Hallo zusammen,
die neue KÜO sieht für messpflichtige Anlagen nach §15BISchV zwei Kehrungen pro Jahr vor.
Jetzt wird derzeit meines Wissens noch nicht gemessen, da das geeignete Messverfahren noch fehlt.
Darf bis dahin dann noch 3 mal gekehrt werden oder trotzdem 2 mal?
Mich nervt, dass der Herr erst vor 2 Monaten da war und jetzt schon wieder aufkreuzen will.
Grüße, Michael
Hallo Micha,
mach`s dem Schorni doch nicht so einfach….zuerst soll er doch bitte einen Termin (Zeitschinden!)mit dir vereinbaren…..dann stehst du mit dem Fotoapparat dabei wenn er im Keller den Ruß aus dem Loch kratzt…und sagst:ja wegen den 20Gramm willst du 3x kehren?? Ob der 2x oder 3x kehrt liegt wirklich in seinem Ermessen!
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hubschrauber
hallo micha
du hast die momentane situation ja richtig beschrieben, allerdings muss es richtig heissen: nicht er darf, sondern er muss.
ausnahmen kann nur die zuständige behörde nach vorheriger gefahrenanalyse auf antrag des eigentümers nach §1 Abs.6 bescheiden.
ansonsten gilt die kehrfolge des feuerstättenbescheides.
soll heißen das dreimal passt?
momentan, ja
aber wart, die geräte sind gerade in der tüv prüfung, dauert also nicht mehr lang.
und dann messung und 2xkehren
Hallo zusammen,
Grüße Dich @ Hartmut,
die Auflösung des Bezirksmonopol, müsste die nicht auch schon vor der Tür stehen?
Es wird etwas eng für einige Deiner (Menschlich, nicht beliebten) Berufskollegen, oder?
Grüße
Wolfgang
Nachtrag: Ist es schon fest Geregelt, was der Häusleeigentümer bei seiner Aufzeichnungspflicht beachten muss?
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Hallo Wong,
dann such dir mal einen „freien Kaminkehrer“ und gib uns dann Bescheid.
hubschrauber
N´abend zusammen,
Grüß Dich Hubschrauber
Schon letztes Jahr gab es eine Anfrage von einem Herr´n aus dem Pforzheim´er Kreis, ob wir Interesse hätten.
Er möchte sich über Calw-Bad Herrenalb – Dobel – Karlsruhe, usw einen Kundenkreis Radius aufbauen, sobald er darf.
Mal nachgefragt, Hubschrauber oder eher an Hartmut,
in der pdf von Hubschrauber ist auf Seite 6 unter Feste Brennstoffe bei Punkt 1.2 die Kehrungen mit 3 x angegeben, jedoch unter 1.5 mit 2 x, sind denn unsere Kessel in der Klasse der „wiederkehrend zu überwachenden Feuerstätte“ beheimatet?
Von einem Kunden in der nähe von Löbau, ist mir gesagt worden, dass er auch schon einige Anfragen aus Polen hat.
Ob die in D ihre Dienstleistung anbieten dürfen?
Und wenn mal der Kamin ausgebrannt werden müsste, sind die Herren dann Versichert, gilt ihr Stempel für die Nachweis Dokumente?
Meine Sicht der Dinge sagt,… es gibt andere Monopol´e die gekippt gehören.
Jetzt fällt mir noch der Spruch ein, als ein Kunde meines Kunden von seinem Betriebsgelände zur Arbeit fuhr….
Da sagte er,…
„Die Intelligenten leben von den Dummen
und die Dummen von der Arbeit.“
Autsch….
Grüße
Wong
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Darf der noch zusätzliche 7 Euro anfahrt verlangen?
tz tz tz,…Ronny, Ronny, was soll nur aus Dir werden, musst Du mit solchen Lautmalerein, Leute auf Ideen bringen, biste jetzt befriedigt,…
will nur wissen ob es rechtens ist oder nicht oder was verlangen andere?
Wenn sich nichts geändert hat, dann fehlt auf der Rechnung der Hinweis,…
Hinweis: Privatpersonen oder Unternehmer, die die Leistung für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen,
müssen ab Ende diesem Jahr diese Rechnung noch 2 Jahre aufbewahren!
Hat sich da was geändert?
lg
Wong
PS. Anfahrtskosten sind nicht,… der gute kommt doch nicht nur zu mir,….brummel
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Ja danke für den Hinweiß konnte da nur für abgelegene Häuser den Zuschlag finden .Ist ja bei mir nicht der Fall und weiß nicht wie es Berechnet wird ,sag mal so er hat ein Anfahrtsweg von 2km .
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