Hallo,
mir kam beim lesen der verschiedenen Wirtschafts Nachrichten der Gedanke ob das generelle Geschäftsmodel eines Generalvertriebs
nicht gegen EU.Recht verstößt???
Ware mal Interessant was die Wettbewerbshüter um EU-Kommissar dazu
sagen oder gibt es hierzu schon Aussagen??
Grüße
Peter
Habe nur das dazu gefunden… http://www.vertrieb-strategie.de/vertrieb-dienstleistungen/generalvertrieb/ … aber das das gegen ein Recht verstößt, eher nicht. Man sollte aber auch der Generalvertrieb sein oder zumindest den Geographischen Raum mitangeben, wenn man sich so nennt!?
Gruß timex
Hallo,
was ich meine ist.
Das wenn Ware nur über einen Generalvertrieb zu erhalten ist.
Dann findet ja kein wirklicher Wettbewerb statt.
Grüße
Ja das stimmt, aber manchmal gibt es von einer “ Generalvertretung- oder Vertrieb Deutschland“ gleich mehrere die sich so nennen und das selbe verkaufen…
Das Modell des Vertriebes über einen Generalvertrieb ist eigentlich dann für weiter Händler gedacht, die nur dort ihre Ware beziehen können, um diese dann an dritte weiter zu verkaufen, als Direktvertrieb für den Endkunden sollte das eigentlich nicht möglich sein.
Meine Meinung
Gruß timex
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