Hallo
ich möchte mir einen Pelletkessel einbauen,
1.Wie wird Dein Haus jetzt beheizt?: Erdgas
2.Wie groß ist Dein durchnittlicher Jahresverbrauch l/m³?: 3000cm
3.Wie groß ist die zu beheizende Wohnfläche m²?:ca150qm
4.Steht das Haus in kalter hochgelegenen Gegend,oder Flachland?: Mittelgebirge Ostthüringen
5.Einschätzung der Wärmedämmung des Hauses (sehr gut/gut/mittel/schlecht/ oder wird demnächst)(Fenster/Türen/Keller/Boden): mittel
6.Hast Du schon eigene Vorstellungen über welchen Kessel Typ (Stückholz oder Pellet) wie viel Kw?: Pellet 15KW
7.Hast Du schon bei einem HB (Heizungsbauer) Angebot machen lassen?: mehrere
8.Gedanken gemacht über das Fassungsvermögen (lt.) der dazu benötigten Puffer?: HSK-eco3 1000l
8 a. Wie soll Die WarmWasser Bereitstellung er folgen, Wärmetauscher im Puffer; Externen WW Puffer;Externer Wärmetauscher oder anders? HSK
9.Man rechnet für das Puffer Volumen grob 55 lt. / Kw mehr ist immer besser.
10.Hast Du schon mit Deinem zuständigen Schornsteinfegermeister darüber gesprochen?: ja
11.Willst Du Deine Heizanlage selber bauen?: nein
Nun meine eigentliche Frage: ist der D15P messplichtig und wenn ja was kostet das im Jahr?
Wer hat Erfahrung mit dem Ofen und Brenner?
Hallo JP2275,
so weit ich mich informiert habe ist die Messpflicht erst ab 15KW gestzlich vorgeschrieben. Nun dachte ich auch, aus diesem Grund evtl. einen „kleinen“ Brenner zu nehmen um die Messungen zu sparen. Durch weitere Recherche im Netz bin ich auf die Gesetzesnovelle gestossen, die gerade in Arbeit ist. In dieser sind deutlich strengere Abgas und Feinstaubwerte vorgesehen und wird die Messpflicht auf Brenner ab 4,9 KW heruntergedrückt.
Nun plane ich in komfortableren 25 KW und werde das Ding bivalent (Solarkollektor, Holz) betreiben und bis zur Gesetzesänderung erst mal ohne Messpflicht betreiben (abgesehen von der Erstmessung). Außerdem gehe ich auf Grund der bald strengeren Messwerte auf den GSE, damit liege ich erst einmal im grünen Bereich.
Was die Gesetze betrifft bin ich schon einiges von meiner Brennwerttherme gewohnt, die bekommen ihr Geld immer und seltsamer Weise immer mit Preissteigerung von den Leuten die sich was dabei denken.
Schöne Grüße
Willy
Ist das mit der Ändernung der Messpflicht tatsächlich so?
Dann wäre ein D15P auch betroffen? Ab wann soll die kommen?
ds
Puffervolumen: 1000l
Hallo ds,
meine Information ist folgende:
seit dem Entwurf zum neuen BimschV hat sich noch nichts geändert. Dort wird festgelegt, dass bei allen Zentralheizungsanlagen ab 4 KW eine Messung alle 2 Jahre anfallen soll. Wenn ein Kaminofen, also eine Einzelraumfeuerung vorhanden ist, braucht diese nicht gemessen werden. Aber es ist noch nicht offiziell. Diese Info habe ich von Hartmut.
Grüße
Franz
Eine Zusammenfassung findet man auch hier:
http://www.energie-fachberater.de/energieberatung/news_moderntipps/_all/20080104_BImSchV.php
(da steht im Wesentlichen das, was Franz bereits gesagt hat)
und hier die offizielle Variante:
http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/39616.php
Beschlossen ist wie gesagt noch nichts. Ich persönlich bin mir sicher, dass das kommt. Vielleicht werden noch ein paar Zahlen geändert, aber im Wesentlichen wirds das sein (wie gesagt, das ist meine Meinung).
Ich habe nur die Verlinkung gesetzt
Jürgen Moderator
Hallo ihr,
OK, d.h. dann kommt eine Messung alle 2 Jahre für alle (<4kw).
D.h. dann sind 14,9 und 22 Nennleistung in einem Topf?
Also wäre es egal welchen man nimmt?
Stimmt das auch für die 14,9 die vor Änderung der Novelle installiert werden?
Habe mir gerade nochmal die Grenzwerte angesehen:
Wenn ich das im Dokument der offiziellen Variante nachlese (http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/39616.php)
dürfen für die Klasse 5a(Holzpellets)
in Stufe 1 (ab Inkrafttreten der Regelung)
Staub:0,06 g/m³
CO:0,8 g/m³
in Stufe 2 (Erreichtung ab 2015):
Staub:0,02 g/m³
CO:0,4 g/m³
D15P hat laut BaFa Liste:
Staub: 7mg/m²=0,007g/m³
CO:180mg/m³=0,18g/m²
D20P:
Staub: 7mg/m³=0,007g/m³
CO: 172mg/m³=0,172g/m³
Also beides bei Vollast locker erreicht.
Was mir auch auffällt ist, dass der D15P
bei Teillast in CO nur 167mg/m² hat – also besser ist als in Vollast? Kann das sein?
Beim D20P ist es genau anderes rum CO in Teillast:446mg/m³
Das übertrifft den zugelassenen Wert in Stufe 2?
Nun, dies sind alles „Laborwerte“.
Viel interssanter ist, wie es im in der Praxis aussieht. Denn der Schorni wird ja nicht an den Papierwerten prüfen, sondern an den Werten im Heizkeller. Sind die Werte da auch so gut?
(ich denke hier daran wie ich noch bis vor kurzen die ASU für meinen alten Golf 2 bekommen habe…und was er in Wirklichkeit
für Werte hatte…).
Naja, ich kenne nicht unseren aktuellen Schornsteinfeger, der alte war aber nicht unbedingt „Dein Freund und Helfer“ wenn es um sowas ging. Ich bin sicher Hartmut würde richtig messen. :-))
ds
Puffervolumen: 1000l
Hallo,
Der D15P hat eine Nennleistung von 14,9 KW also derzeit noch nicht Einmessungspflichtig.
Einmessung bei mir NRW 113,63 Euro.
Mfg.G.B. 32839 DC25SP
Bis wann wird hier eigentlich was entschieden – ich meine neue Verordnung usw.?
Puffervolumen: 1000l
Hallo atmosDS,
ich glaube hier im Forum wird wohl nichts entschieden und deshalb bleiben wir alle schön in Lauerstellung bis die Schornsteinfegerinnung oder sonst einer was neues weis.
Mfg. G.B. 32839 DC25SP
Auf dem HTD gibt es einen Link zu einer Zusammenfassung (Erstellt von HDG Heizkessel)
http://www.haustechnikdialog.de/News/11063/Neue-Broschuere-zur-Novellierung-der-1-BImSchV
Im herunterladbaren PDF steht, dass auch Kessel (Pelletkessel) über 4KW aber unter 15kw bis Ende der Übergangsfrist von der Messung befreit sind. Das wäre dann bei einem Kessel mit Installation in 2009 erst 2025?
Kann das sein? Würde mich ja freuen!
atmosDS
Puffervolumen: 1000l
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