Hallo!
Ich habe seit kurzem einen Atmos DC25GS Holzvergaserkessel.
Da es dafür eine Förderung vom Land gäbe, habe ich darum angesucht. Nun haben die mir die Förderung abgelehnt, weil für diesen Kessel keine „CO-Teillastprüfung“ vorliegt.
Dieser Nachweis sollte von der Fa. Atmos erbracht werden.
Mittlerweile habe ich mich ein wenig in die Materie eingelesen und komme zu dem Schluß, daß handbeschickte Holzvergaser mit Luftklappenregelung, wie der DC25GS, gar nicht im Teillastbereich betrieben werden können. Es wird zwar in anderen Bestimmungen oft von der Angabe der Emissionswerte bei Teillast abgesehen, wenn der Kessel in Verbindung mit Pufferspeichern betrieben wird, aber die bestehen trotzdem darauf.
Hat trotzdem jemand schon mal von dieser Prüfung gehört oder sonst wie Erfahrung damit?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Bretterebner
Hallo Günter,
willkommen im Forum. Ich nehme mal an, daß Deine Anlage sich in Deutschland befindet.
Ich kann Dir nicht viel helfen, nur soviel:
Ja, es ist richtig, daß der DC25GS ein reiner Vollastkessel ist.
Die näheren Förderbedingungen (Fristen, Voraussetzungen, Details …) kannst Du bei der BAFA einsehen bzw. erfragen:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/index.html
Insbesondere folgender Satz fiel mir dort auf:
Hinweis: „Nicht mehr förderfähig sind … reine Scheitholzvergaserkessel. „
Inwieweit Deine Anlage noch unter alte Regelungen fällt (z.B. wg. der Haushaltssperre oder weil sie vielleicht schon länger in Betrieb genommen wurde) kann ich nicht beurteilen.
Die Frage nach der „CO-Teillastprüfung“ dürfte sich daher erübrigen. Ansonsten kann Dir der Importeur oder direkt ATMOS.cz helfen.
Grüße
Jürgen
Hallo Jürgen!
Ich bin in Österreich zu Hause, genauer gesagt in der Steiermark. Bei uns gibt es von jedem Bundesland unterschiedliche Förderungen (sehr sinnvoll, ich weiß).
Ursprünglich geht die ganze Förderrichtlinie vom sog. Umweltzeichen 37 (UZ37) aus, die haben aber die Bestimmung verschärft. Im UZ37 wird bei handbeschickten HV von einer Teillastprüfung abgesehen, wenn dieser mit Pufferspeicher betrieben wird. Nur die vom Land verlangens trotzdem. Egal obs möglich ist oder nicht.
Beim Importeur hab ich noch nicht nachgefragt. Atmos.cz hat sich noch nicht gemeldet. Ich glaub auch nicht, daß es so ein Prüfgutachten überhaupt gibt. Stehen ja doch nur wüste Werte drin.
Günter
schau mal unter förermanager.at da gibt es eine liste mit all den holzvergaser pellet solar die in österreich gefördert werden . entschuldigung das ich alles klein schreibe den ich schreib vom handy aus
Hi Solli!
Leider ist das wieder das Bundesland Salzburg. Da reicht die UZ37-Richtlinie aus. In der Stmk. fehlt bei der Teillastprüfung die Fußnote 2, welche in der UZ37 sehrwohl vorhanden ist.
Diese Fußnote 2 besagt, daß handbeschickte Holzvergaserkessel, wenn sie mit einem Pufferspeicher betrieben werden, keine CO-Teillastprüfung brauchen.
Und da eben diese Fußnote in den Förderrichtlinien für die Stmk. fehlen (vermutlich hat sie die Sekretärin falsch abgeschrieben, denn sonst ist der Text ident mit der vom UZ37),
bestehen die auf eine Teillastprüfung und verweigern die Förderung.
Man könnte da fast Mutwilligkeit seitens der Fachabteilung vermuten, um die Auszahlung der Fördergelder zu sparen.
Ich versuche es noch über einen anderen Weg und werde Euch am laufenden halten.
Gruß,
Günter
ich würde mich am obersten gerichtshof mal beschweren es geht doch nicht 9 bundesländer 9 verschiedene gesetze und die lieben nachbarn heizen was sie wollen
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