Ob du einen Kessel mit 150er Abgasrohranschluss an einem 140er Schornstein betreiben darfst kann dir nur dein Schornie erlauben, der kann das Berechnen.
Oder meinst du mit dem 140er etwa ein Rechteckrohr?(Plewa?!) das hätte ungefähr soviel cm² wie ein 160er rundrohr, dann müßte es ohne Probs. gehen.

atmosDS antwortete vor 15 Jahren

Ich glaube die Frage ist ob der D15P mit Nennleistung laut Atmos mit 15KWunter oder über der 15 KW Grenze ist.

Ich hatte derzeit diese Frage auch gestellt und nicht endgültig beantwortet bekommen.

Normalerweise stehen bei den michtwiederkehrend zu messenden Kessel 14,9 kw in den Papieren um das unterschreiten der Grenze zu dokumentieren. Zumindest bei Atmos ist dies irgendwie nicht so.

Vielleicht kann ein D15P besitzen mal auskunft geben oder Harmut als „Messender“?

ds

Kessel 1: Atmos D20P
Puffervolumen: 1000l
jupdida antwortete vor 15 Jahren

in der Förder-Liste der bafa steht der Atmos D 15 P mit einer Nennleistung von 14,9 Kw

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/publikationen/energie_ee_biomasse_liste_automatischbeschickt.pdf

das sollte doch alle Unklarheiten Beseitigen

ManneAtmos antwortete vor 15 Jahren

Hallo,
ob der Kessel an dein Schornstein angeschlossen werden kann hängt von der beschaffenheit und von der höhe ab das kann aber der schorni anhand einer schornsteinquerschnittsberechnung ermitteln. Leider ist da ein problem es steht in der Installationsanleitung des Atmoskessels (siehe Auszug)

daß das schornsteinrohr nicht kleiner sein darf als der kesselstutzen.
Bei mir hätte anhand der berechnung ein 125er durchmesser gereicht da mein schorni sich aber die Ins. Anleitung vorher angeschaut hat, hat er es nicht genehmigt. Also teuren 130er V4A Edelstahlschornstein raus und wieder teuren 150er V4A Edelstahlschornstein rein. Im vorfeld klären sonst gibt es nachher bei der kesselabnahme vieleicht ein paar tränen wenn der gute Atmos ausbleibenmuss.
MfG Manuel

Umsteiger antwortete vor 10 Jahren
thieljo1:
Hallo
Kann mir jemand sagen, ob Messpflicht für den D15P besteht(da ja bis15kW?)
Vielen Dank im Voraus!!

jupdida

Hi,
Feuerungsanlagen unter 15 Kw werden einmal nach Inbetriebnahme gemessen, Anlagen ab 15 Kw werden jährlich wiederkehrend gemessen.
Dies wird sich mit der Neuauflage der Bundes immisions blabla aber ändern, lt. meinem Schornie wird dann wohl die Grenze bei ca. 5 Kw liegen.

Muss das Thema nochmal aufgreifen… wird jetzt gemessen oder nicht?
Mein D15P läuft jetzt schon das 4te Jahr und ist noch nie gemessen worden!

Flammenwaechter antwortete vor 10 Jahren

Hallo,
ja, es wird gemessen, die 15 Kw Grenze gab es mal,die Pelleter,
egal ob 14,9 oder drüber werden alle zwei Jahre gemessen.
Kann jeder nachlesen zb.Internet 1. BlmSchV…..
Wegen dem 140 mm Durchmesser, sprich vorher mit dem Schwarzen,
ohne seinen Segen kann es Probleme geben.

mfg Flammenwaechter

Umsteiger antwortete vor 10 Jahren

@Flammwächter
das mit den 140er Durchmesser ist nicht meine Frage gewesen!
Ich mach mir langsam Sorgen das ich mal vom Landradsamt eine am „Deckel“ bekomme wenn nicht gemessen wird! Mein Schornie hat kein Messgerät und hat auch noch keinerlei Anstalten gemacht mein Pelleter zu messen! Will ihn aber auch nicht unbedingt darauf anreden (schlafende Hunde soll man ja bekanntlicher weise nicht wecken)
Soll das heisen ich hatte bis jetzt Glück und bin um meine jährlichen Messungen zufälligerweise herum gekommen? Sollte es da etwa noch irgendwelche „Schlupflöcher“ geben, oder könnte mir noch eine saftige Nachzahlung wegen Versäumnis „blühen“???

FlorianKurz antwortete vor 10 Jahren

ich denke ja mal das die Messplicht dem Schorni obliegt und nicht dir da er ja für Reinigung etc. Verantwortlich ist.

Flammenwaechter antwortete vor 10 Jahren

Tja,
sollte eigentlich dein Fegermeister wissen, ich meine die Messungen,wer als dein Feger sollte denn diese Messungen machen?
Er ist verantwortlich für seinen Bezirk,auch wenn du die Arbeiten
an einen anderen Feger vergibst.
Ist so eine Sache,mit den Messgeräten, die meisten haben keines
oder es lohnt nicht,weil nicht genügend Anlagen im Bezirk.
Die Schornis verleihen die Geräte auch untereinander.
Oder liegt es daran,dass du deine Anlage schon 4 Jahre betreibst,
genießt du deshalb Schutz,hat jemand Kenne ?
mfg Flammenwaechter

joechen antwortete vor 10 Jahren

Auch mein Schorni meinte dass jetzt auch Pelleter unter 15kW regelmässig gemessen werden müssen.

Mein Pelleter läuft jetzt knapp 1 Jahr. Der Schorni wurde damals informiert, kam aber erst kürzlich zum Messen weil er sich erst jetzt ein Messgerät gekauft hat. Die alten sind für Pelleter untauglich, ein neues Gerät kostet knapp 5000.- Euro, ist auch für einen Schorni eine größere Anschaffung die sich erst einmal bezahlt machen muss. Wird er wohl davon abhängig machen wieviele Pelleter er in seinem Bezirk hat. Erst wenn sich das lohnt wird er so ein Ding kaufen.

Nachzahlen, wofür ? Er hat bislang ja keine Leistungen erbracht. Sein Problem würde ich sagen. Vmtl. spielt er mit dem Gedanken sich ein Gerät zu kaufen, sonst würde er dich an einen Kollegen verweisen. Obwohl das auch nicht so einfach ist. Bei mir hat zwischen Antrag und Inbetriebnahme des Pelleter der alte Schorni den Bezirk gewechselt, laut seiner Aussage durfte er den Pelleter nicht mehr abnehmen, das musste der neue Schorni machen. Und der liess sich wie gesagt erst einmal Zeit damit.

Würde dem gelassen entgegensehen und das versuchen „das Problem“ auszusitzen…

Gruß, Jochen

hs007 antwortete vor 10 Jahren

Umsteiger, mein P21 läuft auch seit 2010 und bis auf den Erstbescheid nach der Errichtung und jährlich 3 x kehren ruhte bei mir der See bislang still. Habe mir letztes Jahr auch schon Gedanken gemacht, ob ich was verpaßt hätte.

Aber bei seinem letzten Besuch im Dez. hat mein Schorni von sich aus dann Ernst gemacht – jetzt im neuen Jahr will er nach Ankündigung zum Messen kommen (also wohl das Gerät dafür da).

Sehe es nach meinem Verständnis auch so wie die Kollegen hier – er ist in der Verantwortung, weil er für seinen Bezirk und damit Deinen Kessel zuständig ist.

Viele Grüße

Heiko

Firexxx antwortete vor 10 Jahren

Mein Schorni hat mit 2 anderen Schornies sich so ein Gerät gekauft und sprach von 6000 €.
Das Messen dauert länger, ca 15min.
Der kommt jetzt alle 2 Jahre. Mein defro duo hat ungeputzt den Grenzwert von 2025 geschafft alles nur Geldabzockerei.

moonbull antwortete vor 10 Jahren

Seit dem 01.01.2013 seit Ihr als Betreiber einer Feuerungsanlage verpflichtet die Kehr und Messarbeiten in einem im Feuerstättenbescheid vorgegebenen Turnus durchführen zu lassen und dem zuständigen Schornsteinfeger nachzuweisen!

Nicht mehr der Schornsteinfeger ist verpflichtet dies durchzuführen.
Jeder Betreiber kann sich inzwischen ein qualifizierten Betrieb aussuchen diese Arbeiten durchführen zu lassen.

Bei Missachtung drohen z.T. sehr hohe Geldstrafen.

deffyman antwortete vor 10 Jahren

Habe mit meinen Schorni gesprochen.
Der hat die Abnahme ohne Messung durchgeführt und sagte unter 15 KW nicht gemacht werden muss, wenn der Schorni kein Messgerät besitzt.
Ich glaube, mein Schorni hat überhaupt kein Bock auf Pelletkessel.
Auf die Frage des mehrmaligen Kehren , sagte er mir , daß er sich bei mir meldet.
Hatte erst eine Kehrung seid 2011.
Gruß Stefan

joechen antwortete vor 10 Jahren
moonbull:
Seit dem 01.01.2013 seit Ihr als Betreiber einer Feuerungsanlage verpflichtet die Kehr und Messarbeiten in einem im Feuerstättenbescheid vorgegebenen Turnus durchführen zu lassen und dem zuständigen Schornsteinfeger nachzuweisen!

Richtig, aber es ist immer noch so dass ein Schorni für einen Bezirk zuständig ist und keiner daran interessiert seine Kunden zu verlieren.

Bei mir ist es nach wie vor so dass mein Schorni sich zum Kehren und Messen anmeldet. Ich muss da gar nichts tun ausser ihm die Tür zu öffnen wenn er klingelt.

Mag schon sein dass ich das Recht habe ihm das Kehren und Messen zu verweigern. Aber wenn ich ihm die Tür vor der Nase zuknalle dann wird er darauf bestehen dass ich ihm nachweise dass ich einen anderen Schorni das habe machen lasse.

Aber was mich betrifft: Ich habe bzgl. Erstmessung versucht meinen alten Schorni zu überreden diese bei mir durchzuführen weil sich dieser ja damals intensiv mit der Genehmigung meines Pelleters auseinander gesetzt hatte. Keine Chance. Zitat „Ich darf das nicht. Für Sie ist jetzt ein anderer Schorni zuständig. Wenn Sie wollen dass ich oder ein anderer Schorni für Sie zuständig sein soll dann müssen Sie das auf dem Landratsamt beantragen. Und das wird vmtl. nicht genehmigt werden weil es keinen Grund für einen Wechsel gibt.“

Also, wenn Du deinen Pelleter ordnungsgemäss gemeldet hast („Antrag auf Feuerstelle“ oder so) dann wird der für Dich zuständige Schorni das Ding abnehmen, messen und kehren. Tut er das nicht – sein Problem. Ausserdem wird einen Teufel tun und Dich anzeigen weil er wie gesagt aus Geschäftsinteresse nicht daran interessiert ist einen Kunden zu vergraulen.

Gruß, Jochen

moonbull antwortete vor 10 Jahren

In der Regel wird es so ablaufen wie du es schreibst, aber die Plicht liegt nun eben seit 01.01.2013 beim Betreiber.
Viele Leute haben das noch nicht wahrgenommen und wenn der zuständige Schorni kein Messgerät hat ist das dein Problem und nicht seins. Dann bist du halt verpflichtet einen zu suchen der messen kann.

joechen antwortete vor 10 Jahren

Denke dass diese Pflicht erlischt sobald der zuständige Schorni informiert ist. Wenn er momentan nicht messen kann – weil keine Zeit oder kein Messgerät – wird er die Anlage stillschweigend dulden, so wie bei mir. Aber man kann den Schorni ja mal darauf ansprechen, er wird die Karten schon auf den Tisch legen.

Darauf hoffen dass er mal seine Aufgaben vergisst ist unrealistisch. Er hat ja die Daten der Feuerstellen und ist daran interessiert seine Brötchen zu verdienen.