Hallo, ich bin neu hier im Forum und hab gleich mal eine Frage.
Kann mir jemand sagen, ob der P14 vom Baujahr 2014 die Voraussetzungen für BiMSchV 2 erfüllt?
Danke für euer Hilfe
Hallo,
der P14 (mit A25) war auch schon 2014 BAFA-gelistet….
Du beziehst dich vermutlich auf den Feinstaub-Grenzwert.
Der hängt aus meiner Sicht vom Tag der Inbetriebnahme ab.
Erstmessung durch den Schorni.
Seit 01.01.2015 gilt der Grenzwert 20mg/qm3 !!!!
In der Not muss der ungeliebte Partikelfilter ran….
Betreiben einen P21 (A25), der den aktuellen Grenzwert leider
nicht (noch nicht !?) schafft.
Ein Partikelfilter kommt für uns nicht in Betracht.
Gruß
Hallo,
der P14 (mit A25) war auch schon 2014 BAFA-gelistet….
Du beziehst dich vermutlich auf den Feinstaub-Grenzwert.
Der hängt aus meiner Sicht vom Tag der Inbetriebnahme ab.
Erstmessung durch den Schorni.
Seit 01.01.2015 gilt der Grenzwert 20mg/qm3 !!!!
In der Not muss der ungeliebte Partikelfilter ran….
Betreiben einen P21 (A25), der den aktuellen Grenzwert leider
nicht (noch nicht !?) schafft.
Ein Partikelfilter kommt für uns nicht in Betracht.
Gruß
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