Fragen und AntwortenFrage zum BAFA Antrag Holzvergaser
Erich300 antwortete vor 11 Jahren

Frage zum BAFA Antrag Holzvergaser (Förderfähig BISch2 , Atmos GSE)

Fertigstellung bis 31.12.2014 möglich

Muss ich den Antrag vor-oder nach der Inbetriebnahme stellen.

Oder macht es mehr Sinn die Anlage erst am oder nach dem 01.01.2015 fertgzustellen und in Betrieb zu nehmen.

Sind die Fördermittel gedeckelt.

Wenn aufgebraucht , dann Pech

Danke
Erich



5 Antworten
Feueresel antwortete vor 11 Jahren

BAFA Förderungsmöglichkeiten / BImSchV – Stufe 1 und 2

Am 01.02.2010 wurde die neue BImschV Stufe 1 (Bundesimmissionschutzverordnung) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dadurch fielen Holzvergaserkessel für den deutschen Markt aus dem Lieferprogramm. Ab dem Jahr 2015 wird Stufe 2 in Kraft treten. Alle Installationen von ATMOS- Holzheizkesseln, vor Inkrafttreten der Stufe 2 , fallen unter eine Bestandsschutzregelung.

Quelle: Klick ► http://www.atmos-zentrallager.de/service/servicebereich-anwender/bafa-foerderung.html ◄ klick

Kessel 1: DC-50-GSE Bj. 2006 jetzt 03.01.2025 bis auf Lüfter-Kondensator noch keine original Teile erneuert, sek. Brennraum auf reduzierte Abgasrückführung optimiert (Brennraumspülung - Selbstregelung), ergibt schnellere u. höhere sek. Brennraumtemperatur bei weniger Gesamtverbrauch
Kessel 2: Oelkessel in Reserve nicht angeschlossen, bei 240m² u. 100m² Keller Hobby - nur mit DC-50-GSE u. 10m² Solarfläche inkl. Brauchwasser versorgt.
Regelung: Standard Festeinstellung: Primär Luftschieber ganz auf / Hartholz / Kiefer sek. Luft 2,0 Umd. auf. / Lüfter durchweg bei 45% | Belimo Drossel-klappe schließt bei >160°C | Abgas steigt 200 bis 230°C| KDT >88°C Lüfter aus | primär Kettenzugklappenanschlag schließt Anschlag 0mm bei >60°C Kessel VL| Kesselpumtentaktung in Gluthaltung-ein KDach >89,5 °C |aus < 88,5°C| = Abgas dann 150°C min / bei Lüfter an 180 bis 190°C max|bei Rest-Glut 100°C Abgas- bei Kessel Dach 85 bis 90°C = KT oben|K-Kreispumpe Stufe 1|Laddomat-Patrone >72°C öffnet
Puffervolumen: 2x1000 Puffer parallel direkt oben / unten Puffer zu Puffer ergibt sehr gute Temp. Schichtung 92/24°C | mit Solarschlange (für 5x2m² Platten) unten - | 1x800WW ..., manche Menschen benutzen ihre Intelligenz zum vereinfachen ... Wissen ist eine Holschuld !!
Manfred antwortete vor 11 Jahren

Hallo

Fertigstellung bis 31.12.2014 möglich

Muss ich den Antrag vor-oder nach der Inbetriebnahme stellen.

Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene Vereine

Wenn Sie zu dieser Gruppe der Antragsteller gehören, dann reichen Sie bitte Ihren Antrag beim BAFA innerhalb von 6 Monaten ein, nachdem Sie Ihre Anlage in Betrieb genommen haben (Ausschlussfrist). Förderbar sind Vorhaben, die ab dem 01. Januar 2009 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular),
die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular),
die vollständige Rechnung – adressiert an den Antragsteller/die Antragstellerin – in Kopie

Wenn Sie zusätzlich eine Bonusförderung beantragen, müssen Sie weitere Nachweise einreichen (siehe Rubrik „Bonusförderung“).

Quelle BAFA

Gruß Manfred

Meine Heizung___________________________________________
Vorher-Nachher-Anlagenbilder-HeizungstechnikDiashow-Murksbilder

Kessel 1: DC50GSE, PS 5200 ltr, Prim.KS40-1, Sec.LC, Start.ASU Timer, WT-Reinigunghebel
Kessel 2: Buderus G105U,17kw Öl,WWB 300 ltr.
Regelung: RLA Centra Mischer ZG 32
Puffervolumen: Gruß Manfred
Feuerstein antwortete vor 11 Jahren

Hallo

am besten schaust du dir das mal selber an

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/index.html

um die Förderung zu bekommen muss ebenfalls eine Hocheffizienz Pumpe eingebaut sein. Da gibt es eine Liste welche Pumpen dafür verwendet werden dürfen. Ebenfalls muss ein Hydr. Abgleich erfolgen.

Das wird in der Fachunternehmer-Erklärung abgefragt

Christian1621 antwortete vor 11 Jahren

Du (bzw der Heizungsbauer, falls vorhanden) schreibst selber in den Antrag, wann Inbetriebnahme war. Da kommt keiner zum nachschauen vorbei. Also wenn du sicher sein willst, dass noch Fördermittel da sind, stell den Antrag in 2015

Erich300 antwortete vor 11 Jahren

Danke Christian
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Gruß
Erich