Fragen und AntwortenBafa Förderung ohne FAchunternehmererklärung?
Christian1621 antwortete vor 14 Jahren

Sagt mal ist es noch möglich den Bafa Antrag noch selbst ohne Fachunternehmererklärung und ohne Gesellenbrief abzugeben und die Förderung zu bekommen?



16 Antworten
Rockerwilli antwortete vor 14 Jahren

ne gibt es nicht mehr wegen Klage von diversen HWK vor dem Oberlandesgericht….Is nix mehr mit selbstschrauben…

Rockerwilli antwortete vor 14 Jahren

ne gibt es nicht mehr wegen Klage von diversen HWK vor dem Oberlandesgericht….Is nix mehr mit selbstschrauben…

heusler antwortete vor 14 Jahren

Hallo andydbdtm1

ohne Fachunternehmererklärung geht es nicht. Aber du brauchst nicht unbedingt eine Heizungsfirma dazu.

Das Thema wurde im März unter folgenden Threat schonmal angesprochen. Thema: „Pufferspeicher + Solarspeicher oder Kombispeicher“ (auf Seite 3).
Habe damals bei der BAFA nachgefragt.
Hier nochmal der Schriftverkehr:
von mir:
Hallo, ist es richtig, dass die Fachunternehmererklärungen für Heizungsanlagen ab 1.5.2012 nur noch von Fachunternehmen ausgestellt werden dürfen? Bisher war bei Eigeneinbau ja nur der Nachweis der Qualifikation notwendig. Wie verhält es sich dabei mit dem hydraulischen Abgleich?

Antwort BAFA:
Sehr geehrter …,

diese Information ist falsch. Es gilt nach wie vor folgende Regelung:
zusätzlich zum dem vom Antragsteller unterschriebenen Antrag ist eine so genannte Fachunternehmererklärung einzureichen. Diese ist grundsätzlich von einem Fachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Bei der Eigenmontage und Herstellung der Betriebsbereitschaft einer förderfähigen Solarkollektoranlage evtl. einschließlich einer förderfähigen Solarkollektorpumpe, kann die Fachunternehmererklärung jedoch ausnahmsweise auch vom Antragsteller selbst ausgefüllt werden.

Bei Zuschüssen, für die der „hydraulische Abgleich“ der Heizungsanlage erforderlich ist, welcher nur von einem Fachunternehmer durchgeführt werden kann, muss allerdings die Fachunternehmererklärung zwingend vom Fachunternehmer ausgefüllt werden. Dies ist zum Beispiel beim Zuschuss für eine Wärmepumpe oder eine Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse, sowie beim Kesseltauschbonus, Kombinationsbonus und Effizienzbonus oder der Fall.

Eine Ausnahme ist nur dann zuzulassen, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er über dieselben Kenntnisse und Fertigkeiten eines Fachunternehmers verfügt (z.B. Nachweis, dass er in einem entsprechenden Betrieb beschäftigt ist und dort mit diesen Tätigkeiten betraut ist, oder dass der Antragsteller selbst Heizungsbauer ist etc.).

von mir:
Sehr geehrte Frau …,

danke für die schnelle Antwort.
Sie schreiben „wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er über dieselben Kenntnisse und Fertigkeiten eines Fachunternehmers verfügt“.
Muss dann der Antragsteller und der Unterzeichner der Fachunternehmererklärung die gleiche Person sein oder kann z.B. ein bekannter Heizungsbauer in Nachbarschaftshilfe die Fachunternehmererklärung unterzeichnen und den hydraulischen Abgleich durchführen?

Antwort BAFA:
Sehr geehrter Herr …,

auch ein Familienangehöriger oder ein Nachbar, der über die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt und diese dem BAFA nachweist, kann die Anlage einbauen und die Fachunternehmererklärung ausfüllen.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin

heusler antwortete vor 14 Jahren

Hallo andydbdtm1

ohne Fachunternehmererklärung geht es nicht. Aber du brauchst nicht unbedingt eine Heizungsfirma dazu.

Das Thema wurde im März unter folgenden Threat schonmal angesprochen. Thema: „Pufferspeicher + Solarspeicher oder Kombispeicher“ (auf Seite 3).
Habe damals bei der BAFA nachgefragt.
Hier nochmal der Schriftverkehr:
von mir:
Hallo, ist es richtig, dass die Fachunternehmererklärungen für Heizungsanlagen ab 1.5.2012 nur noch von Fachunternehmen ausgestellt werden dürfen? Bisher war bei Eigeneinbau ja nur der Nachweis der Qualifikation notwendig. Wie verhält es sich dabei mit dem hydraulischen Abgleich?

Antwort BAFA:
Sehr geehrter …,

diese Information ist falsch. Es gilt nach wie vor folgende Regelung:
zusätzlich zum dem vom Antragsteller unterschriebenen Antrag ist eine so genannte Fachunternehmererklärung einzureichen. Diese ist grundsätzlich von einem Fachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Bei der Eigenmontage und Herstellung der Betriebsbereitschaft einer förderfähigen Solarkollektoranlage evtl. einschließlich einer förderfähigen Solarkollektorpumpe, kann die Fachunternehmererklärung jedoch ausnahmsweise auch vom Antragsteller selbst ausgefüllt werden.

Bei Zuschüssen, für die der „hydraulische Abgleich“ der Heizungsanlage erforderlich ist, welcher nur von einem Fachunternehmer durchgeführt werden kann, muss allerdings die Fachunternehmererklärung zwingend vom Fachunternehmer ausgefüllt werden. Dies ist zum Beispiel beim Zuschuss für eine Wärmepumpe oder eine Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse, sowie beim Kesseltauschbonus, Kombinationsbonus und Effizienzbonus oder der Fall.

Eine Ausnahme ist nur dann zuzulassen, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er über dieselben Kenntnisse und Fertigkeiten eines Fachunternehmers verfügt (z.B. Nachweis, dass er in einem entsprechenden Betrieb beschäftigt ist und dort mit diesen Tätigkeiten betraut ist, oder dass der Antragsteller selbst Heizungsbauer ist etc.).

von mir:
Sehr geehrte Frau …,

danke für die schnelle Antwort.
Sie schreiben „wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er über dieselben Kenntnisse und Fertigkeiten eines Fachunternehmers verfügt“.
Muss dann der Antragsteller und der Unterzeichner der Fachunternehmererklärung die gleiche Person sein oder kann z.B. ein bekannter Heizungsbauer in Nachbarschaftshilfe die Fachunternehmererklärung unterzeichnen und den hydraulischen Abgleich durchführen?

Antwort BAFA:
Sehr geehrter Herr …,

auch ein Familienangehöriger oder ein Nachbar, der über die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt und diese dem BAFA nachweist, kann die Anlage einbauen und die Fachunternehmererklärung ausfüllen.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin

Rockerwilli antwortete vor 14 Jahren

Das ist doch Geschichte… es hat sich alles geändert !!

Rockerwilli antwortete vor 14 Jahren

Das ist doch Geschichte… es hat sich alles geändert !!

heusler antwortete vor 14 Jahren

Gib mir des Aktenzeichen dieses Urteils oder wenigstens irgendeinen anderen Quellennachweis für deine Behauptung…..

heusler antwortete vor 14 Jahren

Gib mir des Aktenzeichen dieses Urteils oder wenigstens irgendeinen anderen Quellennachweis für deine Behauptung…..

Christian1621 antwortete vor 14 Jahren

Ich habe wegen dem Thema vor 2 Monaten mit dem Bafa geschrieben. Man kann die Erklärung selber ausfüllen, wenn man entsprechende Fachkenntnisse hat (diese muss man nachweisen). Gesellenbrief, Meisterbrief oder Dipl.-Ing. wäre okay.

Das Problem ist häufig eher der Nachweis der hydraulischen Abgleichs, denn der muss sein und da hilft nur Rechnung oder entsprechende Berechnungen und Protokolle.

In meinem Fall (Dipl.-Ing. Elektrotechnik) soll ich die Diplomurkunde in Kopie mit schicken, sowei Rechnung für den Abgleich und für die Klasse A Pumpe.

Christian1621 antwortete vor 14 Jahren

Ich habe wegen dem Thema vor 2 Monaten mit dem Bafa geschrieben. Man kann die Erklärung selber ausfüllen, wenn man entsprechende Fachkenntnisse hat (diese muss man nachweisen). Gesellenbrief, Meisterbrief oder Dipl.-Ing. wäre okay.

Das Problem ist häufig eher der Nachweis der hydraulischen Abgleichs, denn der muss sein und da hilft nur Rechnung oder entsprechende Berechnungen und Protokolle.

In meinem Fall (Dipl.-Ing. Elektrotechnik) soll ich die Diplomurkunde in Kopie mit schicken, sowei Rechnung für den Abgleich und für die Klasse A Pumpe.

andydbdtm1 antwortete vor 14 Jahren

hydraulischer abgleich?!das ist ne 10 minuten sache. keine Problem mit einer EInstelltabelle.
Die BAfa hat das von mir alle akzeptiert. habe selbst eingereicht und unterschieben. mit gesellenbrief.

andydbdtm1 antwortete vor 14 Jahren

hydraulischer abgleich?!das ist ne 10 minuten sache. keine Problem mit einer EInstelltabelle.
Die BAfa hat das von mir alle akzeptiert. habe selbst eingereicht und unterschieben. mit gesellenbrief.

pott antwortete vor 14 Jahren

Hallo andydbdtm1
Hast du ein Prog. dazu gehabt oder eine andere Hilfetabelle? Wenn ja, laß mich doch mal wissen wie es heist und wo ich sowas beziehen kann?
danke

pott antwortete vor 14 Jahren

Hallo andydbdtm1
Hast du ein Prog. dazu gehabt oder eine andere Hilfetabelle? Wenn ja, laß mich doch mal wissen wie es heist und wo ich sowas beziehen kann?
danke

Christian1621 antwortete vor 14 Jahren

Wenn der Abgleich so einfach geht, ist das ja auch kein Problem. Bei mir wurde er angeblich beim Ausbau des Dachgeschosses gemacht. Habe aber keine abgleichbaren Thermostate, daher frage ich mich wie der wohl gemacht wurde….

Christian1621 antwortete vor 14 Jahren

Wenn der Abgleich so einfach geht, ist das ja auch kein Problem. Bei mir wurde er angeblich beim Ausbau des Dachgeschosses gemacht. Habe aber keine abgleichbaren Thermostate, daher frage ich mich wie der wohl gemacht wurde….