Hallo atmosgemeinde
das bundesumweltamt in dessau hat geeignete messverfahren am 20.07. bekanntgegeben, somit werden die messungen ab dem 20.01.2013 wiederkehrend aller 2 jahre durchgeführt.
erstmalig auch für anlagen zwischen 4-15kW welche nach dem 22.03.2010 installiert wurden.
das atmos-forum, so wertvoll wie nie
Moin
Gestern war mein Schornie zum Fegen da und brachte so beiläufig die gleiche Nachricht.
Neues Meßverfahren für Feinstaub währe jetzt verfügbar.
Wiederkehrende Meßung alle zwei Jahre. Gebühren wußte er noch nicht
Wenn ich nochmal auf die Welt komme werde ich Schornsteinfeger, aber es wird nicht alles so heiss gegessen wie es gekocht wird http://www.klimaworld24.info/fragen.php
Mein Schornie war auch da, erzählte mir dass ab 2013 los geht
und würde um die 80€ kosten.
Hier ein link Feinstaubmesskoffer
Kessel 2: Buderus G105U,17kw Öl,WWB 300 ltr.
Regelung: RLA Centra Mischer ZG 32
Puffervolumen: Gruß Manfred
Hallo Hartmut (und alle anderen mitlesenden Schornies),
Hallo Holzheizer,
so langsam geht mir der Hut hoch!
Letztes Jahr erst sind die Kehrgebühren nach der bundesweiten Vereinheitlichung um gut 50% gestiegen.
Gleichzeitig kam die Pflichtberatung/Holzkontrolle hinzu.
Dieses Jahr wird noch der Feuerstättenbescheid berechnet, in dem alle bis 2015 auszuführenden Arbeiten aufgelistet sind. Ist hilfreich, falls ich die Arbeiten jetzt an einen anderen Schornie vergeben will. Zahrbar ist es natürlich auch, wenn ich beim alten Schornie bleibe. Diesen Posten (ca. 10 Euro plus MWST) haben viele Holzheizer wahrscheinlich noch gar nicht auf der letzten Rechnung bemerkt.
Jetzt kommt endlich die Feinstaubmessung hinzu.
Wir dürfen sehr gespannt darauf sein, was als nächstes kommt.
Vielleicht die Laboruntersuchung von Asche/Russ als Nachweis des eingesetzten Brennstoffs?
Hahneko
80.-€ werden nicht reichen!!!
Mein Schornie war auch da, erzählte mir dass ab 2013 los geht
und würde um die 80€ kosten.
Hier ein link Feinstaubmesskoffer
hallo atmosgemeinde,
und hallo hubschrauber,
du könntest rechthaben ….. oder vielleicht auch nicht.
im wesentlichen wird es davon abhängen, wieviel schornis diese leistung anbieten werden.
je mehr, des so besser für den kunden.
sollte die obsoleszenz der geräte niedrig liegen, dann wohl eher teurer
Hartmut,
sollte die obsoleszenz der geräte niedrig liegen, dann wohl eher teurer
müssen ja zuerst alle Messpflichtige Kessel erfasst werden,
dann wird berechnet wieviel Kohlen einbrimgen sollen..
Kessel 2: Buderus G105U,17kw Öl,WWB 300 ltr.
Regelung: RLA Centra Mischer ZG 32
Puffervolumen: Gruß Manfred
Aus der Praxis:
Da werden hochwertige LKWs ins Ausland verscherbelt, derweil …
Gemischtes Doppel:
Übrigens, Fachwissen engt doch oftmals sehr ein
MfG
Kessel 2: Oelkessel in Reserve nicht angeschlossen, bei 240m² u. 100m² Keller Hobby - nur mit DC-50-GSE u. 10m² Solarfläche inkl. Brauchwasser versorgt.
Regelung: Standard Festeinstellung: Primär Luftschieber ganz auf / Hartholz / Kiefer sek. Luft 2,0 Umd. auf. / Lüfter durchweg bei 45% | Belimo Drossel-klappe schließt bei >160°C | Abgas steigt 200 bis 230°C| KDT >88°C Lüfter aus | primär Kettenzugklappenanschlag schließt Anschlag 0mm bei >60°C Kessel VL| Kesselpumtentaktung in Gluthaltung-ein KDach >89,5 °C |aus < 88,5°C| = Abgas dann 150°C min / bei Lüfter an 180 bis 190°C max|bei Rest-Glut 100°C Abgas- bei Kessel Dach 85 bis 90°C = KT oben|K-Kreispumpe Stufe 1|Laddomat-Patrone >72°C öffnet
Puffervolumen: 2x1000 Puffer parallel direkt oben / unten Puffer zu Puffer ergibt sehr gute Temp. Schichtung 92/24°C | mit Solarschlange (für 5x2m² Platten) unten - | 1x800WW ..., manche Menschen benutzen ihre Intelligenz zum vereinfachen ... Wissen ist eine Holschuld !!
so ein Gerät will abbezahlt werden…..
Meßgerät 7.000€
Hallo hubschrauber
dein link ist für das alte messverfahren, ist eigentlich nur für bestandkessel bis zum ablaufdatum zu nutzen.
ein hersteller bietet ein mietmodell, da sind die mietkosten für 2 jahre schon so hoch, wie bei dir erwähnt.
für neukessel werde ich wohl die staubmessung nicht in mein leistungsangebot aufnehmen.
ich denke es werden noch ein paar hersteller geräte anbieten, soweit es sich für sie lohnt.
Also wenn das neue nur 7000€ gekostet hätte, würde ichs mir auch besorgen…
Vermieten, optimieren,…
Gruß Marius
Mein Schornigehilfe hat mir auch den (Zwang-)Bescheid zukommen lassen(12 Euro Gebühr). Jetzt kann ich ihn entweder weiter seine Leistungen machen lassen und ihm das schriftlich mitteilen (2x jährliches kehren… 2x ca 40 Euro) oder einen „freien“ Suchen und die Kehrung an den Bezirksschornsteinfeger melden.
Grundsätzlich komme ich mit ihm klar, aber über die quasi nicht vorhandene Asche (max. Marmeladeglass) und die 40 Euro für 10 min finde ich schon heftig.
Einzig positives war: Mein Pelleter hat wohl keine Messpflicht bis 2023 so steht es auf dem Bescheid. Ich würde mir sonst in den A. beissen. Er sprach auch von über 100 Euro im 2 Jahres turnus.
Ehrlich gesagt kennt er sich sowieso weniger aus als ich mit dem Pelleter und einmal hoch einmal runter fegen würde ich mir selbst ohne weiteres zutrauen.
Ausserdem sagte er würde maximal zukünftig messen und „einstellen“ müßte dann eh jemand anderes….
Parallel mal die Frage wer nutzt zukünftig einen neuen Dienstleister und warum oder warum nicht?
Puffervolumen: 1000l
Tach!
Hier wird überall gejammert, weil der Feuerstättenbescheid rd. 10,10 € + MwSt. kostet. Dazu kommt aber noch die Feuerstättenschau mit ebenfalls 10,10 € + MwSt. Zusätzlich befindet sich noch ein dritter Posten auf meiner Rechnung: 3.9.2 Zuschlag je Feuerstätte zur Verbrennung flüssiger und fester Brennstoffe, die keiner Emissionsmessung nach Nr. 4 unterliegen. Macht noch mal 3,13€ + MwSt.
Kann es sein, dass der Schorni sich da vertan hat? Ich habe einen DC30GSE. Auf dem Bescheid ist auch keine Abgasmessung vermerkt!?
Alles in allem soll ich 27,76€ zahlen.
Kerni.
hallo kerni,
so wie es ausschaut hat dein schorni einen bescheid nach einer feuerstättenschau erlassen und nicht nach aktenlage.
die gebühren gehen somit i.o.
ansonsten hast du glück gehabt, da die feuerstättenschau ab 2013
etwas teurer wird und du bis 2017 erstmal ruhe hast.
liberalisierung ist schon eine feine sache, irgendiwe mag ich den rößler.
Tja Hartmut, das ist ja eben der Witz!
Es hat nämlich keine Feuerstättenschau stattgefunden! Bei der letzten Kehrung im September hat mich der Feger ganz harmlos gefragt, ob ich ihm ein paar Fragen beantworten könne. Wie groß denn mein Kessel ist, was für eine Marke, wie groß der Abstand zum Kamin ist und welchen Querschnitt der hat!
Gekehrt wird bei mir im 2. Stock, im Heizungskeller ist seit 20 Jahren kein Neger gewesen!
Die Aktion dauerte noch keine Minute und endete mit dem Kommentar „Boh, Sie wisssen aber gut Bescheid“!
Mich würde jetzt interessieren, ob auf dem Feuerstättenbescheid nicht die wiederkehrende Abgasmessung stehen müsste!?
Kerni.
…,
denke ein guter Feger sieht und riecht schon beim Kehren,
ob die Einstellung OK ist
Gruß
bernhard
Kessel 2: Oelkessel in Reserve nicht angeschlossen, bei 240m² u. 100m² Keller Hobby - nur mit DC-50-GSE u. 10m² Solarfläche inkl. Brauchwasser versorgt.
Regelung: Standard Festeinstellung: Primär Luftschieber ganz auf / Hartholz / Kiefer sek. Luft 2,0 Umd. auf. / Lüfter durchweg bei 45% | Belimo Drossel-klappe schließt bei >160°C | Abgas steigt 200 bis 230°C| KDT >88°C Lüfter aus | primär Kettenzugklappenanschlag schließt Anschlag 0mm bei >60°C Kessel VL| Kesselpumtentaktung in Gluthaltung-ein KDach >89,5 °C |aus < 88,5°C| = Abgas dann 150°C min / bei Lüfter an 180 bis 190°C max|bei Rest-Glut 100°C Abgas- bei Kessel Dach 85 bis 90°C = KT oben|K-Kreispumpe Stufe 1|Laddomat-Patrone >72°C öffnet
Puffervolumen: 2x1000 Puffer parallel direkt oben / unten Puffer zu Puffer ergibt sehr gute Temp. Schichtung 92/24°C | mit Solarschlange (für 5x2m² Platten) unten - | 1x800WW ..., manche Menschen benutzen ihre Intelligenz zum vereinfachen ... Wissen ist eine Holschuld !!
hallo kerni,
zur feuerstättenschau muss sich der BSM schon selbst bemühen,wenn er momentan krank sein sollte gibt es einen stellvertreter, wie bei mir momentan.
einfach mal telefonisch nachfragen!
zur Staub-Co Messung, diese sollte eigentlich im bescheid vermerkt sein, sonst gibt es nach einführung des messverfahrens einen änderungsbescheid.
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