Fragen und AntwortenNicht nur Atmos löchrig wie ein Käse
juergen antwortete vor 17 Jahren

Wenn man die Bilder sieht was da in Sachsen- Anhalt passiert ist, das passiert in einem Bergbau Gebiet einige Male im Jahr. Nur das es hier Menschenleben gefordert hat. Vor ca 1 Jahr war ca 50 m neben der S Strasse die nach Freiberg führt die wir immer benutzen auf einmal ein Loch zu sehen ca 30 m Durchmesser. Nächsten Tag stand in der Zeitung: Unterirdischer Stollen Gang nachgerutscht. Wochenlang haben sie dort gearbeitet, erst mit Förderkorb am Kran dann fuhren nur Zementmischer und haben abgedichtet. So sieht man überall mal Senken in der Landschaft und weiträumige Absperrungen. Bei uns 2 Dörfer weiter hat man um 1600 rum Kalk abgebaut und dort sieht es auch aus wie Bombenkrater Landschaft, weil überall die Erde nachgibt. Vor 2 Jahren sind einige gr. Bäume eingebrochen mit umliegendem Erdreich. Es kommt dort nicht zur Ruhe.
Vor ca. 1/4 Jahr ist im Elbsandsteingebirge eine Gr Felsformation aus einer Wand herausgebrochen durch Risse und hat eine Strasse + Wanderweg blockiert. Bei einer Spezialexcursion mit einem Rancher von der Sächs. Schweiz Naturschutz Behörde zeigte er uns unter anderem auch wo es überall schon gebröckelt hat und wo sie gesperrt haben weil sie mit einem Felssturz zu jeder Zeit rechnen müssen.



20 Antworten
Manfred antwortete vor 17 Jahren


Verheerendes Unglück: Nach einem gewaltigen Erdrutsch in Nachterstedt in Sachsen-Anhalt ist ein Haus mit mindestens drei Bewohnern in einem Bergbau-See versunken

In den restlichen unbeschädigte Hausern möchte ich nicht mehr wohnen.
Bin mal gespannt was der Staatsanwalt gegen den verantwortlichen Betreiber vorwirft ?.
Jürgen sei froh, das dein Haus einen festen Boden hat.

Kessel 1: DC50GSE, PS 5200 ltr, Prim.KS40-1, Sec.LC, Start.ASU Timer, WT-Reinigunghebel
Kessel 2: Buderus G105U,17kw Öl,WWB 300 ltr.
Regelung: RLA Centra Mischer ZG 32
Puffervolumen: Gruß Manfred
Karsten_S antwortete vor 17 Jahren

Ist man denn heute nirgends mehr sicher? Die anderen Häuser kann man auch vergessen. Da scheint alles auf Sand gebaut zu sein. Die Eigentümer können einem leid tun. Die Versicherungen zahlen nicht für die verschwundenen Häuser, da Elementarschäden leider nicht mitversichert sind. Und wenn doch, werden sie behaupten, dass dort nie ein Haus gestanden hätte. Wenn das dann doch nachgewiesen werden kann, zahlen sie trotzdem nicht, da die Versicherungsnehmer das besondere Risiko arglistig verschwiegen haben. Für die Häuser, die noch stehen, wird der Kreis eine Abrissverfügung erlassen. Wer die Kosten trägt ist doch klar. Eigentum verpflichtet schließlich. Die einzige Change auf Hilfe ist der bevorstehende Bundestagswahlkampf. Vielleicht verteilen einige Politiker Geschenke.

Hier ist mal ein Link in Google-Maps: Nachterstedt. Es müsste sich um den Bereich Bahnhofstraße / Seelandstraße handeln.

Micha antwortete vor 17 Jahren

Meiner Ansicht nach sind das die Häuser am Ring. Der ganze obere Teil ist wohl weg.

juergen antwortete vor 17 Jahren

Karsten auf Sand sie nicht gebaut. Man hat nicht eingeplant das durch Auswaschungen sich die Erde lockert und dann …..
Im Erzgebirge hat man eine B Strasse um eine Stadt herum neu angelegt. Die Anwohner die in der Nähe wohnen haben gesagt hier läuft dieser Bach ständig über wenn es regnet. Aber die Herrn Planer wußten es besser. Sie haben damit die Strasse die genormte Steigung nicht überschreitet im berg noch einen einschnitt gemacht und die Strasse tiefer gelegt natürlich mit Böschung etc. Ende vom Lied diese Böschung ist in diesem Jahr schon 2 x runter gerutscht und die Bundesstrasse wochenlang gesperrt gewesen bzw mit Ampelreglung und km langer Stau weil man die Stadtdurchfahrt untersagt hat. Ich werde jetzt am Freitag zu einer Sitzung diese Strasse zum 4. x in diesem Jahr fahren müssen und sehen wie weit sie sind. Nur ein kl. Bach dem man die Wassermassen die er aus dem Berg herausbringt nicht beachtet hat.
Vor etlichen Jahren ist in Altenburg ein Lieferfahrzeug in die Strasse eingebrochen während der Fahrer im Laden war. Ursache die Stadt ist total von früher her unterhöhlt durch künstlich angelegte Gänge die zugemauert verfallen aber durch veraltetet defekte Kanalisation ausgespült wurden und so sackten überall mal Strassenabschnitte ab.
Denkt an den Einsturz in Köln auch nur Unterhöhlt und Wasser.

Pflaume antwortete vor 17 Jahren
Karsten_S:

Die Versicherungen zahlen nicht für die verschwundenen Häuser, da Elementarschäden leider nicht mitversichert sind.

Entschuldige meine klare Aussage als Hausbesitzer, aber wer ein Haus ohne Elementarschaden versichert, der verdient es nicht besser.
Bei uns gibt es ein Sprichwort: Dummheit muß bestraft werden.

Und wenn doch, werden sie behaupten, dass dort nie ein Haus gestanden hätte.

Also entschuldige mal Karsten, wie kann man so einen Blödsinn von sich geben. Wir leben hier in Deutschland, hier notieren sich die Behörden Dinge, an die Du Dich gar nicht mehr erinnern kannst, und wenn, dann würdest Du staunen, wer da alles darauf zugreifen kann. Ist zwar im Osten, aber selbst dort dürfte es so etwas wie ein Grundbuch geben.

Wenn das dann doch nachgewiesen werden kann, zahlen sie trotzdem nicht, da die Versicherungsnehmer das besondere Risiko arglistig verschwiegen haben.

Auch das ist Blödsinn, denn die Versicherungen haben in der Verwaltung ein Programm, mit dem sie in der Verwaltung sehen, wo der nächste Bach etc. vorbeifließt, welches Lawinenrisiko dort ist, etc. Entsprechend gibt es ja auch Risikozuschläge, bzw. die eine oder andere Versicherung lehnt den Antrag ab, da deren Rückversicherung die betreffende Postleitzahl z.B. wg. erhöhtem Erdbebenrisiko nicht in Deckung nimmt.
Z.B. bei der Krankenversicherung sieht das natürlich anders aus, wenn Du „vergessen“ hast Durchblutungsstörungen im Antrag anzugeben und dann einen Herzinfarkt hast.

Ob die Kosten die Gebäudeversicherung trägt, ist allerdings dennoch eine Frage. Wenn es den ursprünglichen Bergbaubetrieb noch gibt (im Ruhrgebiet z.B. die RWE), dann haftet natürlich dieser (bzw. dessen Haftpflicht) für die Schäden, auch für Abrißkosten.
Den Toten wird das allerdings nicht viel nützen.

Grüße
Pflaume

juergen antwortete vor 17 Jahren

Es ist zwar ein anderes Gebiet, aber die Behörden holen sie die Berechnung der Abwassergebühr (versiegelte Flächen im Grundstück Dachfläche/Hoffläche/Gehweg usw) aus dem Satelittenbild des Katasteramtes wenn das Grundstück verschlossen ist. Die Behörden haben für alles Zugriff. Aber bei einem Flugzeugabsturz auf dein Haus soviel ich weiß hat man schlechte Karten. Und die vielen Erdrutsche wo Häuser Risse bekommen usw hat der Hausbesitzer auch schlechte Karten. Er muß bewiesen das es dadurch passiert ist. Wer bitte fotografiert sein Haus alle Ecken und Kanten und wartet bis er diese Bilder als Beweis anwenden kann. In der Zwischenzeit fragt man dann: Wie alt ist das Haus, ach so Alterungserscheinung. Bei uns paar Dörfer weiter ist ein Steinbruch wo laufend gesprengt wurde. Die Messtruppe war nur an den Häusern wenn sie am ganz anderen Ende des Steinbruchs tätig waren. Die Leute sind ohne Entschädigung ausgezogen.

Karsten_S antwortete vor 17 Jahren

Also eines möchte ich klarstellen: Alle direkt und auch indirekt
betroffenen tun mir leid und haben mein Mitgefühl. Für diese von ihnen
unverschuldete Lage gebührt ihnen schnelle und nachhaltige Hilfe.


Hallo Pflaume,

wer bist Du, das Du entscheidest das meine Meinung Blödsinn ist. Gerne darfst Du eine andere Meinung haben. Davon lebt das Forum. Aber bleibe dabei auf dem Teppich. Ich würde hier ja auch nicht schreiben, dass du ein Schwachkopf wärst. Mein Beitrag ist überwiegend sarkastisch gemeint. Leider hat man Menschen schon oft genug im Regen stehen lassen, die von vergleichbaren Katastrophen getroffen wurden.

Also entschuldige mal Karsten, wie kann man so einen Blödsinn von sich geben. Wir leben hier in Deutschland, hier notieren sich die Behörden Dinge, an die Du Dich gar nicht mehr erinnern kannst, und wenn, dann würdest Du staunen, wer da alles darauf zugreifen kann. Ist zwar im Osten, aber selbst dort dürfte es so etwas wie ein Grundbuch geben.

Deinen Optimismus in Ehren, aber als ich das schrieb, dachte ich an folgendes:
Ein Mieter verlor seine Wohnung durch einen Brand. Da das Haus nicht mehr zu retten war, wurde es abgerissen. Notgedrungen suchte er sich eine andere Wohnung in der gleichen Gemeinde. Dorthin (im gleichen Vorwahlbereicht) wollte er seinen bisherigen Telefon- und DSL-Anschluss verlegen. Das konnte der Anbieter nicht realisieren. Daraufhin kündigte der Mieter, um sich bei einem Mitbewerber um einen anderen Anschluss. Kündigung abgelehnt durch 1&1 mit der Begründung, er könne den bisherigen Anschluß ja auch weiterhin nutzen. Es wäre nicht bewiesen, dass das Gebäude nicht mehr existiert. Uninteressant, dass dort nur noch ein planiertes Grundstück vorhanden ist. Wenn ein Unternehmen behaupten kann, ein Gebäude wäre trotz Abriss noch da, liegt auch der umgekehrte Fall im Rahmen des möglichen.

Je höher die Entschädigungssummen, desto höher auch die Kreativität einiger Versicherungen, eine Leistungspflicht zu verhindern. Wir leben zwar in Deutschland, was aber nicht ausschließt, das wir uns in Teilbereichen eine Bananenrepublik nähern. Leider!

Micha antwortete vor 17 Jahren

Ich halte es nicht für Dummheit wenn ein Hausbesitzer keine Elementarschadenversicherung hat. Die Dinger sind sauteuer, viele Gebiete werden ausgeschlossen.
Ob man von der Bergbaufirma, so es sie noch gibt, irgendwas holen kann möchte ich bezweifeln. Das mag zwar theoretisch möglich sein, aber verklage mal einen Konzern wie RWE während du gerade dein Haus verloren hast (vielleicht noch nichtmal abbezahlt?). Da brauchst du gute Nerven und ein sehr gutes Finanzpolster, sonst gehst du daran pleite. Man schaue sich die ganze Geschichte mit dem Medikament Contergan an, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Aber man weiss ja: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, nur manche eben etwas gleicher.

Micha

Karsten_S antwortete vor 17 Jahren
Micha
aber verklage mal einen Konzern wie RWE während du gerade dein Haus verloren hast

Genau das ist das Problem. Die Konzerne klagen auf Teufel komm raus, obwohl sie wissen, dass sie im Unrecht sind. Sie setzen darauf, das den kleinen schon irgend wann die Luft ausgeht. Leider haben sie damit auch noch recht.

Mit den Elementarschadenversicherungen ist das ja so’ne Sache. Hier auf Fehmarn könnte ich mein Haus sicherlich günstig gegen Lawinen versichern. Das Risiko ist überschaubar. Die höchste Erhebung der Insel von 29 m über NN ist 10 km weit weg. Gegen Überflutung wird die Sache vermutlich schon schwieriger. Das Haus liegt nur etwa 1m über NN und die Ostsee ist keine 3 km weit weg. Ich sollte mal bei Gelegenheit die Versicherung nach den Konditionen fragen.

heizer08 antwortete vor 17 Jahren

wieso Elementarschaden?? wenn ich meinem Nachbar die Erde soweit abbaggere,daß er einen Schaden durch Erdrutsch erleidet,kann ich dies doch nicht über eine Versicherung abdecken.Hier ist ganz klar der Betreiber des Tagebau und die Behörden,die dies zuliesen zur Verantwortung zu ziehen!!
Schaden kann man ersetzen,ein Leben nicht

Pflaume antwortete vor 17 Jahren

Hallo heizer,

die Frage ist eben, gibt es die Fa. noch, die die Gegend unterhöhlt hat?
Wenn ja, hat sie Geld oder eine Versicherung?

Ansonsten hast du natürlich Recht, soweit ich das so mitbekommen habe, scheint daß im Ruhrgebiet bei RWE und Co. einigermaßen problemlos zu laufen, mal davon abgesehen, daß die Geschädigten teilweise die Gutachten für zu niedrig halten.
Aber der, der den Schaden hat, bekommt immer zu wenig, und der, der zahlen muß, zahlt immer zu viel, sie Autoschäden.

Grüße
Pflaume

Pflaume antwortete vor 17 Jahren

Hallo Karsten,

ich glaube, da bringst Du zwei grundverschiedene Dinge (oder die Sendung/der Bericht den Du gesehen/gelesen hast) durcheinander.
Bin selbst bei 1und sowieso.
Die, und nicht nur die, haben den Ruf, daß sie Kündigungen nicht gerne haben, scheint ein Branchenproblem zu sein.
Habe bei denen einen Zweijahresvertrag.
Wenn ich nun umziehen würde, z.B. zwecks Verteidigung des Vaterlandes lt. SPD an den Hindukusch, müßte ich bis zum Ende des Vertrages, nächsten Februar, dennoch jeden Monat meine Flat weiterzahlen.
Ob ich die Flat nutze, oder nicht, am neuen Wohnort nutzen kann, oder nicht, interessiert nicht.
Vertrag ist Vertrag.
Mit dem alten Wohnort (also dort, wo ich den Vertrag abschloß), und ob es den noch gibt oder nicht, hat das nichts zu tun.
Um dieses Beispiel zu nehmen. Mann lebt noch, Haus ist weg.
Er zieht wo anders hin, dort kann die Firma xy, bei der der Mann vorletzten Monat einen Zweijahresvertrag für DSL abschloß, kein DSL bereitstellen. Pech gehabt.
In diesem Fall kann ihn das Unternehmen auf Kulanz herauslassen, muß aber nicht. So zumindest die Urteile, die ich im Hinterkopf habe.

Grüße
Pflaume

jupdida antwortete vor 17 Jahren

hmm,
bei nem umzug, egal aus welchem grund, hast du recht.
aber man kan auch so argumentieren:
der Telekomunikationsdienstleister (was für ein furchtbares Wort) ist aufgrund des Vertrages verpflichtet an deinem Hausanschluss die vereinbarten leitungsmerkmale zu erbringen.
das kann er aber nicht da die Leitung bis zu deinem Haus teilweise nicht mehr da ist.
und glaube mir, bevor der eine neue leitung legt für viel geld entlässt er dich aus deinem vertrag.

Pflaume antwortete vor 17 Jahren

@jupdida
Du hast mit ersterem Recht. Nur, die Schuld daran trägt nicht der Provider. Im Zweifel ist es höhere Gewalt.
Damit ist der Provider aus der Verantwortung und kann auf den Vertrag bestehen.
In diesem Fall jedoch, mit viel Aufmerksamkeit von Presse & Co., sind allerdings wohl kaum Probleme für die ehemaligen Bewohner zu erwarten.
Um einen Vertrag vorzeitig zu beenden müssen beide Parteien zustimmen.
Hier wird der Provider vermutlich aus Kulanz zustimmen.
Andere Dinge sind da problematischer. Die Grundsteuer wird wohl auch für den Rest des Jahres zu zahlen sein, nur so als Beispiel.

Grüße
Pflaume

jupdida antwortete vor 17 Jahren
Pflaume:

Andere Dinge sind da problematischer. Die Grundsteuer wird wohl auch für den Rest des Jahres zu zahlen sein, nur so als Beispiel.

Grüße
Pflaume

was für eine Grundsteuer?

ich würde sofort zur verbandsgemeindeverwaltung gehen und das Grundstück von „Bebaut mit versiegelten Flächen“ umändern lassen auf „nicht bebaut, keine versiegelten Flächen“ und schon ists ende mit Grundsteuer, Oberflächenwasser etc.
ich red da aus erfahrung, hab auch so ein Grundstück.

Pflaume antwortete vor 17 Jahren

Dürfte wohl von der Gemeindesatzung abhängen.
Bei uns ist die Grundsteuer eine Jahressteuer, die in Vierteljahresraten abgebucht wird. Die sind auch dann noch zu zahlen, wenn das Haus bereits verkauft ist.
Mal davon abgesehen, daß die Leute im Augenblick wohl, verständlicherweise, vieles andere im Kopf haben, als die liebe Bürokratie.

Grüße
Pflaume

Micha antwortete vor 17 Jahren

Na das mit dem DSL Anschluss halte ich für sehr fraglich.
Immerhin liefert mir der Anbieter an dieser Adresse keinen DSL Zugang mehr, somit erfüllt er den Vertrag nicht mehr.
Wenn er mit höherer Gewalt argumentiert, dann kann das der Hausbesitzer wohl auch tun. Nachdem der Gegenstand des Vertrages im Wasser liegt, dürfte der Vertrag ja wohl auch nichtig sein.
Das Gericht möchte ich sehn, dass in diesem Fall für den Anbieter entscheidet. Mal ganz abgesehen von den Medien.

Michael

Pflaume antwortete vor 17 Jahren

Hallo Micha,

der Kunde kann wohl schlecht mit höherer Gewalt argumentieren, es sei denn, seine Hausbank wäre zufällig mit abgerutscht.
Denn seine Pflicht aus dem Vertrag ist „lediglich“ zu bezahlen.
Dem steht, m.W., in so einem Fall nichts entgegen.
Entsprechende Urteile sind ergangen und rechtskräftig (wenn auch nicht mit abgerutschtem Haus, sondern, was wohl auf das Gleiche herauskommt, mit Umzug wg. neuer Arbeitsstelle etc.).
Hier wird dann von Richterseite das Risiko des alltäglichen Lebens, das bei einem Vertrag sich zu Lasten beider Seiten auswirken kann, angeführt. Hierbei hat jede Seite ihr Risiko zu schultern und kann dies nicht dem Vertragspartner aufbürden.
Bei Mietverträgen wird wiederum hiervon gelegentlich zu Gunsten des Mieters abgewichen, von wegen sozialer Divergenz.
Diese unterschiedliche Auslegung bei verschiedenen Vertragsarten erscheint mir wiederum nicht konkludent, schließlich darf man wohl auch bei einem DSL-Vertrag eine soziale Divergenz zwischen Unternehmen und Kunde unterstellen.

Grüße
Pflaume

Rick antwortete vor 17 Jahren

@Pflaume,
dies ist doch der Stammtisch, und ich musste doch glatt erst mal ein paar Stichworte „kugeln“.
Weiter so lesen soll ja auch Bilden.

juergen antwortete vor 17 Jahren

Thema: Nicht nur Atmos löchrig wie ein Käse!!!!