Hallo,
mein Schonrsteinfeger hat mich informiert das mein Holzvergaserkessel laut 1. BImSchV nachgemessen werden muss.
Ich kann dies nicht ganz nachvollziehen. Kann mir jemand helfen bzw. sagen ob ich die 1. BImSchV richtig verstanden habe.
Daten
Holzvergaser 33kW
Errichtung im Jahr 2006
In „§ 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr“ sind nur Heizkessel ab Errichtung 2010 oder 2015 beschrieben.
In „§ 25 Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen“ heißt es
(1) Bestehende Feuerungsanlagen, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, für feste Brennstoffe dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn die Grenzwerte der Stufe 1 des § 5 Absatz 1 Satz 1 in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihrer Errichtung ab folgenden Zeitpunkten eingehalten werden:
Zeitpunkt der Errichtung Zeitpunkt der Einhaltung
31. Dezember 1994 1. Januar 2015
vom 1. Januar 1995
bis einschließlich
31. Dezember 2004 1. Januar 2019
vom 1. Januar 2005
bis einschließlich
21. März 2010 1. Januar 2025
Die Feststellung des Zeitpunktes, ab wann die Anlagen die Grenzwerte nach Satz 1 einhalten müssen, erfolgt spätestens bis zum 31. Dezember 2012 durch den Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen der Feuerstättenschau.
Hier der Link aus denen ich die Informationen habe:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/BJNR003800010.html
Auch der Feuerstättenbescheid von 2010 sagt nur jährliche Kehrung des Heizkessels.
Also so wie ich das sehe muss mein Ofen erst 2025 gemessen werden. oder habe ich was überlesen?
hallo ch….,
laut deiner zitate hat dein Kessel „bestandsschutz“ bis 2025,
seit 2015 dürfen die Bezirksschornis alle 2.jahre nen „AbgasTÜV“-Schrieb verlangen.
„“vom 1. Januar 2005 bis einschließlich 21. März 2010 1. Januar 2025″“
ich hab nen 2009er 40gse+LambdaCheck (Bimsch I dez2009 geschafft)
seit 2009 hat mein B.Schorni den Holzer nicht mehr gemessen….
2025 muß der Kessel die „Bimsch II“ (oder was aktuelles..) „schaffen“….
Gruß Heinrich
Kessel 2: (1987.öl) > thermia soleWP 2023
Regelung: (2009< LambdaCheck--BRT > Lüfterdimmer) >ist gut + brauchbar<
Puffervolumen: 3100 L
………Also so wie ich das sehe muss mein Ofen erst 2015 gemessen werden. oder habe ich was überlesen?…..
und was meinst du, welches Jahr wir jetzt haben ?
Meinte 2025 … Habe den Post editiert.
hallo ch2Ho
ausschlaggebend für die feststoffmessung ist dein feuerstättenbescheid, steht dort keine drin wird keine gemacht.
da dein kessel unter §25 Abs.2 fällt ist er alle 2 jahre auf staub
150mg und CO 4g messpflichtig.
ab 2025 100mg staub und 1g CO
d.h. du wirst demnächst einen änderungsbescheid bekommen oder spätestens zur nächsten feuerstättenschau.
der weg ist das ziel
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