Fragen und AntwortenBetriebszulassung für kessel erloschen
SHKSchmitz antwortete vor 11 Jahren

Hallo leute,
ich habe gehört wenn man bauliche veränderungen an seinem holzvergaser welche auch immer… z.b.temperaturfühler, regelungen, abgasbremsen. etc vornimmt ohne dies mit seinem schorni zu besprechen kann die betriebszulassung erlöschen.

Kann dies wirklich sein?????????????????

Ich habe mir vor ein paar tagen ein Brennraumthermometer gekauft und bin jetzt am zweifeln ob ich das ding wirklich einbauen kann?

Ich muss ja schließlich ein loch dafür bohren.

Ich denke dabei natürlich auch an die brandschutzversicherung im brandfall.

Trotzdem ich kann mir beim besten willen aber nicht vorstellen warum die betriebszulassung erlöschen sollte. Man verbessert ja nur den Kessel.

was sagt ihr dazu?



Kessel 1: Atmos dc30gse CO Messung
Kessel 2: Agt 100Grad Lambdacheck Prim/Sekluft gesteuert über Gust Luftwaage anti Hohlbrandplatte
Regelung: BRT GEREGELT
Puffervolumen: 2000L+500L
16 Antworten
Briketthacker antwortete vor 11 Jahren

Grundsätzlich denke ich schon, dass das sein kann. Der Kessel hat eine Zulassung für den deutschen Markt, so wie er vom Hersteller konstruiert ist. Eine Veränderung daran ergibt im Prinzip erst mal einen anderen Kessel als er zuvor war und ist somit also nicht vom Hersteller getestet worden. Wer ganz sicher gehen will sollte ihn wohl nicht einfach abändern.

Nun wird aber auch sicher nichts so heiß gegessen wie es gekocht wurde. Vieles wird wohl auch von der Art der Veränderung abhängen. Trotzdem ist vielleicht nicht jede Veränderung auch zwangsläufig eine Verbesserung. Es kann ja durchaus sein, dass eine Maßnahme die zwar den Wirkungsgrad verbessert gleichzeitig die Betriebssicherheit verschlechtert, was man vielleicht im Moment gar nicht bedacht hat.

Z.B. ein Loch für den Sensor bohren könnte theoretisch eine Sollbruchstelle im Kessel erzeugen. Oder anders z.B. ein Sichtfenster in die Tür bauen von einem Laien ausgedacht, vielleicht so groß wie ein Suppenteller. Eigentlich eine Verbesserung einerseits, weil man nun bei geschlossener Türe alles schön beobachten kann. Aber nicht bedacht dass man sich die Nase dabei verbrennt und die ungeeignete Scheibe bersten könnte und die Splitter im Auge hängen. Ist jetzt natürlich an den Haaren herbeigezogen. Aber sollte der Schorni sowas im Ernst durchgehen lassen? Oder die Versicherung für groben Murks zahlen müssen?

Es sind wohl auch schon Kessel durch den Raum geschossen weil aus Unkenntnis keine Überdruckventile dran waren oder diese versehentlich mittels Ventilen abgesperrt waren. Trotzdem halte ich nichts von Foren wo bei jedem Handgriff den man selber machen möchte gleich einer mit erhobenem Zeigefinger dasteht und auf angebliche Fachbetriebspflicht hinweist. Wenn ich dann sehe, wie mir solche renommierten Fachfirmen für teures Geld schon Murks angetan haben der lebensgefährlich war, dann bin ich der Überzeugung, dass ich mich eigentlich nur auf das wirklich verlassen kann was ich mit eigenen Händen getan habe. Deswegen habe ich mir jetzt auch die Heizungsanlage nochmal selbst komplett neu geplant und aufgebaut und nicht einfach von irgendeinem „Fachbetrieb“ machen lassen.

Natürlich sollte man gut wissen was man sich zutrauen kann und intensiv in eine Materie einarbeiten. Und vor allem als blutiger Laie und Doppellinkshänder es dann doch anderen überlassen.

An dem Forum hier schätze ich aber sehr, dass sich hier Leute eingefunden haben, die mit viel Sachverstand an die Sache herangehen und teils Lösungen gefunden haben, die auch für den Hersteller selbst noch interessant sein dürften.

Ich bin aber kein Rechtsanwalt und kann demnach nicht wirklich beurteilen was „erlaubt“ ist und was nicht. Bin aber gespannt wie das die anderen User wohl sehen.

Gruß Michael

rg80hai antwortete vor 11 Jahren

Hallo! Ich denke im Ernstfall wird es bestimmt nicht der Schorni sein, sondern die Versicherung. Wenn diese irgend eine Sache findet die nicht original ist wissen wir ja bestimmt alle das sich die Versicherung versuchen wird herauszuwinden um den Schaden nicht bezahlen zu müssen. Wenn es sich vielleicht nur um ein Paar hundert € handelt bestimmt nicht aber bei einem richtigem Hausbrand??? Ich bin aber auch kein Experte und die Meinungen von anderen Mitgliedern würden mich auch brennend interessieren!

burns635csi antwortete vor 11 Jahren

Vielen dank schonmal,
ich bin mal gespannt wie andere darüber denken. gerade beim Thema brandschutzversicherung könnte es vielleicht problematisch sein?

liebe grüße klaus

Kessel 1: Atmos dc30gse CO Messung
Kessel 2: Agt 100Grad Lambdacheck Prim/Sekluft gesteuert über Gust Luftwaage anti Hohlbrandplatte
Regelung: BRT GEREGELT
Puffervolumen: 2000L+500L
rg80hai antwortete vor 11 Jahren

Gut wenn es wirklich ein richtiger Hausbrand wäre müsste ja auch erstmal der Atmos als Verursacher festgestellt werden es gibt ja in einem Haus auch noch andere Quellen die für einen Brand in Frage kommen würden aber Versicherung bleibt Versicherung. meine Meinung!!!

burns635csi antwortete vor 11 Jahren
rg80hai:
Gut wenn es wirklich ein richtiger Hausbrand wäre müsste ja auch erstmal der Atmos als Verursacher festgestellt werden es gibt ja in einem Haus auch noch andere Quellen die für einen Brand in Frage kommen würden aber Versicherung bleibt Versicherung. meine Meinung!!!

Das ist ganz klar wenn der heizungskeller garnicht die Quelle des brandes ist wird dort auch nicht weiter geguckt.

Aber was ist wenn der atmos aus welchen grund auch immer anfängt zu brennen? Da wird doch wenigstens auf veränderungen geguckt, oder nicht??
An seiner öl oder gasheizung bastelt man ja auch nicht einfach so herum.

Ich glaube ich baue den brennraumfühler doch nicht mehr ein

Kessel 1: Atmos dc30gse CO Messung
Kessel 2: Agt 100Grad Lambdacheck Prim/Sekluft gesteuert über Gust Luftwaage anti Hohlbrandplatte
Regelung: BRT GEREGELT
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burns635csi antwortete vor 11 Jahren

ich werde mal den anwalt meines vertrauens kontaktieren. mal sehen was der sagt.

Kessel 1: Atmos dc30gse CO Messung
Kessel 2: Agt 100Grad Lambdacheck Prim/Sekluft gesteuert über Gust Luftwaage anti Hohlbrandplatte
Regelung: BRT GEREGELT
Puffervolumen: 2000L+500L
Briketthacker antwortete vor 11 Jahren

Na der wird sich erstmal über einen Auftrag freuen und Dir das gelbe vom Himmel versprechen. Und hinterher wirst Du nicht viel schlauer sein als zuvor aber dafür deutlich ärmer.

Auf viele Rechtsfragen gibt es keine eindeutigen Antworten !!
Im Zweifel muss immer ein Gericht entscheiden von Fall zu Fall. So kann man zwar diese Präzedenzfälle betrachten – aber im eigenen Fall kann dann alles auch anders ausgehen.

Man sollte sich im Leben auch nicht zu sehr aufs Brett… k(u)cken Vielleicht hat man Glück und fällt selbst den Flammen zum Opfer bevor man sich für die Basteleien verantworten muss.

Wir neigen auch gern dazu uns zu Tode zu versichern. Es gibt aber keine Sicherheit im Leben – schon gar nicht durch irgendeine Versicherung. Also wenn ich irgend etwas basteln kann das mir ein Mehr an Sicherheit bringt, dann werde ich das tun – auch wenn andere schreien es sei verboten.

Ein zusätzlicher Sensor kann z.B. sehr wohl mehr Sicherheit bedeuten die mich länger am Leben hält. Die Steuerung kann so erkennen, wenn etwas grob aus dem Ruder läuft und mich warnen BEVOR meine Hütte abbrennt. Da nutzen die Hersteller meist bei weitem nicht alle Möglichkeiten aus um die Sicherheit zu optimieren! Warum hat ein ATMOS eigentlich keine Sirene die mich warnt bevor der Kessel abkocht? Kostet sicher keine 5,- € Oder ein Sensor der bei Wasserverlust Signal gibt? usw.
Haben aber vermutlich die anderen Hersteller auch nicht, weil der Gesetzgeber das bisher nicht verlangt.
Wäre das jetzt strafbar sowas eigenmächtig zusätzlich einzubauen?

burns635csi antwortete vor 11 Jahren
Briketthacker:
Na der wird sich erstmal über einen Auftrag freuen und Dir das gelbe vom Himmel versprechen. Und hinterher wirst Du nicht viel schlauer sein als zuvor aber dafür deutlich ärmer.

Wir neigen auch gern dazu uns zu Tode zu versichern. Es gibt aber keine Sicherheit im Leben – schon gar nicht durch irgendeine Versicherung.

Da kann ich nur zustimmen daß die meisten überversichert sind!

Aber ich muß der versicherung ja nicht noch extra möglichkeiten geben einen schaden NICHT bezahlen zu müssen.

Achso… ein bekannter von mir ist anwalt… also wird es mich nichts kosten

Kessel 1: Atmos dc30gse CO Messung
Kessel 2: Agt 100Grad Lambdacheck Prim/Sekluft gesteuert über Gust Luftwaage anti Hohlbrandplatte
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Hubschrauber antwortete vor 11 Jahren

burns635csi
du hast nicht zufällig zu viel Artikel vom SHKSchmitz gelesen?
Oder von NOGOatmos?
hubschrauber

guenter_karasek antwortete vor 11 Jahren

Hallo,
die gängigen Bedingungen der Gebäude-Feuerversicherung sehen eine Leistungskürzung vor, wenn der Brandschaden durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.
Es gibt auch Verträge, bei denen die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.
Meine Vorschläge:
1. Du teilst Deiner Versicherung schriftlich mit, dass du Deinen Heizkessel um das Thermometer erweitert hast und Du davon ausgehst,dass damit der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird. Wenn der Versicherer nicht antwortet, gilt dies als Zustimmung. Lehnt er ab, weisst Du woran Du bist (und suchst Dir eine andere Gesellschaft.

1. Du schreibst Deinen Versicherer an und verlangst die Aufnahme der Klausel „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“
in den Vertrag.

Grüße – Günter

fjko antwortete vor 11 Jahren

so ein Müll

Hast du einen Regler oder Thermostat zusätzlich am Kessel verbaut und dies wurde vom schwarz Mann abgesegnet, hast du auch Versicherungsschutz

Briketthacker antwortete vor 11 Jahren

Ist das überhaupt die Aufgabe des schwarzen Manns jede Kleinigkeit zu überprüfen und zu dokumentieren und abzusegnen? Oder ist der nicht eher dafür verantwortlich die grundsätzliche Sicherheit festzustellen was den Anschluss an den Schornstein betrifft? Sicherheitsabstände, Sicherheitseinrichtungen am Kessel, Einhaltung der BImSchV usw. ? Und natürlich den Schornstein selbst und dessen Wartung.

Ich glaube das interessiert den zunächst weniger ob irgendwo ein Sensor oder ein zusätzlicher Mischer verbaut wurde. Wenn ich dem aber ausdrücklich sage dass ich ein Loch in den Kessel bohren will wird er wahrscheinlich nur sagen, dass der Kessel dann nicht mehr der Zulassung entspricht. Er wird sich wohl wegen meinem Loch im Kessel nicht aufs Glatteis begeben wollen und dann für etwaige Schäden haften müssen. Insofern glaube ich nicht dass er das Loch dokumentieren wird und dann ist im Schadensfall unklar wann das Loch dort hingekommen ist, falls es Auslöser für einen Brand gewesen sein sollte.

Aber wenn die Versicherung darauf aus ist, dann lässt sich wahrscheinlich immer eine Fahrlässigkeit des Versicherten hinkonstruieren – und sei es dass ich meinen Kessel wohl nicht ausreichend gereinigt hätte. Es wird dann kaum ohne Streiterei vor Gericht abgehen. Also kann ich doch auch gleich mein Loch bohren wenn ich mir ziemlich sicher bin, dass dadurch nichts passieren wird – oder?

burns635csi antwortete vor 11 Jahren
Hubschrauber:
burns635csi
du hast nicht zufällig zu viel Artikel vom SHKSchmitz gelesen?
Oder von NOGOatmos?
hubschrauber

Hallo hubschrauber, ne diese artikel kenne ich nicht.
Ich möchte auch niemanden seine umbauten am kessel schlecht reden(niemals!).

Ich wollte lediglich eine entscheidungshilfe ob ich meinen BRT-Fühler einbaue oder lieber doch nicht.

….und einfach mal ne schöne diskussion anregen… und ich glaube das ist ganz gut gelungen

Liebe grüße Klaus

Kessel 1: Atmos dc30gse CO Messung
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Puffervolumen: 2000L+500L
suncamel antwortete vor 11 Jahren

Hallo zusammen
Den Temperaturfühler würde ich immer wieder,ohne Bedenken einbauen,sofern
du als Einbauort den Türsteg wählst.
Hab da schon zwei 8mm Löcher drin.
Der erste Einbauort war nicht so glücklich gewählt.
Rauchgasbremse link konnte so nicht mehr zum reinigen herrausgezogen werden.
Die Löcher kann man wieder mit eine Schraube verschließen.
Die Atmos sind Saugzugvergaser,ne Undichtigkeit wird sich da nur,wenn überhaupt,
durch einer schlechteren Verbrennung bemerkbar machen…
Was das Material anbelangt,so kann ich sagen,der Stahl is so weich
(wohl kein Kesselstahl,zumindest nicht unten an der Tür)und lässt sich einfach mit einem Akkuschrauber durchbohren.
Das sich so eine ‚Sollbruchstelle‘ bildet,halte ich für ausgeschlossen.
Und das man sich nicht an den sicherheitsrelevanten Komponenten
zuschaffen macht sollte selbstverständlich sein.

Brennraumumbauten haben ja meist den Zweck den Abrand zu beruhigen
und so zu verlängern.
BRT’s werden gesenkt und AGT’s gleich mit.
Solche Umbauten werden so wohl eher der Lebenserwartung des Kessels entgegen kommen,sofern man alles Spannungsfrei verbaut hat.
Ob das der Werkskundendienst,in einem Schadensfall auch so sieht
wage ich zu bezweifeln.
Auch ohne Brennraumumbauten hab ich hier schon gebrochene Brennraumhälften gesehen….
So muss auch ein Gutachter,in einem Schadensfall,den ‚tatsächlichen‘ Grund des Unfalles zweifelsfrei feststellen
und nicht einfach auf ‚irgendein‘ Loch zeigen….
(sofern er überhaupt den nötigen Sachvertand mitbringt einen umgebauten Atmos zu erkennen.)
Diese Beispiele beziehen sich auf die Frage ‚Betriebserlaubniss
erloschen,bzw grob fahrlässige Umbauten‘.
Im Garantiefall,wenn sich der Werskundendienst den Kessel anschaut,muss man schon gute Argumente parat haben….
Wobei eine undichte Schweißnaht,im hinterem bereich des Kessels,
nicht durch einen nachträglich eingebauten BRT begründet werden kann.
Alle Angaben ohne Gewähr.

suncamel antwortete vor 11 Jahren
SHKSchmitz antwortete vor 11 Jahren
Hubschrauber:
burns635csi
du hast nicht zufällig zu viel Artikel vom SHKSchmitz gelesen?
Oder von NOGOatmos?
hubschrauber