Hallo,
letztes jahr im April(2009) habe ich meinen Atmos 30 kw bekommen. Der Heizungsmonteur der diesen angeschlossen hat hat im Vorfeld alles mit dem Schornsteinfeger(vor Ort) besprochen. Nach fertigstellung hat er Ihn angerufen wegen Abnahme. Auch wir haben Ihn mind. 2-mal deswegen angerufen sowie seinem Gesellen, als er zum Fegen kam Bescheid gesagt. Für morgen hat er sich nun Angemeldet.Die Messung kann er aber erst im November durchführen (es gibt wohl nur ein Messgerät im LK).
Jetzt kommt es aber. Nach seiner Auskunft müssen wir alle zwei Jahre messen lassen, da die endabnahme erst mit Inkraft treten der neuen Verordnung stattfindet.
Wir haben Ihn ja schon letztes Jahr von der Inbetriebnahme informiert (leider nicht schriftlich, sondern nur telefonisch und mündlich)
Habe ich da noch eine Möglichkeit diese ständigen Messungen zu umgehen. Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.
Gruß
Michael
Würd den HB als Zeugen benennen dass der Schornie vom Bau und von der Fertigstellung unterrichtet wurde. Wenn er nicht einlenkt und ihn nicht rückwirkend abnimmt kannst du ihn ja auf die kommende freie Schorniewahl hinweisen. Ich würd mir das nicht gefallen lassen. Rechnungen mit Datum vom HB hast du ja und ab zum Oberschornie damit.
Gruß Klaena
Ich würde den Heizungsbauer zu dem Termin dazu bitten. Dann können die beiden das vor Ort klären. Meistens kennen die sich auch schon länger, da Sie öfters miteinander zu tun haben. Sollte der Schonsteinfeger nicht einlenken gibt es immer noch die Möglichkeit über die Innung (wäre aber für mich der letzte versuch)
Michael
Habe ich jetzt was falsch verstanden??
Gilt die wiederkehrende Messung nur für Kessel die nach dem
22.03.2010 in Betrieb gehen ??
Ich dachte alle Kessel müssen wiederkehrend gemessen werden
und die „neuen“ müssen die Stufe 1 der Bimsch ereichen.
siehe auch den Download dazu auf
[URL=http://www.hdg-bavaria.de][/URL]
Gruß
Roland
Habe ich jetzt was falsch verstanden??
Gilt die wiederkehrende Messung nur für Kessel die nach dem
22.03.2010 in Betrieb gehen ??
Gruß
Roland
Sorry,
hast natürlich recht, man sollte zu so später Stunde nichts mehr schreiben, da fällt das nachdenken schon schwer.
Die Messung fällt natürlich alle zwei Jahre an (wenn es ein geeignetes Meßverfahren gibt). Die Klärung geht dann wohl nur noch welche Grenzwerte bis wann eingwehalten werden müßen.
Aber vielleicht erfahren wir noch wie das Gespräch mitdem Schornsteinfeger abgelaufen ist.
Gruß
Michael
Habe ich das falsch gelesen… aber ein Kessel mit 30 kw war doch auch schon nach der alten Verordnung messpflichtig?
Befreit waren nur Kessel unter 15kw !
ds
Puffervolumen: 1000l
Nabend
Kessel über 15 Kw waren Erstmesspflichtig, das stimmt. Aber nicht wiederkehrend wenn Handbeschickt. Für Kessel, die im Zeitraum vom 1.Januar 2005 bis 21. März 2010 eingebaut wurden gilt der Grenzwert von 4g/m³Co und 0,15g/m³ Staub bis zum 1.Januar 2025. Erst dann ist die Stufe 1 der neuen Bimschv einzuhalten(CO 1g/m³ Staub 0,1 g/m³), hier liegt eventl. der eigentliche Knackpunkt. Denn wenn die Abnahme auf den jetzigen Zeitpunkt datiert wird gilt die Neue Bimschv.
Gruß Jörn
Hallo Michael macht nix. Habe jetzt auch einen Fehler frei!!
@ Jörn so hab ich´s verstanden trotzdem schade das Michael nicht recht hat. Naja wer weiß wie lang dass mit der „geeigneten Messmethode“ geht.
@hermic wie ist die Messung gelaufen?
Gruß
Roland
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