Fragen und AntwortenSchornsteinfeger
Holzpille antwortete vor 13 Jahren

Schornsteinfeger: neue Pflichten für Hausbesitzer

Hausbesitzer dürfen ihren Schornsteinfeger nun selbst wählen. Denn mit dem Jahresbeginn ist auf Druck der Europäischen Kommission das Kehrmonopol des Bezirksschornsteinfegers gefallen. Viele Arbeiten können nun auch zugelassene freie Schornsteinfeger und Handwerksbetriebe übernehmen. Der dadurch entstehende Wettbewerb soll langfristig die Gebühren senken. Doch Vorsicht: Auf Hauseigner kommen jetzt Pflichten zu, deren Nichtachtung relativ teuer werden kann.

Bislang dachte der Kaminkehrer praktischerweise immer mit. Jedes Jahr lag unaufgefordert ein kleiner Zettel im Briefkasten. Damit kündigte der Schornsteinfeger seinen Besuch an. Zuverlässig hat der für den Bezirk zuständige Handwerker die Schächte überprüft, den Ruß aus dem Kamin gekehrt und die Emissionswerte der Heizung gemessen. Ab sofort können sich Hausbesitzer selbst den Fachmann bestellen.

Hausbesitzer müssen Fristen für Wartung selbst beachten

„Die neue Wahlfreiheit bringt auch neue Pflichten“, warnt Alexander Wiech von Haus & Grund in Berlin. Denn Hausbesitzer müssen nun selbst die vorgeschriebenen Fristen für die Besuche einhalten. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Anlage regelmäßig gewartet und auf ihre Sicherheit überprüft wird. Sonst kostet das Strafe. Die Bezirksschornsteinfeger weisen daher gerne darauf hin, dass die einfachste und bequemste Lösung darin besteht, beim altgewohnten Kaminkehrer zu bleiben. Verbraucherverbände begrüßen jedoch die Kostenvorteile eines freien Wettbewerbs.
Jeder Hausbesitzer erhält Bescheid über notwendige Arbeiten

Festgelegt sind die Fristen im Feuerstättenbescheid. Jeder Hauseigentümer sollte ihn bis Ende 2012 vom Bezirksschornsteinfeger erhalten haben. Der Bescheid listet die Feuerstätten im Haus auf und protokolliert, welche Arbeiten in welchem Zeitraum an der Anlage gemacht werden müssen. Das Papier koste für ein Haus mit bis zu drei Feuerstätten 12,10 Euro. Feuerstätten sind unter anderem Heizkessel, Kamine und Öfen.
Bezirksschonsteinfeger bleibt auch nach dem Monopol wichtig

Der Bezirkschornsteinfeger führt außerdem das Kehrbuch. Darin hält er fest, wie viele Feuerstätten es im Haus gibt. Und der Fachmann wird auch weiterhin klingeln: Zweimal in sieben Jahren muss er überprüfen, ob weitere unangemeldete Feuerstätten im Haus eingebaut wurden. Das kostet 40 Euro Grundgebühr plus seine Arbeitszeit. „Auch künftig nimmt er neu installierte Heizungsanlagen, Feuerstellen und Schornsteine ab“, ergänzt Langer.
Für viele Arbeiten muss es nicht mehr der Schornsteinfeger sein

Alle anderen klassischen Aufgaben können frei vergeben werden. Dazu gehören die Emissionsmessung der Heizung, die Prüfung der Abgaswege oder das Kehren des Kamins. Den Auftrag darf aber nur ein Fachmann bekommen, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der Handwerkskammer registriert ist. Ein Schornsteinfegerregister findet sich online unter bafa.de.

Auch Heizungsbaumeister mit Zusatzqualifikation können die Arbeiten des Schornsteinfegers übernehmen. Das oft von Verbrauchern kritisierte Doppelmessen der Emissionen kann dadurch vermieden werden, wie Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima erläutert. Denn bislang führt sowohl der Heizungsfachmann bei der Wartung eine solche Messung durch sowie zusätzlich der Schornsteinfeger. Allerdings gibt es nun auch eine Einschränkung: „Gemessen werden darf nicht durch den Kundendiensttechniker vor Ort.“ Stattdessen muss der Betriebsleiter mit entsprechender Qualifikation oder ein von einem Heizungsbauer angestellter Schornsteinfegergeselle vorbeikommen.
Nebenwerb für Schornsteinfeger möglich

Gleichzeit öffnen sich übrigens neue Tätigkeitsfelder für Schornsteinfeger. Dann mit der neuen Regelung wird das für sie geltende Nebenerwerbs-Verbot aufgehoben. So können Kaminkehrer künftig beispielsweise auch eine Energieberatung anbieten.

Wer Fristen verpasst, muss Strafe zahlen

Hauseigentümer, die einen neuen Schornsteinfeger verpflichten, müssen ihrem Bezirksbeauftragten melden, dass die Aufgaben erledigt wurden. Dieser hält das in dem Kehrbuch fest. Gehen die Formulare nicht rechtzeitig bis zu 14 Tage nach dem Ende der Frist ein, meldet der Bezirksschornsteinfeger das der zuständigen Verwaltungsbehörde – etwa dem Landratsamt. Das Amt setzt dann eine zweite Frist fest. Je nach Bundesland koste dieses Versäumnis 40 bis 100 Euro Strafe.
Zur Not greift Verwaltungsbehörde ein

Lässt der Hausbesitzer auch die zweite Frist verstreichen, wird die Behörde selbst tätig: Sie beauftragt den Bezirksschornsteinfeger mit den Arbeiten. „An dieser Aktion sind Schornsteinfeger, ein Behördenvertreter und gegebenenfalls die Polizei beteiligt“ erklärt Langer. Wenn notwendig, öffne ein Schreiner oder Schlüsseldienst die Tür und verschaffe den Verantwortlichen so Zutritt. Die Behördenmacht hat einen Grund: Aus Sicherheitsgründen brauchen Feuerstätten regelmäßig eine Wartung.

Dieser Einsatz kann mehrere hundert Euro kosten – und zwar ebenfalls den Hausbesitzer. Langer betont daher: „Angesichts der 25 Euro, die der Schornsteinfeger normalerweise fürs Kehren des Schornsteins nimmt, ist das Verbummeln der Termine ein teurer Spaß.“

Quelle: dpa-tmn, zuhause.de

Gute Zeit
Wong



16 Antworten
Hubschrauber antwortete vor 13 Jahren

ja liebe Atmos-Forianer dann sucht mal schön einen Feger aus…..ich habe es schon probiert:Aussage vom Feger u wirst ja nicht glauben das ich in den Kehrbezirk eines Kollegen gehe!!
Sämtliche Heizungsbauer/Installatuere werden jetzt auf Schornsteinfeger machen und sich die teueren Meßgeräte anschaffen?
Laßt euch nicht verarschen!

Pflaume antwortete vor 13 Jahren

Wahrend ich in Frankreich meinen Kamin selbst fegen darf, benötige ich in Deutschland einen Fachmann, der kehrt dann so, dass ich im Kamin letztes Mal hinterher eine Spinnwebe in Höhe der oberen Revisionsöffnung fand, die quer durch den Kamin gespannt war. Ob ich das so auch hinbekommen hätte?
Nein, dazu ist ein einfacher Hausbesitzer zu blöde.

Das neue Gestz finde ich toll, nun kann ich jemanden beauftragen, den Kamin zu kehren, der billiger ist. Natürlich kommen da dann Kosten für die Anfahrt hinzu, ich rechne bei meinen Kunden eine Anfahrtspauschale von 30 Euro zuzügl. MWST. bei Fahrten über 10 km. Die fallen wohl mindestens auch an, schließlich muß der gute Mann ja nur wegen mir extra fahren, im Gegensatz zu dem im nächsten Ort ansässigen Kaminfegermeister, der von Haus zu Haus läuft, und schon dafür eine Pauschale nimmt.

Gut dass wir in D die Obrigkeit haben, die uns davor schützt, dass alle Häuser, so wie in Frankreich, dank nicht fachgerechter Kehrung in den letzten Jahrzehnten, abgebrannt sind.

Grüße von einer glücklichen
Pflaume

Grüße
Pflaume

Hartmut antwortete vor 13 Jahren

hallo wong

vielen dank für den artikel, erspart einem doch viele worte, auch wenn es copy und past ist.

hallo pflaume,

es geht nicht mehr ums abbrennen, in der hauptsache.
in der hauptsache geht es um energieeinsparung und immissionsschutz.

frankreich hinkt der Umsetzung der EU Richtlinien nur hinterher, also alles eine frage der zeit, ein vertragsverletzungsverfahren wird kommen, wenn nicht schon eingeleitet. sie haben halt das problem, das sie nicht wissen, wie sie es umsetzen sollen, da keine vorhanden strukturen wie in den anderen europ.ländern vorhanden sind ausser paris und elsass soweit ich weiss.

wünsche euch noch ein gesundes neues jahr
bleibt weiterhin kritisch und neugierig

meier923 antwortete vor 13 Jahren
Wer Fristen verpasst, muss Strafe zahlen

Puhhh Zum Glück bin ich mit meinem Schornsteinfeger seit Jahren zufrieden -> er kümmert sich um alles.
Zettel im Briefkasten gibts bei uns nicht -> er darf den Heizungsraum für den Atmos und den Ölheizkesselraum unaufgefordert betreten 😀 Das vertrauen habe ich schon jahrelang und man kennt sich -> Ich werd mich hüten zu wechseln 🙂 Zum bezahlen liegt ein Zettel im Briefkasten wenn niemand Daheim ist – es funktioniert .Wer weis wie es mit einem Neuem „Beauftragten “ wird und ob er billiger ist glaub ich nicht , es gibt bei uns eine Satzung , ich glaube die ist für alle Bindend.

wong antwortete vor 13 Jahren
Hartmut:
…, auch wenn es copy und past ist.

Aber bitte mein Gutester, das klinkt aber fast nach dem Wunsch… das Du es gern aus meiner Feder lesen möchtest, sorry das wird nix

Petition 23076 Schornsteinfeger – Anerkennung von Nachweisen von zugelassenen EU/EWR-Schornsteinfegern

Es gibt Aufstände…bis auf´s Dach
Bürger vereinigt euch…
Jeder soll das recht bekommen endlich in seinem Kamin kehren zu können… Gebührenfrei…

hasejs antwortete vor 13 Jahren

Hallo

Welche Mindest-Kriterien muß den eine Person oder Firma erfüllen, daß sie einen Kamin in Deutschland kehren darf ??

Ist dazu ein Meisterbrief oder Zulassung nötig?

Wer weiß dazu etwas fundiertes?

Oft ist es nähmlich so, daß da nur viel BlaBla erzählt wird.

Schönen Tag
Joachim

Feueresel antwortete vor 13 Jahren

hm, dass wird wohl auf einen Fegerlehrgang hinauslaufen, etwa so wie beim Motorsägerfreibrief

MfG.

Kessel 1: DC-50-GSE Bj. 2006 jetzt 03.01.2025 bis auf Lüfter-Kondensator noch keine original Teile erneuert, sek. Brennraum auf reduzierte Abgasrückführung optimiert (Brennraumspülung - Selbstregelung), ergibt schnellere u. höhere sek. Brennraumtemperatur bei weniger Gesamtverbrauch
Kessel 2: Oelkessel in Reserve nicht angeschlossen, bei 240m² u. 100m² Keller Hobby - nur mit DC-50-GSE u. 10m² Solarfläche inkl. Brauchwasser versorgt.
Regelung: Standard Festeinstellung: Primär Luftschieber ganz auf / Hartholz / Kiefer sek. Luft 2,0 Umd. auf. / Lüfter durchweg bei 45% | Belimo Drossel-klappe schließt bei >160°C | Abgas steigt 200 bis 230°C| KDT >88°C Lüfter aus | primär Kettenzugklappenanschlag schließt Anschlag 0mm bei >60°C Kessel VL| Kesselpumtentaktung in Gluthaltung-ein KDach >89,5 °C |aus < 88,5°C| = Abgas dann 150°C min / bei Lüfter an 180 bis 190°C max|bei Rest-Glut 100°C Abgas- bei Kessel Dach 85 bis 90°C = KT oben|K-Kreispumpe Stufe 1|Laddomat-Patrone >72°C öffnet
Puffervolumen: 2x1000 Puffer parallel direkt oben / unten Puffer zu Puffer ergibt sehr gute Temp. Schichtung 92/24°C | mit Solarschlange (für 5x2m² Platten) unten - | 1x800WW ..., manche Menschen benutzen ihre Intelligenz zum vereinfachen ... Wissen ist eine Holschuld !!
Hartmut antwortete vor 13 Jahren
Wong:

Es gibt Aufstände…bis auf´s Dach
Bürger vereinigt euch…
Jeder soll das recht bekommen endlich in seinem Kamin kehren zu können… Gebührenfrei…

die aufstände nehmen kein ende, vor allen dingen seitdem wir neues personal eingestellt haben

ach übrigens – kehren darf jeder seinen schornstein so oft er mag, kann nur gut sein für die umwelt und das ganz gebührenfrei , wer will einem das auch verbieten?

Guenther antwortete vor 13 Jahren

Moin

@Helmut
Deine Argumente sind mal wieder unschlagbar.

Hartmut antwortete vor 13 Jahren
Guenther:
Moin

@Helmut
Deine Argumente sind mal wieder unschlagbar.

schau , schau Guenther

mit der richtigen motivation kommen die ganzen alten hasen mal wieder hintern ofen vor und schreiben mal wieder einen beitrag.
wird zeit das hier mal wieder ein wenig stimmung ins forum kommt. allerdings kann ich nicht allzulang dazu beitragen

Hubschrauber antwortete vor 13 Jahren

ich glaube er muß in der BAFA Liste eingetragen sein ,
und in der Handwerksrolle….es sollen auch HB-Meister die Fähigkeiten erwerben können,aber wie ist mir rätselhaft…bitte verbessert mich wenn ich falsch liege…
dürfen die „Berechtigten“ nur kehren aber nicht messen?
warum äußern sich die Atmos-Forum-Schornsteinfeger nicht?

hasejs:
Hallo

Welche Mindest-Kriterien muß den eine Person oder Firma erfüllen, daß sie einen Kamin in Deutschland kehren darf ??

Ist dazu ein Meisterbrief oder Zulassung nötig?

Wer weiß dazu etwas fundiertes?

Oft ist es nähmlich so, daß da nur viel BlaBla erzählt wird.

Schönen Tag
Joachim

Guenther antwortete vor 13 Jahren

Moin

Hartmut:
allerdings kann ich nicht allzulang dazu beitragen

Das find ich aber sehr Schade.

hasejs antwortete vor 13 Jahren

Hallo !!

Also bisher ist nicht viel fundiertes bei rausgekommen.

Irgendwo muß doch dazu etwas geschrieben stehen.

EG-Verordnung oder Kaminkehrer-Verordnung usw.

Da ich auch Geschäftlich oft zu hören bekommen “ Das darf man doch nicht“, habe ich mir folgende Vorgehensweise angeeignet:

Ich frage einfach “ Wo steht das geschrieben“. Und schon sieht die Sachlage ganz anderst aus. Denn die meisten Oberschlauen können diese Frage nicht beantworten.

Also, wer traut sich seinen Kaminkehrer diese Frage zu stellen ??

Bei allen Beamten gibt es die sogenannte Auskunftspflicht.

Ob ein Kaminkehrer darauf Antwortet ???

Bin gespannt.

mfg Joachim

Hartmut antwortete vor 13 Jahren
hasejs:
Hallo !!

Also bisher ist nicht viel fundiertes bei rausgekommen.

Irgendwo muß doch dazu etwas geschrieben stehen.

EG-Verordnung oder Kaminkehrer-Verordnung usw.

Da ich auch Geschäftlich oft zu hören bekommen “ Das darf man doch nicht“, habe ich mir folgende Vorgehensweise angeeignet:

Ich frage einfach “ Wo steht das geschrieben“. Und schon sieht die Sachlage ganz anderst aus. Denn die meisten Oberschlauen können diese Frage nicht beantworten.

Also, wer traut sich seinen Kaminkehrer diese Frage zu stellen ??

Bei allen Beamten gibt es die sogenannte Auskunftspflicht.

Ob ein Kaminkehrer darauf Antwortet ???

Bin gespannt.

mfg Joachim

Hallo Joachim,

warum sollte man nicht antworten, ein blick in die handwerksordnung hilft da weiter.
Schornsteinfeger-> zulassungspflichtiges handwerk-> voraussetzung meisterbrief-> inhaberprinzip
für artverwandte handwerke sind sicherlich teileintragungen möglich.
detallierte rechtskunft geben die kammern.
ausführen darf demnach der inhaber oder ein beim ihm beschäftiger Schornsteinfegergeselle

Achtung-dies ist hier keine rechtsauskunft, sondern nur meine meinung für den fall wir haben hier ab…mahn…an…wälte
unter uns

Hubschrauber antwortete vor 13 Jahren

ich habe mal gegoogelt…
Schornsteinfegerarbeiten sind nun nicht mehr allein Schornsteinfegern vorbehalten. Auch Heizungs- und Sanitärbetriebe können sich nun mit einer speziellen Zusatzqualifikation für diese Arbeiten anbieten. Das liegt an der Lockerung des deutschen Kehrmonopols. Was das genau für Sie bedeuten kann und was Sie anbieten können, erfahren Sie hier. Schornsteinfegerarbeiten Bieten Sie auch zukünftig Schornsteinfegerarbeiten in Ihrem Betrieb an!
Was können sie an Schornsteinfegerarbeiten anbieten?
Bis zum 01.01.2013 gilt noch das alte Kehrmonopol, welches dem bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister und seinen Angestellten das Arbeitsmonopol in dem jeweiligen Bezirk zusicherte. Das bedeutet, dass Dritte keinerlei Schornsteinfegerarbeiten anbieten konnten und vor allem, dass der Schornsteinfeger regelmäßig von sich aus Kontrollen bei Haus- und Wohnungsbesitzern durchführte. Dies fällt nun zum großen Teil weg.
Es wird immer noch Bezirke mit Bezirksschornsteinfegern geben, aber anstatt auf Lebenszeit, werden diese nun alle 7 Jahre gewechselt werden. Zudem haben sie nur noch das Monopol auf staatliche Aufgaben, wie die Abnahme von neuen Kaminen. Die restlichen Schornsteinfegerarbeiten stehen im Wettbewerb zwischen dem Bezirksschornsteinfeger und anderen Konkurrenten. Dazu gehören vor allem bisher gesperrte Messarbeiten. Nun können auch beispielsweise Heizungsbetriebe Messungen an Ölheizungen, Gasheizungen u. ä. mit einer Zusatzqualifikation durchführen.
Welche Arbeiten genau Ihnen offen sind, können Sie beispielsweise bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachfragen. Dort müssen Sie sich auch eintragen lassen, wenn Sie Schornsteinfegerarbeiten anbieten.
Einfache Existenzgründung Von der Geschäftsidee bis zum
Wieso sollten Sie Schornsteinfegerarbeiten anbieten?
Zum einen können Sie so natürlich Ihren eigenen Betrieb vergrößern und einen zusätzlichen Gewinn einbringen. Was Sie aber bedenken sollten ist, dass sich das Angebot von Schornsteinfegerarbeiten natürlich nur lohnt, wenn Ihr Arbeitsgebiet noch nicht mit diesem Angebot übersättigt ist. Wenn Sie beispielsweise einen Heizungsbetrieb führen und diese Dienstleistungen anbieten wollen, aber es schon genügend Schornsteinfeger in Ihrem Einzugsgebiet leben, dann lohnt sich die Expansion vielleicht nicht.
Zum anderen sollten Sie beachten, dass durch den Wegfall des Monopols die Eigentümer sich nun selbst um die Kontrollen kümmern müssen. Das heißt sie selbst werden auf Angebote von Schornsteinfegerarbeiten achten und reagieren. Sie sollten also gezielt bei Hauseigentümern damit werben und bekannt machen, dass Sie nun auch Schornsteinfegerarbeiten anbieten. So können Sie auch neue Kunden für Ihren Heizungsbetrieb oder andere Dienstleistungen gewinnen

Holzpille antwortete vor 13 Jahren

Hallo,
nun ist es ab diesem Jahr Gewissheit, wir dürfen uns unseren
„Glücksbringer“ aussuchen. Deutschland hat ein Monopol weniger.
Was hier aber mit „heißer Nadel“ gestrickt wurde, ist aber nicht wirklich der große Wurf.
Der „alte“ Schorni bleibt uns erhalten, der „neue“ will nicht so recht (Nichtangriffspakt), und die HB-Firmen werden wohl nicht so das richtige Interresse an der Sache haben.
Ich denke, die allermeisten werden, auch wegen Fristen und Termine, die Verantwortung bei „ihren“ Schorni lassen.
In 1 – 2 Jahren wird man mehr wissen. Es muss sich erst mal alles einspielen. Wettbewerb findet sowieso nicht statt, im Gegenteil, vielleicht wird es dann sogar noch teurer.
Ich bin jedenfalls mit meinem Feger zufrieden und bleibe bei ihm.

Gruß Michael

atmosDS antwortete vor 16 Jahren

Hallo,

ich habe den D20 P jetzt im ersten Winter.
Der Ofen ist nur zur Heizperiode an er will aber trotzdem 3 mal kehren.
Wie oft kommt er bei euch?
Heute kam auch die die Rechnungen eine über 24,94 (fürs Kehren / Fahrtpauschale)und eine über 34,03 EUR (Grundgebühr / Kehr und Überprüfungsgebür).
Was berechnet euer Schorni?

flugzeug2



11 Antworten
Hubschrauber antwortete vor 13 Jahren

ja liebe Atmos-Forianer dann sucht mal schön einen Feger aus…..ich habe es schon probiert:Aussage vom Feger u wirst ja nicht glauben das ich in den Kehrbezirk eines Kollegen gehe!!
Sämtliche Heizungsbauer/Installatuere werden jetzt auf Schornsteinfeger machen und sich die teueren Meßgeräte anschaffen?
Laßt euch nicht verarschen!

Pflaume antwortete vor 13 Jahren

Wahrend ich in Frankreich meinen Kamin selbst fegen darf, benötige ich in Deutschland einen Fachmann, der kehrt dann so, dass ich im Kamin letztes Mal hinterher eine Spinnwebe in Höhe der oberen Revisionsöffnung fand, die quer durch den Kamin gespannt war. Ob ich das so auch hinbekommen hätte?
Nein, dazu ist ein einfacher Hausbesitzer zu blöde.

Das neue Gestz finde ich toll, nun kann ich jemanden beauftragen, den Kamin zu kehren, der billiger ist. Natürlich kommen da dann Kosten für die Anfahrt hinzu, ich rechne bei meinen Kunden eine Anfahrtspauschale von 30 Euro zuzügl. MWST. bei Fahrten über 10 km. Die fallen wohl mindestens auch an, schließlich muß der gute Mann ja nur wegen mir extra fahren, im Gegensatz zu dem im nächsten Ort ansässigen Kaminfegermeister, der von Haus zu Haus läuft, und schon dafür eine Pauschale nimmt.

Gut dass wir in D die Obrigkeit haben, die uns davor schützt, dass alle Häuser, so wie in Frankreich, dank nicht fachgerechter Kehrung in den letzten Jahrzehnten, abgebrannt sind.

Grüße von einer glücklichen
Pflaume

Grüße
Pflaume

Hartmut antwortete vor 13 Jahren

hallo wong

vielen dank für den artikel, erspart einem doch viele worte, auch wenn es copy und past ist.

hallo pflaume,

es geht nicht mehr ums abbrennen, in der hauptsache.
in der hauptsache geht es um energieeinsparung und immissionsschutz.

frankreich hinkt der Umsetzung der EU Richtlinien nur hinterher, also alles eine frage der zeit, ein vertragsverletzungsverfahren wird kommen, wenn nicht schon eingeleitet. sie haben halt das problem, das sie nicht wissen, wie sie es umsetzen sollen, da keine vorhanden strukturen wie in den anderen europ.ländern vorhanden sind ausser paris und elsass soweit ich weiss.

wünsche euch noch ein gesundes neues jahr
bleibt weiterhin kritisch und neugierig

meier923 antwortete vor 13 Jahren
Wer Fristen verpasst, muss Strafe zahlen

Puhhh Zum Glück bin ich mit meinem Schornsteinfeger seit Jahren zufrieden -> er kümmert sich um alles.
Zettel im Briefkasten gibts bei uns nicht -> er darf den Heizungsraum für den Atmos und den Ölheizkesselraum unaufgefordert betreten 😀 Das vertrauen habe ich schon jahrelang und man kennt sich -> Ich werd mich hüten zu wechseln 🙂 Zum bezahlen liegt ein Zettel im Briefkasten wenn niemand Daheim ist – es funktioniert .Wer weis wie es mit einem Neuem „Beauftragten “ wird und ob er billiger ist glaub ich nicht , es gibt bei uns eine Satzung , ich glaube die ist für alle Bindend.

wong antwortete vor 13 Jahren
Hartmut:
…, auch wenn es copy und past ist.

Aber bitte mein Gutester, das klinkt aber fast nach dem Wunsch… das Du es gern aus meiner Feder lesen möchtest, sorry das wird nix

Petition 23076 Schornsteinfeger – Anerkennung von Nachweisen von zugelassenen EU/EWR-Schornsteinfegern

Es gibt Aufstände…bis auf´s Dach
Bürger vereinigt euch…
Jeder soll das recht bekommen endlich in seinem Kamin kehren zu können… Gebührenfrei…

hasejs antwortete vor 13 Jahren

Hallo

Welche Mindest-Kriterien muß den eine Person oder Firma erfüllen, daß sie einen Kamin in Deutschland kehren darf ??

Ist dazu ein Meisterbrief oder Zulassung nötig?

Wer weiß dazu etwas fundiertes?

Oft ist es nähmlich so, daß da nur viel BlaBla erzählt wird.

Schönen Tag
Joachim

Feueresel antwortete vor 13 Jahren

hm, dass wird wohl auf einen Fegerlehrgang hinauslaufen, etwa so wie beim Motorsägerfreibrief

MfG.

Kessel 1: DC-50-GSE Bj. 2006 jetzt 03.01.2025 bis auf Lüfter-Kondensator noch keine original Teile erneuert, sek. Brennraum auf reduzierte Abgasrückführung optimiert (Brennraumspülung - Selbstregelung), ergibt schnellere u. höhere sek. Brennraumtemperatur bei weniger Gesamtverbrauch
Kessel 2: Oelkessel in Reserve nicht angeschlossen, bei 240m² u. 100m² Keller Hobby - nur mit DC-50-GSE u. 10m² Solarfläche inkl. Brauchwasser versorgt.
Regelung: Standard Festeinstellung: Primär Luftschieber ganz auf / Hartholz / Kiefer sek. Luft 2,0 Umd. auf. / Lüfter durchweg bei 45% | Belimo Drossel-klappe schließt bei >160°C | Abgas steigt 200 bis 230°C| KDT >88°C Lüfter aus | primär Kettenzugklappenanschlag schließt Anschlag 0mm bei >60°C Kessel VL| Kesselpumtentaktung in Gluthaltung-ein KDach >89,5 °C |aus < 88,5°C| = Abgas dann 150°C min / bei Lüfter an 180 bis 190°C max|bei Rest-Glut 100°C Abgas- bei Kessel Dach 85 bis 90°C = KT oben|K-Kreispumpe Stufe 1|Laddomat-Patrone >72°C öffnet
Puffervolumen: 2x1000 Puffer parallel direkt oben / unten Puffer zu Puffer ergibt sehr gute Temp. Schichtung 92/24°C | mit Solarschlange (für 5x2m² Platten) unten - | 1x800WW ..., manche Menschen benutzen ihre Intelligenz zum vereinfachen ... Wissen ist eine Holschuld !!
Hartmut antwortete vor 13 Jahren
Wong:

Es gibt Aufstände…bis auf´s Dach
Bürger vereinigt euch…
Jeder soll das recht bekommen endlich in seinem Kamin kehren zu können… Gebührenfrei…

die aufstände nehmen kein ende, vor allen dingen seitdem wir neues personal eingestellt haben

ach übrigens – kehren darf jeder seinen schornstein so oft er mag, kann nur gut sein für die umwelt und das ganz gebührenfrei , wer will einem das auch verbieten?

Guenther antwortete vor 13 Jahren

Moin

@Helmut
Deine Argumente sind mal wieder unschlagbar.

Hartmut antwortete vor 13 Jahren
Guenther:
Moin

@Helmut
Deine Argumente sind mal wieder unschlagbar.

schau , schau Guenther

mit der richtigen motivation kommen die ganzen alten hasen mal wieder hintern ofen vor und schreiben mal wieder einen beitrag.
wird zeit das hier mal wieder ein wenig stimmung ins forum kommt. allerdings kann ich nicht allzulang dazu beitragen

Hubschrauber antwortete vor 13 Jahren

ich glaube er muß in der BAFA Liste eingetragen sein ,
und in der Handwerksrolle….es sollen auch HB-Meister die Fähigkeiten erwerben können,aber wie ist mir rätselhaft…bitte verbessert mich wenn ich falsch liege…
dürfen die „Berechtigten“ nur kehren aber nicht messen?
warum äußern sich die Atmos-Forum-Schornsteinfeger nicht?

hasejs:
Hallo

Welche Mindest-Kriterien muß den eine Person oder Firma erfüllen, daß sie einen Kamin in Deutschland kehren darf ??

Ist dazu ein Meisterbrief oder Zulassung nötig?

Wer weiß dazu etwas fundiertes?

Oft ist es nähmlich so, daß da nur viel BlaBla erzählt wird.

Schönen Tag
Joachim

Guenther antwortete vor 13 Jahren

Moin

Hartmut:
allerdings kann ich nicht allzulang dazu beitragen

Das find ich aber sehr Schade.

hasejs antwortete vor 13 Jahren

Hallo !!

Also bisher ist nicht viel fundiertes bei rausgekommen.

Irgendwo muß doch dazu etwas geschrieben stehen.

EG-Verordnung oder Kaminkehrer-Verordnung usw.

Da ich auch Geschäftlich oft zu hören bekommen “ Das darf man doch nicht“, habe ich mir folgende Vorgehensweise angeeignet:

Ich frage einfach “ Wo steht das geschrieben“. Und schon sieht die Sachlage ganz anderst aus. Denn die meisten Oberschlauen können diese Frage nicht beantworten.

Also, wer traut sich seinen Kaminkehrer diese Frage zu stellen ??

Bei allen Beamten gibt es die sogenannte Auskunftspflicht.

Ob ein Kaminkehrer darauf Antwortet ???

Bin gespannt.

mfg Joachim

Hartmut antwortete vor 13 Jahren
hasejs:
Hallo !!

Also bisher ist nicht viel fundiertes bei rausgekommen.

Irgendwo muß doch dazu etwas geschrieben stehen.

EG-Verordnung oder Kaminkehrer-Verordnung usw.

Da ich auch Geschäftlich oft zu hören bekommen “ Das darf man doch nicht“, habe ich mir folgende Vorgehensweise angeeignet:

Ich frage einfach “ Wo steht das geschrieben“. Und schon sieht die Sachlage ganz anderst aus. Denn die meisten Oberschlauen können diese Frage nicht beantworten.

Also, wer traut sich seinen Kaminkehrer diese Frage zu stellen ??

Bei allen Beamten gibt es die sogenannte Auskunftspflicht.

Ob ein Kaminkehrer darauf Antwortet ???

Bin gespannt.

mfg Joachim

Hallo Joachim,

warum sollte man nicht antworten, ein blick in die handwerksordnung hilft da weiter.
Schornsteinfeger-> zulassungspflichtiges handwerk-> voraussetzung meisterbrief-> inhaberprinzip
für artverwandte handwerke sind sicherlich teileintragungen möglich.
detallierte rechtskunft geben die kammern.
ausführen darf demnach der inhaber oder ein beim ihm beschäftiger Schornsteinfegergeselle

Achtung-dies ist hier keine rechtsauskunft, sondern nur meine meinung für den fall wir haben hier ab…mahn…an…wälte
unter uns

Hubschrauber antwortete vor 13 Jahren

ich habe mal gegoogelt…
Schornsteinfegerarbeiten sind nun nicht mehr allein Schornsteinfegern vorbehalten. Auch Heizungs- und Sanitärbetriebe können sich nun mit einer speziellen Zusatzqualifikation für diese Arbeiten anbieten. Das liegt an der Lockerung des deutschen Kehrmonopols. Was das genau für Sie bedeuten kann und was Sie anbieten können, erfahren Sie hier. Schornsteinfegerarbeiten Bieten Sie auch zukünftig Schornsteinfegerarbeiten in Ihrem Betrieb an!
Was können sie an Schornsteinfegerarbeiten anbieten?
Bis zum 01.01.2013 gilt noch das alte Kehrmonopol, welches dem bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister und seinen Angestellten das Arbeitsmonopol in dem jeweiligen Bezirk zusicherte. Das bedeutet, dass Dritte keinerlei Schornsteinfegerarbeiten anbieten konnten und vor allem, dass der Schornsteinfeger regelmäßig von sich aus Kontrollen bei Haus- und Wohnungsbesitzern durchführte. Dies fällt nun zum großen Teil weg.
Es wird immer noch Bezirke mit Bezirksschornsteinfegern geben, aber anstatt auf Lebenszeit, werden diese nun alle 7 Jahre gewechselt werden. Zudem haben sie nur noch das Monopol auf staatliche Aufgaben, wie die Abnahme von neuen Kaminen. Die restlichen Schornsteinfegerarbeiten stehen im Wettbewerb zwischen dem Bezirksschornsteinfeger und anderen Konkurrenten. Dazu gehören vor allem bisher gesperrte Messarbeiten. Nun können auch beispielsweise Heizungsbetriebe Messungen an Ölheizungen, Gasheizungen u. ä. mit einer Zusatzqualifikation durchführen.
Welche Arbeiten genau Ihnen offen sind, können Sie beispielsweise bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachfragen. Dort müssen Sie sich auch eintragen lassen, wenn Sie Schornsteinfegerarbeiten anbieten.
Einfache Existenzgründung Von der Geschäftsidee bis zum
Wieso sollten Sie Schornsteinfegerarbeiten anbieten?
Zum einen können Sie so natürlich Ihren eigenen Betrieb vergrößern und einen zusätzlichen Gewinn einbringen. Was Sie aber bedenken sollten ist, dass sich das Angebot von Schornsteinfegerarbeiten natürlich nur lohnt, wenn Ihr Arbeitsgebiet noch nicht mit diesem Angebot übersättigt ist. Wenn Sie beispielsweise einen Heizungsbetrieb führen und diese Dienstleistungen anbieten wollen, aber es schon genügend Schornsteinfeger in Ihrem Einzugsgebiet leben, dann lohnt sich die Expansion vielleicht nicht.
Zum anderen sollten Sie beachten, dass durch den Wegfall des Monopols die Eigentümer sich nun selbst um die Kontrollen kümmern müssen. Das heißt sie selbst werden auf Angebote von Schornsteinfegerarbeiten achten und reagieren. Sie sollten also gezielt bei Hauseigentümern damit werben und bekannt machen, dass Sie nun auch Schornsteinfegerarbeiten anbieten. So können Sie auch neue Kunden für Ihren Heizungsbetrieb oder andere Dienstleistungen gewinnen

Holzpille antwortete vor 13 Jahren

Hallo,
nun ist es ab diesem Jahr Gewissheit, wir dürfen uns unseren
„Glücksbringer“ aussuchen. Deutschland hat ein Monopol weniger.
Was hier aber mit „heißer Nadel“ gestrickt wurde, ist aber nicht wirklich der große Wurf.
Der „alte“ Schorni bleibt uns erhalten, der „neue“ will nicht so recht (Nichtangriffspakt), und die HB-Firmen werden wohl nicht so das richtige Interresse an der Sache haben.
Ich denke, die allermeisten werden, auch wegen Fristen und Termine, die Verantwortung bei „ihren“ Schorni lassen.
In 1 – 2 Jahren wird man mehr wissen. Es muss sich erst mal alles einspielen. Wettbewerb findet sowieso nicht statt, im Gegenteil, vielleicht wird es dann sogar noch teurer.
Ich bin jedenfalls mit meinem Feger zufrieden und bleibe bei ihm.

Gruß Michael