Fragen und Antworten1.BimschV
luschu antwortete vor 16 Jahren

hallo Atmosgemeinde,

wer sich momentan für einen scheitholzkessel entscheidet, sollte dies schnell tun, um sich die alten grenzwerte im bestand zu sichern.
am 16.10.2009 hat der Bundesrat der novellierten 1.BimschV zugestimmt und sie wird sieben wochen nach veröffentlichung in Kraft treten.
ab dann gelten für neue Anlagen z.B. beim scheitholz die neuen grenzwerte von 0,10g/m³ staub – bisher 0,15g/m³ und 1g/m³ CO – bisher 4g/m³



106 Antworten
Matze antwortete vor 16 Jahren

Na denn bin ich ja mal froh das unsere Entscheidung zum Holzvergaser schon 5 Jahre her ist.

Gruß Matze

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

jepp matze

zeitiges kommen, sichert immer noch die besten plätze!

Matze antwortete vor 16 Jahren

ja und wenn ich an die heutigen Stahlpreise denke , allein für die Fertigung unseres Puffers wird mir eh ganz schlecht.
4500 Liter zu damals knapp 2500 Teuros sind ja heut auch nicht mehr drinn.
Naja die Welt ist halt Teuer geworden vor allem in unserem Lande.

Gruß Matze

Wolfram antwortete vor 16 Jahren

wann wird das denn veröffentlicht?

Volli antwortete vor 16 Jahren

Hallo Hartmut,

was heisst das jetzt?

der Kessel muss bis zum Inkrafttreten

-gekauft sein?

-er muss eingebaut und dem Schornsteinfeger gemeldet sein?

-er muss die Erstmessung bestanden haben?

Grüsse

Volker

FPiuk antwortete vor 16 Jahren

Hallo zusammen,

hab da mal etwas gefunden:

http://www.bmu.de/luftreinhaltung/doc/40075.php#8

Hartmut antwortete vor 16 Jahren
Volli:

-er muss eingebaut und dem Schornsteinfeger gemeldet sein?

jupdida antwortete vor 16 Jahren

hi,
und was ist wenn der Schorni seit ende 05/2009 informiert ist und sich seitdem noch nicht gemeldet hat?

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo jup

dann wirst du das, dem neuen, doch wohl erklären können oder.

Holz_Newbie antwortete vor 16 Jahren

Hallo zusammen,
ist ja’n interessanter Beitrag..
Doch erst mal zurück zu den Zahlen, irgendwie sehe ich da keine Probleme:
Die neue Verordnung verlangt:

Bei Stückholz (Typ4):
Staub <= 0,1g/cbm = 100mg/cbm Staub
CO <= 1,0g/cbm = 1000mg/cbm CO
Bei Pellets (DIN+) (Typ5a):
Staub <= 0,06g/cbm = 60mg/cbm Staub
CO <= 0,8 g/cbm = 800mg/cbm CO

Die technischen Angaben der Brenner liefern (auszugsweise, Angaben des Herstellers aus den Datenblättern):
DC40GSE: Staub: 9mg/cbm (ca. 0,09x) CO: 100mg/cbm (0,1x)
DC50GSE: Staub: 15mg/cbm (ca. 0,15x) CO: 163mg/cbm (0,16x)
D20P: Staub: 7mg/cbm (ca. 0,11x) CO: 172mg/cbm (0,21x)

Die Faktoren (siehe Werte in Klammern) von den erlaubten Werten sind jeweils bei weitem unterhalb der vorgegebenen Grenzwerte. Oder habe ich da falsch gerechnet – oder sind gar die Angaben falsch??

Und wenn die Werte nicht mehr erreicht werden sollten, dann müsste es doch erstens keine (z. B. BAFA-) Förderung und zweitens andere/verbesserte Kessel geben, die diese Werte erfüllen (oder sie verschwinden vom Markt)???…

Viele Grüße
HN

Wolfram antwortete vor 16 Jahren

Moin, Moin,

ich möchte gern wissen ob der schorni dann jedes jahr eine messung (feinstaub)machen muss oder kann.
das ganze soll ja nicht unbedingt günstig sein und wenn er dann jedes jahr kommt….. das kann teuer werden.

gruß
wolfram

manter antwortete vor 16 Jahren

@ Newbie: Die Werte passen so.
In der Praxis werden sie etwas schlechter sein,
aber dicke im Rahmen.

Die der GS und S Modelle werden unwesentlich schlechter sein.
Nur sind die wegen der höheren Abgastemp. nicht förderfähig.

Der Wirkungsgrad ist halt geringfügig zu klein.

@ Wolfram: Es wird nicht jedes Jahr gemessen.

Gruß Manuel

Wolfram antwortete vor 16 Jahren

auch nicht mit der neuen verordnung?
und was ist wenn man nach der verordnung istalliert?

ich bin noch nicht so weit mit meiner inst. und wenn dann die verordnung da ist was dann?

manter antwortete vor 16 Jahren

Es wird einmal gemessen.

Wenn du vorher installierst gelten die alten Werte,
in 7 Wochen die neuen.

Du solltest aber beides einhalten können.

Gruß Manuel

Wolfram antwortete vor 16 Jahren

bist du sicher?
ich meine irgendwo in der verordnung etwas von wiederkehrenden messungen gelesen zu haben.

manter antwortete vor 16 Jahren

Japp. Anders gehts gar nicht.

Sonst müte ja fast jeder Kaminofenbetreiber
nach der neuen Bisch auch jährlich messen lassen.
(edit: glaube ab 6kw).

Dafür haben die gar nicht genug Meßgeräte. Weiterhin wäre es für den Betreiber unrentabel.

Also mein Bezirksschornie und der meines Bruders haben beide gesagt, dass einmal gemessen wird.

Unser HV läuft seit Februar und ist auch schon seit dem abgenommen. Gemessen wird am 27. November.

Gruß Manuel

edit: Hartmut, könntest du nochmal was dazu sagen?
Falls ich unrecht habe, werden bestimmt noch so einige Leute ins Leid fallen.

steintorteam antwortete vor 16 Jahren

Das erinneret mich an die Stammtischdiskussionen von früher als die Ölheizungen gemessen werden sollten-die gleichen Argumente-lol- heute zahlt jeder brav seine 100 Euro und gut ists.
Wenn es sich lohnt hat bald jeder BSM ein Holzofenmeßgerät-und das lohnt beim jährlichen messen. Im gegensatz zum einmalundniewiedermessen. Da kommt bestimmt noch eine derbe verschärfung, die angeblichen einmaligen Erstmessungen dienen bestimmt nur dazu um statistisches Material FÜR eine Verschärfung der Kontrollen zu sammeln-glaubts mir einfach, die Lobby der Energieindustrie und der BSM `s wirds schon machen…natürlich nur für den Umweltschutz, mit der Begründung geht doch jede Verschärfung hier in der B(ananen)R D.

Volli antwortete vor 16 Jahren

@steintoteam,

da bin ich 150% deiner Meinung.

Ich habe übrigens wo anders gelesen, das Harald (Lamdacheck) ein kleines transportables Gerät zum Lamdamessen entwickeln soll. Er sprach auch davon, dass er noch nicht weiß ob es geeicht werden kann/soll. Ich würde mich nicht wundern wenn uns in nicht allzu ferner Zukunft die schwarzen Männer mit einem kleinen handlichen Gerät jährlich quälen werden.

Eines steht hundertprozentig fest: Vertreter diverser Interessengruppen werden dafür sorgen, dass wir alle unter dem Deckmantel des „Umweltschutzes“ immer mehr bluten müssen!

Und wir Schäfchen schauen in die Runde und blöken mit.

Grüsse

Volker

Hartmut antwortete vor 16 Jahren
Volli:
@steintoteam,

Eines steht hundertprozentig fest: Vertreter diverser Interessengruppen werden dafür sorgen, dass wir alle unter dem Deckmantel des „Umweltschutzes“ immer mehr bluten müssen!

Grüsse

Volker

hallo atmosgemeinde,

sorry, wenn ich bei solchen sätzen immer etwas schmunzeln muss „deckmantel“ klingt ja nach V-theorie.
im grunde ist es viel einfacher, deutschland begann nach der jahrtausendwende seine energieversorgung ( unter rot/grün) immer mehr auf selbstversorgung umzustellen, um weniger nachfrage auf den weltmärkten zu erzeugen und somit zur preisstabilität beizutragen ( neudeutsch energie-diversifikation).
einen wesentlichen beitrag sollen die nachwachsenden rohstoffe bilden- im kern holz und holzpresslinge durch thermische verwertung.
ein großteil der vorhandenen technik entspricht dem entwicklungsstand der 70er, 80er jahre.
mit der neuen verordnung und dessen vollzug wird der druck auf die industrie erhöht ,solche auch auf den markt zu bringen.somit wird vermutlich jeder durchbrandkessel im gegenstromvergaserprinzip (im volksmund „allesfresser“) zukünftig nicht im markt bestehen können.
diese tragen übrigens im wesentlichen zum schlechten ruf der holzheizer bei.
im grunde ist die novellierung für die holzheizer sehr positiv,da man jetzt regelmäßig ( alle 2 jahre) den nachweis hat, genauso umweltfreundlich wie öl und gas zu sein.

Volli antwortete vor 16 Jahren

Ja Hartmut ist ja gut.
Du hast ja recht. Und deine Einstellung ehrt dich. Aber (es kommt immer ein aber ) ich hatte nicht hauptsächlich an die Heizerei gedacht sondern meiner allgemein geknechteten Unterahnenseele etwas Luft verschafft, manchmal muss es raus sonst platzt mann! . Denk nur mal dran was uns alles mit dem „Umweltgedanken“ untergejubelt wird.

PS: Ich war jetzt ein bisschen Holz spalten und nu jeetz wieder.

Grüsse

Volker

manter antwortete vor 16 Jahren
im grunde ist die novellierung für die holzheizer sehr positiv,da man jetzt regelmäßig ( alle 2 jahre) den nachweis hat, genauso umweltfreundlich wie öl und gas zu sein.

Was jetzt. einmal messen oder alle 2 Jahre?

Incl. Staub? Falls ja, dann sollte man das auch bei den alten Ölern machen!

Gruß Manuel

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo manuel

alle 2 jahre

sowohl stückholz als auch pellet.

Micha antwortete vor 16 Jahren

Hallo Hartmut,
soll das nach der jetzigen Messmethode passieren???
Das kostet ja jedes mal ein kleines Vermögen.
Oder hat man sich in Sachen Staubmessung inzwischen was vernünftiges überlegt?

Grüße, Michael

manter antwortete vor 16 Jahren

Würde mich auch interessieren.

Und nochmal ganz deutlich die Nachfrage:
Gilt das auch für bestehende Anlagen?

Ab wieviel kw gilt das Ganze? Nur für Zentralheizung?

Gruß Manuel

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo micha und manuel

messpflicht ab 4kW für zentralheizungen, einzelraumfeuerstätten ausgenommen (kaminöfen), ausser einzelmessungen bei älteren anlagen zur verlängerung der standzeit abhängig vom baujahr.
erstmal bisherige messmethode, an einer neuen wird gearbeitet.
kosten werden aber schon durch einführung der neuen Bundeskehrordnung etwas sinken.
wenn ich es richtig im kopf habe, 75,- plus auslagen und auswertung. im den ländern der aufgehenden sonne noch etwas günstiger und das bei einer reduzierten kehrfolge.
kann im einzelfall bedeuten das wer bis dato eine 4 malige kehrung hatte, für die messung vielleicht 30.- mehrkosten enstehen, also übersichtlich!
diese gilt auch für bestehende anlagen, denn gerade für diese wurde sie novelliert.

Ach im übrigen:

PS: Ich war jetzt ein bisschen Holz spalten und nu jeetz wieder.

das sollten wir alle viel öfter tun, ist entspannend, gesund und viel frische luft

Stefan_H antwortete vor 16 Jahren

Hallo Heizer

Ich habe meinen Atmos seit Oktober 2008 im Betrieb!
Habe den Schorni schon ein paar mal darauf angesprochen wegen der Ersten Abnahme aber es tut sich nichts!

Was soll ich machen ????
Abwarten ?????

Gruß Stefan

gonzotp antwortete vor 16 Jahren

@Hartmut

Was die jetzigen Heizer wohl am meisten interessiert, ab wann fallen die bestehenen HVK unter die Messpflicht.

Es waren doch eigentlich Übergangszeiten geplant-wie sieht es damit aus?

Ach im übrigen:

PS: Ich war jetzt ein bisschen Holz spalten und nu jeetz wieder.

das sollten wir alle viel öfter tun, ist entspannend, gesund und viel frische luft

Ich hab noch nichts(Neid). Die Fiskars setzt schon Spinnweben an.

Gruß Torsten

atmosDS antwortete vor 16 Jahren

Hartmut, nix für ungut, aber das die Schornsteinfeger „neue“ Handlungsfelder suchen ist bekannt. DAs passt ganz gut dazu. Und nachdem die „neue“ Regierung nun aus dem Ausstieg aussteigt…

Ausserdem warum soll dann gerade mein „neuer“ Pelletkessel alle 2 Jahre gemessen werden, wenn die „Allesbrenner“ auslaufen gelassen werden sollen? Leuchtet mir nur bedingt ein.

atmosDS

Kessel 1: Atmos D20P
Puffervolumen: 1000l
hw55 antwortete vor 16 Jahren

Die Schornsteinfeger wollen sich auch wie die Regierungsvertreter nach der Arbeit auf „after work partys“ treffen und dazu braucht man(n) Geld

viel Geld

Gruß Helmut

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo

@ torsten

erstmal gelten für die bestehenden anlagen die alten grenzwerte weiter 0,15g/m³ staub 4g/m³ CO mit 2 jähriger Kontrolle
erst mit einsetzen der stufe 1 wird abgesenkt, diese ist vom baujahr abhängig .

bis 1994 ab 1.1.2015
bis 2004 ab 1.1.2019
bis zum inkrafttreten ab 1.1.2025

also für die meisten hier im forum wird es erst 2025 richtig interessant, bis dahin gelten die alten grenzwerte.

@helmut

was heist hier „after“ das muss schon vorher gehen

gonzotp antwortete vor 16 Jahren

Hartmut,

ist das jetzt so zu verstehen das unsere bestehenen HVK auch schon alle 2 Jahre gemessen werden sollen???

Hast Du einen aktuellen Link für die jetzt gültige 1.BimschV

Gruß Torsten

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo torsten

momentan liest sie sich noch etwas schwierig, da man aus dem entwurf und den bundesratsentscheidungen beides erlesen muss.
wobei an den wesentlichen kriterien hat sich nichts geändert.

der entwurf der bundesregierung ist hier

Entwurf 1.BimschV

hw55 antwortete vor 16 Jahren
Hartmut:
hallo

@helmut

was heist hier „after“ das muss schon vorher gehen

Hartmut, dann paß mal auf daß Du dann nicht mit besoffenen Kopf vom Dach fällst

Gruß Helmut

gonzotp antwortete vor 16 Jahren

Hartmut,

irgendwie blicke ich nicht durch.

Also nochmal, müssen bestehene HVK nach Inkrafttreten der BimschV auch alle zwei Jahre gemessen werden???

Gruß Torsten

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

ja

gonzotp antwortete vor 16 Jahren

Das wird ja lustig

Torsten

Micha antwortete vor 16 Jahren

Hallo

also, dass das geplant war mit der wiederkehrenden Messung ist ja nicht ganz neu.
Sinnvoll finde ich das trotzdem nicht.

Wenn man regelmäßig den CO messen würde, dann könnte ich das noch irgendwie verstehen. Denn dieser Parameter ist stark vom Betreiber abhängig.
Am Staub kann der Betreiber aber relativ wenig tun, außer zur Messung tolles Holz nehmen, Abgastemp. erhöhen, Rinde runter und so Blödsinn.
Zumindest die Staubwerte sind für mich Prüfstandswerte, die in erster Linie von der Konstruktion abhängen. Das muss man aber wirklich nicht alle 2 Jahre neu messen, die Konstruktion ändert sich wohl nur geringfügig.
Deshalb ist das für mich reine Geldmache, so ungern Hartmut das hören wird.
Wenn man von einem Kaminofen eine Typprüfung verlangt, dann kann ich das verstehen. Aber mit einer Messung finde ich weder die Leute, die dem Ofen die Luft abdrehen, sobald Hartmut zur Tür draußen ist, noch die ewigen Plasik und Gummistiefelverbrenner.

In erster Linie geht es dabei für mich um die Interessen der Ölmafia. Die Alternativen sollen einfach nicht allzu attrakiv werden.

Grüße, Michael

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

nun mal nicht so pessimistisch

hast deine erstmessung damals doch bestanden, das ganze multipliziert mit deinem jetztigen erfahrungsschatz, wo ist das problem?

es werden sich ein paar holzheizer gedanken machen müssen , welche jetzt noch für ein standart einfamilienhaus 40rm verheizen- diese werden langsam aussterben, somit bleibt mehr holz für uns.

manter antwortete vor 16 Jahren

Die Sorge geht nicht ums Meßergebnis, sondern um die Kohlen.

Nur kehren ist halt immer wesentlich günstiger als messen.

Gruß Manuel

P.S. Erlischt auch die Zulassung des Kessels, wenn man einen Belimo an die Sekundärstange montiert?

gonzotp antwortete vor 16 Jahren
hast deine erstmessung damals doch bestanden, das ganze multipliziert mit deinem jetztigen erfahrungsschatz, wo ist das problem?

Da mache ich mir überhaupt keine Sorgen, hab ja einen 50er

Die Sorge geht nicht ums Meßergebnis, sondern um die Kohlen.

Genau

Torsten

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

ach ja

habe ich doch ganz vergessen, den holzheizern gehts ja garnicht um alternative heizmethoden, die wollen nur sparen
das könnt ihr euch abschmatzen

spass beiseite, habe es doch oben schon vorgerechnet, das ist fast ein nullsummenspiel.

PS. und ausserdem was wollt ihr mit kohle, die ist nun wirklich nicht gewollt, diese wird verbrannt in den türmen der hochfinanz.

manter antwortete vor 16 Jahren

@ Wolfram: Nochmal sorry wegen meinem Stammtischgeschwafel…

Ich war mir sicher hier irgendwo mal ne Aussage von Hartmut gelesen zu haben, die besagte, dass weiterhin nur die Erstmessung fällig ist.
Vielleicht war das aber auch vor der Bimsch.

Zumindest bin ich froh, dass nicht nur wir gedeckelt werden, sondern auch die 14,9er Fraktion.
Alles andere wäre ungerecht.
Die blasen nämlich exakt das Gleiche in die Luft wie wir.
Nur halt in 9 Stunden anstatt in 3.
Obwohl es mir irgendwie Leid tut für die, die auf Kosten des Komforts vor nem Jahr nur einen 14,9er genommen haben um die evtl. Meßpflicht zu umgehen.

Gruß Manuel

manter antwortete vor 16 Jahren
spass beiseite, habe es doch oben schon vorgerechnet, das ist fast ein nullsummenspiel.

Was kostet denn nur kehren?

Wenn mein Kaminkehrer weiter so oft vorbei kommt
wirds sicher eine Vervierfachung der kosten.
Und selbst am 27. November dürfte er reichlich wenig zu tun haben.

Gibt es nicht bald ne Möglichkeit die Feststoffmessung zu vereinfachen? Ist doch total besch… mit diesen Röhrchen.

Gruß Manuel

holzmacher antwortete vor 16 Jahren

Hallo,
mein 30 GSE läuft seit 09/08 und der Kaminfeger hat es bis heute nicht für nötig gehalten die Erstmessung durchzuführen. Habe Ihm vor gut einer Woche auf den AB gesprochen, zwecks Messung, bis heute keine Rückantwort erhalten. Was soll man davon halten?

atmosDS antwortete vor 16 Jahren

Die Frage die ich sehe wäre eher eine andere:
Muss eine Erstmessung gemacht werden oder reicht eine „Abnahme“ durch den Schornsteinfeger?

Ich habe durch den Schorni „nur“ eine Abnahme erhalten (und die Messergebnisse der Inbetriebnahme durch Hr. Weihmann mitgegeben).

ds

Kessel 1: Atmos D20P
Puffervolumen: 1000l
Micha antwortete vor 16 Jahren

Soweit mir bekannt ist, ist die Erstmessung verbindlich vorgeschrieben. Ich denke mal Herr Weihmann konnte auch keine Staubmessung durchführen oder?
Lese sehe ich da aber den Schorni in der Schuld. Prügeln würde ich ihn nicht.

Micha

atmosDS antwortete vor 16 Jahren

Die Frage wäre welche Folgen eine nichterfolgte Erstmessung hätte? Zur Sicherstellung dieser Sache ist ja das der Bezirksschornsteinfeger da. Wenn es nicht passiert…who cares… ich bestimmt nicht.

Wenn es hingegen keine Abnahme gibt, könnte bei Brand oder so vielleicht schon ein Problem auftauchen… ich denke der Hintergrund fehlende Erstmessung wäre bei einem Hausbrand etwas anderes…

ds

Kessel 1: Atmos D20P
Puffervolumen: 1000l
winnie3pooh antwortete vor 16 Jahren

Hallo ds,

bei mir war der Schorni zwar da, und hat sich die Anlage angeschaut, hat aber keine Messung durchgeführt!

Gruß Jörg

Arnd_Wagner antwortete vor 16 Jahren

Hallo,
sehe ich das richtig das am 30.11 dieses Gesetz inkrafttrit?

Tom_Tom antwortete vor 16 Jahren

hab hier http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/39616.php
gelesen, dass es nochmal ins Kabinett muss,
kann aber nicht beurteilen wie lange es nun dauert
bis es inkraft tritt.

Arnd_Wagner antwortete vor 16 Jahren

Hallo,
also ein genaues Datum kann ich jetzt nicht erkennen, oder weis
es jemand ?

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo atmosgemeinde

die 1.BimschV wird am 03.12.2009 im Bundestag beraten und vermutlich auch beschlossen

manter antwortete vor 16 Jahren

Und wie lange ist dann wieder die Frist bis zum Inkrafttreten?

Gruß Manuel

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo manuel

nach dem jetztigen entwurf 7 wochen nach dem erscheinen im bundesanzeiger

du siehst, auf eine konkrete frage, gibt es immer eine konkrete antwort

um deine nächste frage vorweg zu nehmen, wann der bundesanzeiger erscheint, immer zeitnah

klaena antwortete vor 16 Jahren

Dann brauchen wir jetzt also alle einen neuen geeichten Lambdacheck mit Datenlogger und Netzwerkschnittstelle, dann kann der Schorni von zuhause aus die ganze Heizperiode überwachen.

hw55 antwortete vor 16 Jahren

Hallo,
nicht überwachen. Wenn die Abgase nicht mehr den Vorschriften entsprechen wird dein Heizkessel automatisch gesperrt, für diese Onlineüberwachung ist dann ein Jahresbetrag von 300,-€ an den Schornsteinfegermeister zu zahlen.
Die Freigabe oder wieder Inbetriebnahme kosten dann noch mal 735,-€ auch zu entrichten an den Schornsteinfegermeister.

Für die Einrichtung der Überwachungsanlage kommen einmalig auf den Heizungsbetreiber noch 3.720,-€ zu, was natürlich in bequemen monatlichen Raten gezahlt werden kann. Bei Ratenverzug wird die Heizung natürlich sofort abgestellt. Wiederinbetriebnahme kostet dann zusätzlich 735,-€

Auf die Jungs kommen dann goldene aber auch gefährliche Zeiten zu
Aber der deutsche Michel läßt sich ja alles gefallen

Gruß Helmut

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo helmut

bu bist sofort eingestellt

klaena antwortete vor 16 Jahren

dann muß ich doch ne extra Schornifirewall einbauen

Frageantwort antwortete vor 16 Jahren

Hallo,

ich dachte, mittlerweile gäbe es eine einheitliche Handhabung für die von den Schornsteinfegern vorgenommenen Messungen und Kehrungen. Dem ist aber wohl nicht so.

Ich hatte vor kurzem die Erstmessung und der Schornsteinfeger sagte, Folgemessungen würde es nach gegenwärtiger Rechtslage nicht geben. Nach einer Überprüfung steht für mich aber fest, dass nach aktuellem § 15 1. BImSchV (seit Jahren gültig) die Messung jährlich wiederholt werden muss. Wieso wird das gar nicht oder selten so gehandhabt? Verstehe ich etwas falsch? Die demnächst gültige 1. BImSchV ändert den § 15 nur geringfügig und verlängert die Überprüfungsfrist von 1 Jahr auf 2 Jahre.

Meine Frage bezieht sich dann eigentlich auf die regelmäßigen Kehrungen und die Erfahrungen der anderen Holzheizer. Bisher galten hier zwar Länderverordnungen (Kehr- und Überprüfungsverordnungen), die aber seit etwa 2006 vereinheitlicht wurden. Danach sind es aktuell ab 15 kW nicht 3 oder 4 Kehrungen pro Jahr, sondern es sind exakt 2 Kehrungen pro Jahr (Anlage 1 Nr. 1 h). Ab dem 01.01.2010 gilt eine bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsverordnung, nach der ab 4 kW für Holzvergaser weiterhin 2 Kehrungen pro Jahr durchzuführen sind (Anlage 1 Nr. 1.5). Die Zahl verringert sich sogar auf eine Kehrung pro Jahr, wenn der Kessel eine Einrichtung zur Sicherstellung der Verbrennungsgüte besitzt („z.B. durch CO-Sensor“). Hat sich von Euch schon jemand damit befasst? Machen die Schornsteinfeger bei Euch 3 Kehrungen pro Jahr? Wenn sie nur eine Kehrung pro Jahr machen, worauf beziehen sie sich dann? Gibt es für Atmos nachrüstbar CO-Sensoren?

Mein Schornsteinfeger will 3 mal jährlich kehren. Ich will ihm das nicht erlauben. Je seltener ich mit ihm zu tun habe, desto lieber ist es mir. Ziel eine Kehrung pro Jahr.

Grüße

Anlage: DC32GS mit 2 x 1.000 l Puffer

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo anbei,

eine kleine zusammenstellung zu den änderungen der handbeschickten Anlagen

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo frage die antwort

momentan gelten noch die landes kehr-und überprüfungsordnungen.
die änderungen der bundeskehr-und überprüfungsordnung treten erst am 1.1.2010 in kraft.

Hartmut antwortete vor 16 Jahren
Frageantwort:

Hallo,

Mein Schornsteinfeger will 3 mal jährlich kehren. Ich will ihm das nicht erlauben. Je seltener ich mit ihm zu tun habe, desto lieber ist es mir. Ziel eine Kehrung pro Jahr.

Grüße

Anlage: DC32GS mit 2 x 1.000 l Puffer

hallo frage die antwort,

dein ziel in allen ehren, aber grundsätzlich richten sich die brand- und betriebssicherheit nicht nach deinen persönlichen zielen.
sollte es ein Kostenproblem sein, so erstattet die ARGE deiner Kommune dir diese!

manter antwortete vor 16 Jahren

@ Hartmut: Dann noch direkt 2 konkrete Fragen:

Wie viele Kehrungen werden denn dann für meine Anlage vorgeschrieben (HV 40 kw), 2 oder 3?

Gilt diese Verordnung auch für Kaminöfen, oder nur für Allein-/Zentralheizungen?

Kann sein, dass du mir das schonmal beantwortet hast, aber es schadet ja nix, wenn es hier nochmal deutlich für jeden zu lesen wäre.

Danke.

Gruß Manuel

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo manuel

die bimschv-messpflichtigen anlagen 2, alle anderen 3.
einzelraumfeuerstätten sind nicht messpflicht, bekommen nur eine überprüfung des baujahres,des co-wertes gemäß typprüfung und eventuell ein datum der ausserbetriebnahme.

manter antwortete vor 16 Jahren

Mann, hab noch was vergessen.

Kaminöfen die dann jetzt noch eingebaut werden, müssen die dann nie einen besseren Grenzwert einhalten als jetzt?
Da ist ja alles ausgestrichen in der Tabelle.
Oder gibt es da eine extra Tabelle? Falls ja, könntest du die mal posten? Wäre vielleicht auch interessant, denn ich denke es gibt einige Kaminofen-Fans hier.

Und nach inkrafttreten: Dann Stufe 1 und die ab 2015 neu eingebauten dann die Stufe 2?
Den Kaminofen, der unter 20mg Staub schafft, will ich sehen.
Vielleicht mit Filter, aber was ich von den Filtern halte will
ich hier nicht näher erläutern…

Gruß Manuel

Hartmut antwortete vor 16 Jahren
manter:
Mann, hab noch was vergessen.

Kaminöfen die dann jetzt noch eingebaut werden, müssen die dann nie einen besseren Grenzwert einhalten als jetzt?[

bis 2025,dann ja

Und nach inkrafttreten: Dann Stufe 1 und die ab 2015 neu eingebauten dann die Stufe 2?
Den Kaminofen, der unter 20mg Staub schafft, will ich sehen.
Vielleicht mit Filter, aber was ich von den Filtern halte will
ich hier nicht näher erläutern…

Gruß Manuel

soweit richtig- und filter sind nur so gut wie ihre wartung!

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo manuell

hier habe ich mal einen beitrag vom NDR fernsehen, welcher gut die zukünftigen Möglichkeiten eingeht.
für alle messtechnisch interessierten, ist hier auch ein zukünftiges mögliches messverfahren zu sehen.es stehen zur zeit aber mehre zur diskussion.

NDR Beitrag kaminofen Staub

ergänzend, sei erwähnt das die hier genannten paraffinscheite keine zugelassenen brennstoffe sind,allerdings im handel angeboten werden,für sogeannte aztekenöfen, zur benutzung im freien!

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

Hallo atmosgemeinde

für alle intressierten soeben hat der bundestag zugestimmt bei gegenstimmen der grünen.

somit besteht für alle holzheizer rechtssicherheit für zukünftige holzheizungen.

Volli antwortete vor 16 Jahren

Hallo,

was ist „Brennstoff 1-5a, und Brennstoff 6 und 7“?

Grüsse

Volker

hw55 antwortete vor 16 Jahren
Frageantwort antwortete vor 16 Jahren

Hallo Hartmut,

vielleicht Missverständnis. Aber entgegen Deiner Aussage ist ab 01.01.2010 nur noch eine Kehrung (und nicht wie von Dir erklärt zwei) notwendig, wenn der Kessel mit einer Einrichtung zur Sicherstellung der Verbrennungsgüte versehen ist. Dafür reicht nach dem Gesetz ausdrücklich ein CO-Sensor, nach meiner Meinung könnte darunter aber auch so etwas wie der Lambdacheck fallen.

Insofern geht es nicht um meine persönlichen Ziele, sondern um eine neue gesetzliche Regelung und die Kehrintervalle für ziemlich viele Holzvergaser. Es wäre schade, eine neue gesetzliche Regelung zu unterschlagen, die eigentlich allen oder den meisten Holzvergaserbetreibern nutzt. Meine Frage war oder ist, wie andere die neue gesetzliche Regelung verstehen und wie im Verhältnis dazu die Handhabung in der Vergangenheit war. Mein Eindruck ist, dass bezüglich der Zahl der Kehrungen ziemliche Unsicherheit besteht. Zumindest gibt es im Forum sehr viele entsprechende Äußerungen. Vielleicht liege ich ja falsch.

Grüße Günther

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo Günter

inwieweit eine lambdasonde die verbrennungsgüte beeinflusst, ist im wesentlichen von der dichtigkeit der feuerungsanlage abhängig.in der fachlichen diskussion gilt sie nicht als verbesserung der >Verbrennungsgüte< dies geht momentan nur expliziet mit co-sensoren.
da noch keine erläuterung zur bundeskehrordung vorhanden ist, denke, wird der gesetzgeber diese präzisieren müssen!
ist bei juristen manchmal schwierig!

Ritschi antwortete vor 16 Jahren

Hallo Hartmut,

bisher hat mein Schornsteinfeger 3x jährlich gefegt.

Im Februar,im April und im November.

Ich habe einen 30er GSE der im Januar 2007 zur bestehenden Ölheizung installiert und abgenommen wurde. Erstmessung wurde vom Bez.schornsteinfegermeister 4 Wochen später mit Erfolg durchgeführt.

Habe ich das richtig verstanden,das der Schorni ab 01.01.2010 nur noch 2x bei mir aufs Dach steigt?!?!

Mal ehrlich,die 2 Monate zwischen Februar und April sind echt n Lacher!! Ich finde April und November vollkommen ausreichend,da ich ja eh von Mai bis September den Öler für WW-Bereitung!!

Guten Rutsch an alle Atmosianer

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo ritschi

richtig ritschi, zukünftig alle messpflichten anlagen nur noch 2x/jahr nichtmesspflichtig 3x mit sommerlicher ww-bereitung 4x

Ritschi antwortete vor 16 Jahren

Bisher galt dies nur für bivalente Anlagen!

Stimmts!!

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

richtig

bivalent gibt es zukünftig nicht mehr, also keine messbefreiung öl/gas auf antrag

hw55 antwortete vor 16 Jahren
Hartmut:
hallo ritschi

richtig ritschi, zukünftig alle messpflichten anlagen nur noch 2x/jahr nichtmesspflichtig 3x mit sommerlicher ww-bereitung 4x

Hallo Hartmut,
beim letzten Termin vor 3 1/2 Wochen hat der Schornsteinfeger aus meinen 11,5 Meter langen Schornstein 1/4 Schaufel voll Ruß rausgeholt und aus meinen 3,5 Meter langen Abgasrohr einen Teelöffel voll Staub.

Der Schornsteinfegergeselle meinte beim Gehen „wozu soll ich hier herkommen?“

Gruß Helmut und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

PS: Aber nicht vom Dach runter

Ritschi antwortete vor 16 Jahren

Hallo Helmut!

Genauso ist es bei mir auch immer.

Der Geselle kann und darf aber nichts daran ändern.

Naja,wenns ab 2010 mit 2x fegen weiter läuft ist ja alles ok.

Man hat ja schließlich jährlich noch die Messung und einmalige Kehrung des Ölers!!!

Ein gesundes und brennstoffreiches Jahr
wünscht Rico aus dem Werratal

Ritschi antwortete vor 16 Jahren

Hallo Leute,

heute war er da!! Der Handlanger der Schornimafia!!

Heute war der Geselle da,und hat turnusmäßig den Kamin und das Abgasrohr gefegt. Bisherige Kosten 20,33€!

Ab 2010 kostet,laut Gesellen, die selbe Sache über 32,-€!!
Warum konnte er mir nicht sagen!! Nur,das ab 2010,meine bestehende Ölanlage nur noch alle 2 Jahre gemessen wird.
Und die 3-malige Kehrung des Feststoffkamines jedes Jahr bleibt auch bestehen,plus einmalige Kehrung des Ölkamines!

Von wegen nur noch 2x kehren….

GANZ TOLL…!!!!!!!

Die machen hier in Thüringen scheinbar was und wie sie wollen!
Welche Handhabe habe ich dagegen?

Kann mich mal jemand von euch aufklären!?!?!?

Danke…..

Manfred antwortete vor 16 Jahren
Welche Handhabe habe ich dagegen?

Wie oft brennt dein Öler. Mein Öler dient nur als
Notheizung und Schorni hat auch nicht in Ordner vermerkt.
Der war bisher sowieso von Messung befreit, weil Solarbetrieb.

Jetzt nach neue Regelung müßte gemessen werden und gebühren enstehen.

Schorni meinte bei Holzvergaser wird alle 2 oder 3 Jahre gemessen und würde 70€ kosten.

Kessel 1: DC50GSE, PS 5200 ltr, Prim.KS40-1, Sec.LC, Start.ASU Timer, WT-Reinigunghebel
Kessel 2: Buderus G105U,17kw Öl,WWB 300 ltr.
Regelung: RLA Centra Mischer ZG 32
Puffervolumen: Gruß Manfred
manter antwortete vor 16 Jahren
Die machen hier in Thüringen scheinbar was und wie sie wollen!
Welche Handhabe habe ich dagegen?

Die Bundeskehrordnung (glaube so heißt das) legt fest, wie oft ab 2010 gekehrt wird. Schreib mal eine PN an Hartmut, der kann dir bestimmt sagen, was du da am Besten machst.

Gruß Manuel

Ritschi antwortete vor 16 Jahren

Es geht ja in erster Linie um den Kehrintervall!

Er kehrt im Februar,April und November!! WAHNSINN oder!?

Und nun wirds auch noch 33% teuerer!!! Warum…???

Hartmut antwortete vor 16 Jahren
Ritschi:
Es geht ja in erster Linie um den Kehrintervall!

Er kehrt im Februar,April und November!! WAHNSINN oder!?

hallo ritschi

kehrfolge ist ok, noch ist deine anlage nicht messpflichtig

messpflichtige anlagen 2x
nichtmesspflichtige 3x
mit ww-bereitung (ohne solar oder zusatzkessel) 4x

Und nun wirds auch noch 33% teuerer!!! Warum…???

richtig kehren wird teurer und messen günstiger, wobei ab 2010 eine fahrtkostenpauschale(anfahrt) hinzukommt und die sache verteuert.

PS: hättest du 4 rauchschornsteine, wird es jetzt preiswerter als 2009

Pflaume antwortete vor 16 Jahren

Bei mir war er letzten Monat, knapp 38 Euro!
Der Angestellte meinte, sei kaum Dreck, keine Spur von Glanzruß, absolut trocken, trotz Abgastemperatur von unter 150° als er kam, letzteres sei nicht i.O. aber da sonst alles nicht besser sein könne, müßte man das eben weiter beobachten.

Der BSFM sagte mir, alsich wg der Rechnung bei ihm anrief, Rechnung ist korrekt, er kommt im Oktober wieder. Da ich eine Solaranlage habe ist das Unsinn, aber er meinte, er könne ja nicht wegen mir seinen Kehrplan ändern.
Aber eine Anfahrtspauschale nehmen, obwohl er kommt, wenn er sowieso im Ort von Haus zu Haus geht, das kann er.
Es handelt sich aber um keine Mafia.
Die wird, zu Recht, polizeilich verfolgt.
Der Schornie wird zu Unrecht polizeilich unterstützt.

Grüße
Pflaume

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

hallo miteinander

die neue 1.BimschV ist erschienen und tritt am 22.03.2010 in kraft.

Bundesgesetzblatt Nr.4 2010

Woodstoker antwortete vor 16 Jahren
hättest du 4 rauchschornsteine, wird es jetzt preiswerter als 2009

Hartmut, ich hab 3 ,was ist dann ?

luschu antwortete vor 16 Jahren

Also ich muß hier mal eine Lanze für die schwarze Zunft brechen habt ihr gewußt das bis 1998 nur Schornsteinfegermeister werden konnte wer Deutscher war…. und die Meister in der Rolle eingetragen wurden und so wie ein Kehrbezirk frei wurde bekam ihn der der auf der Rolle dran war. Soo war das, es ist also schon aufgeweicht und der Schornsteinfeger nimmt an euren Feuerungsanlagen eine Amtshandlung vor wenn er sie misst.

Spaß beiseite zum TÜV fahren wir auch und billiger wird es auch nicht?!
Die Kosten haben Alle was solls.

Pflaume antwortete vor 16 Jahren
luschu:
zum TÜV fahren wir auch und billiger wird es auch nicht?!

Ist genau die gleiche Abzocke. Schaut man sich die Statistiken von Ländern an, die keinen TÜV haben (habt Ihr übrigens gewußt, daß dieser Verein gegründet wurde, zur Überprüfung von Dampfkesseln? Als es davon immer weniger gab, wurde eine neue Aufgabe gesucht. Denn wenn in D einmal eine Behörde eingeführt wurde, und sei es eine halbstaatliche, dann wird die nie wieder abgeschafft, das ist wie bei der Steuer), so haben die erstaunlicherweise nicht mehr Unfälle aufgrund technischen Versagens.

Die Kosten haben Alle was solls.

Na, wenn das nur Dein Problem ist, daß Du Angst hast, etwas zu bezahlen, was andere nicht bezahlen, dann könnten wir ein Zwangstrinkgeld einführen, zur Unterstützung aller im Verkauf tätiger Personen. Sagen wir je Einkauf knapp 38 Euro, so wie für meinen Kamin. Die Leute im Supermarkt oder die Bedienung im Restaurant, die Friseuse etc., haben das Geld nötiger, als mein Schornie.

Grüße
Pflaume

Manfred antwortete vor 16 Jahren

Wir können doch zu einen günstigeren Schorni wechseln.

Kessel 1: DC50GSE, PS 5200 ltr, Prim.KS40-1, Sec.LC, Start.ASU Timer, WT-Reinigunghebel
Kessel 2: Buderus G105U,17kw Öl,WWB 300 ltr.
Regelung: RLA Centra Mischer ZG 32
Puffervolumen: Gruß Manfred
erich_bh antwortete vor 16 Jahren

Hallo,
da wird sich wohl auch unser BSM mal ein Messgerät zulegen müssen. Mein 40GSE läuft seit mitte 2005 und ist bis heute nicht gemessen, k.A. ob es da in Thüringen eine andere Regelung gibt. Schornstein wird 3x im Jahr gekehrt.

mfg erich

luschu antwortete vor 16 Jahren

@ Pflaume

tut mir Leid aber in der Verhältnismaßigkeit ist der Schorni eher bescheiden
wenn ich den Aufwand und den Preis
bei der Zulassung eines Autos sehe oder den Aufwand und den Preis einer TÜV Untersuchung eines Fahrzeuges.
Und die verrechnung einer Handwerkerstunde.

Der kommt ins Haus hat alles mit und muß noch etwas tuen.

Ritschi antwortete vor 16 Jahren

Die Messung und Abnahme erfolgte ca 4 Wochen nach Inbetriebnahme. War alles i.O.!!!

Ich finde es wird Zeit das das Monopol des BSM abgeschafft wird,und der Markt liberalisiert wird.

Wir müssen uns halt bis 2013 gedulden!!!

luschu antwortete vor 16 Jahren

Hallo Ritschi,
die Hoffnung stirbt zuletzt, so wie die Strombörse und der Wettbewerb an der Tankstelle zwischen Shell und Aral Postdienstleistung nur auf Kosten der Kleinen ( der die die Werte schaffen ) die Verbraucher haben nichts davon.

Wenn Du eine Marktposition erreichst dann behältst Du es.

Hartmut antwortete vor 16 Jahren
Ritschi:

Ich finde es wird Zeit das das Monopol des BSM abgeschafft wird,und der Markt liberalisiert wird.

Wir müssen uns halt bis 2013 gedulden!!!

gehört ja eigentlich nicht in diesen thread-
bei deinem motto fällt mir ein-
es wird zeit für die „zeitarbeit“

nachdenkliche grüsse

Ritschi antwortete vor 16 Jahren

60% Preiserhöhung zum 01.01.2010!!!

WAHNSINN…..

Und sowas beschließt noch Vater Staat….

Naja,bei den ganzen geförderten Holzheizungen der letzten Jahre könnte man sich ja über die Schorni`s wieder was zurückholen!!!

Sorry,habe nur grad mal laut gedacht…..

firehead antwortete vor 16 Jahren

Hi,

also man kann nicht immer nur über die Schornis schimpfen.
Der Schrni ist für mich auch der, der für meine Sicherheit sorgt und das nicht nur bei mir im Haus, sondern auch bei meinen Nachbarn.
Ich habe nichts dagegen, wenn der TÜV oder der Schorni sagt, dass etwas mit meiner Anlage oder meinem Auto nicht in Ordnung ist.
Wenn diese Aufgabe aber von freien Handwerkern übernommen wird, sehe ich die Gefahr, dass sogenannte Gefälligkeitsabnahmen durchgeführt werden, also z.B. „Wenn ich hier alle Fehler anmecker, wird der Kunde mich nie wieder beauftragen“. Das ist bei halbstaatlichen Einrichtungen wie Schornsteinfeger oder TÜV/DEKRA nicht so einfach möglich.

Das was ich zu bemängeln habe sind mehr die „persönlichen Schwächen“ wie Unzuverlässigkeit und Wichtigtuerei.

Gruß

Thomas

Hartmut antwortete vor 16 Jahren

-DANKE- thomas

manchmal braucht man so etwas

firehead antwortete vor 16 Jahren

Bitte!

Ich bin kein Schorni, habe aber auch eine Arbeit auf die alle schimpfen.

Gruß

Thomas

Ritschi antwortete vor 16 Jahren

Ich will ja nicht nur schimpfen,aber Leute mal ganz ehrlich.

Man kann sich doch nicht alles gefallen lassen.

Gleiche Leistungen für,schlagartig, 60% mehr Kosten.

Wenn das mein Chef für Wartungsverträge(Dachdeckerbetrieb)
plötzlich 60% mehr will,nehmen das bestimmt alle Kunden einfach so hin…..Grins….

firehead antwortete vor 16 Jahren

Hi,

mein Schorni meinte, dass er zwei bis drei Mal im Jahr kehren müsste, aber seit Oktober hat er sich dafür nicht blicken lassen.
Ich habe mir schon überlegt, ob ich mir nicht selbst so ein Kehrdings in der Bucht schießen soll, damit ich das zwischendurch mal selbst machen kann.
Was nimmt man denn für einen Besen, wenn man ein 180×180 Plewa von unten kehren will?

Gruß

Thomas

jupdida antwortete vor 16 Jahren
firehead:

Was nimmt man denn für einen Besen, wenn man ein 180×180 Plewa von unten kehren will?

Gruß

Thomas

180×180 vierkant?

da müßte das Eckmaß ca. 250mm sein, wenn er stark abgerundete Ecken hat reicht auch ein 230er

firehead antwortete vor 16 Jahren

THX

Gruß

Thomas

TvA antwortete vor 16 Jahren

Hallo Thomas,

Ich habe Plewa 200mmx200mm. Mein Besen ist ein relativ feiner Edelstahlbesen von 260mm Durchmesser.
Damit kann ich meinen Zug von unten fegen.
Ich denke, mit einem feinen Besen sollte das bei Dir mit 250mm klappen.
Von oben nach unten klappt es gerade noch mit einem Gummigewicht.

Gruß
TvA

jupdida antwortete vor 16 Jahren

jep,
200×200 gibt ein eckmaß von 280mm
abzüglich der rundungen reicht da der 260er

Ritschi antwortete vor 16 Jahren

Aaaaaalsoooo……,um diesen Thread einmal zu beenden!!!!

Habe heute ca. 1h mit meinem zuständigen BSM telefoniert.

Werde mich wohl mit den Gebühren abfinden müssen.

Er muss „laut Gesetz“ 3x im Jahr den Kamin UND das Abgasrohr reinigen!! Und die neuen Gebühren sind Ende 2009 beschlossen worden und ab 01.01.2010 in Kraft getreten.

Schade,das man davon erst immer bei der Rechnungsstellung davon erfahren muss.Sind wohl eine Fahrtkostenpauschale usw. dazu gekommen.

Aber dafür wird meine kaum benutzte Ölheizung nur noch alle 2 Jahre gemessen….,naja wenigsten etwas!!!

Sorry,wnn ich in irgend einer Weise dem Männern der schwarzen Zunft auf den Schlips getreten bin!!!

Helau,Alaaf und Ahoi an alle Atmosianer…

luschu antwortete vor 16 Jahren

Ich bin auch nur Kunde, aber vielen Dank für Dein Verständnis im Gegensatz zu den anderen Gebühren und Steuern Peanuts.