Hallo,
ich habe gestern nach 7 Monaten Bearbeitungszeit !!!! einen Ablehnungsbescheid für meine 30qm Solar-VRK und den Kombibonus für den DC40GSE bekommen.
Begründung: Wesentliche Anlagenteile wurden gebraucht erworben.
Bei den „wesentlichen“ Anlagenteilen handelt es ausschliesslich sich um den Wärmemengenzähler, der nach Förderrichtlinie für meine Anlagengröße als Funktionskontrollgerät erforderlich ist.
Der Wärmemengenzähler produziert 0 Energie. Im Gegenteil, durch seine Strömungsverluste erhöht er den Verbrauch der Pumpe. Er steuert nichts, hat also auch für die Einschichtungsstrategie keinerlei Funktion.
Irgendwie kann ich mich mit der Denk-, Betrachtungs- und Auslegungsweise der von uns bezahlten Bürokraten nicht so recht anfreunden.
Was meint Ihr denn dazu?
Gruß
Gerhard
Hallo Gerhard,
einen Tipp den ich auch gemacht habe. Bei mir war es 2005.
Ich habe für meinen GSE 2 Puffer ohne Rechnung gehabt, weil ich sie für ….. bei einer Betriebsumstrukturierung bekommen hatte. Ich habe BAFA vorher angerufen. Ich kann keine Rechnung vorlegen und diese 2 Behälter sind eckig und nach unten spitz zulaufend. „Bitte machen sie ein Foto und beweisen sie das es 2000 lt sein sollen“. Foto und einige Metermaße (Zollstock) mit auf dem Bild. Dazu auch gleich die Berechung des Inhaltes man kann ja nie wissen…..
Es kamen keine Beanstandung. Das Geld war in sehr kurzer Zeit da.
Also versuche mit einem Gespräch diese Entscheidung noch ins positive zu ändern. Ich wünsche Dir dazu eine gute Gesprächsführung. Und bitte bei dem Gespräch lächeln dies überträgt sich auf die Gegenseite. Unser Sohn ist ein Jahr lang in dieser Richtung geschult worden.
Hallo Gerhard,
wie von Jürgen schon gesagt,anrufen u. den Sachverhalt erklären.
Sie werden dir wahrscheinlich dann raten Einspruch gegen den Bescheid einzulegen,damit es mit der Ausszahlung schneller geht.
Ich hatte auch erst-damals nach 4 Monaten-einen Ablehnungsbescheid erhalten,weil ich ein falsches Datum eingetragen hatte.
Gruß Rolf
Hallo Jürgen,
schön, daß du wieder da bist.
Dein Tipp funzt bei mir leider nicht. Ich hatte ja einen Beleg für den Erwerb des Wärmemengenzählers (Aus der bekannten Bucht).
Obwohl aus diesem von mir vorgelegten Beleg nicht hervorgeht, daß es ein Gebrauchtteil ist, folgert man das wohl wegen des Kaufpreises.
Dieses Verhalten an sich stört mich auch nicht.
Wenn die Förderrichtlinie nun mal sagt, wesentliche Anlagenteile haben neu zu sein, dann ist das eben so.
Aber was bitte in aller Welt ist an einem Wärmemengenzähler in Verbindung mit einer Solaranlage so wesentlich? Der tut doch nichts zur Steigerung des Ertrages.
Ich stosse mich daran, daß die BAFA kein Augenmass bei der Bewertung solcher Anlagenteile besitzt. Der Wert eines fabrikneuen Wärmemengenzählers in Relation zum Anlagenwert liegt bei unter 1%. Unter der Prämisse, das die Förderung für die vermehrte Nutzung der erneuerbaren Energie (also zur Einsparung nicht erneuerbarer Energie) aufgelegt wurde, ist das für mich eine sinnentstellende und sture Paragraphenreiterei ohne jeden Verstand.
Gruß
Gerhard
Warum „kaufst“ du dann nicht einen neuen Wärmemengenzähler, oder ist die Förderung so gering das der Zähler nicht mit rausspringt? Schlussendlich brauchst du ja nur eine Rechnung über einen Wärmemengenzähler. Kann man die nicht Nachreichen?
Nachtrag von mir.
Erkläre den Damen das bei ebay gekaufte Teile auch wenn sie neue sind von Privat Personen immer als gebraucht deklariert werden. Du mußt eben sagen das ist ein neues ungebrauchtes Teil was der Vorbesitzer nicht eingebaut hatte.
Ich würde alles versuchen um dem Staat nicht die Förderung zu schenken.
MfG Jürgen
…aber schimpfen wenn der staat steuern will…
Hallo,
ich habe als Pufferspeicher einen 1300 Liter Kombispeicher und 2 alte Gastanks. Dafür hatte ich zwar eine Rechnung vom Gashändler (zusammen 300 €), aber die haben sie zuerst auch nicht anerkannt und nur den Anteil für die 25qm Solaranlage ausgezahlt. Nach Rücksprache mußte ich vom Schornsteinfeger ein Schreiben vorlegen, worin er bestätigt, daß die Kessel jeweils 2750 Liter Inhalt haben. Von neu oder gebraucht war da gar nichts im Gespräch. Und das ganze war erst letztes Jahr. Also laß es auf keinen Fall auf sich beruhen, sondern frag nach, was Du machen sollst. Im Zweifel kauf halt einen neuen Wärmemengenzähler und gib ihn beim Fachhändler gegen Gutschrift zurück, sobald Du die Rechnung hast…
gruß Andreas
Hallo Zusammen,
danke schon mal für die Tipps.
Telefonisch ist da nicht viel zu machen, die Jungs – Damen stecken im Stress (Abwackprämie)
@ Rick: Nachreichen ist nicht, da ich einen Ablehnungsbescheid habe. Deshalb wird es wohl der Widerspruch werden. Ein funkelnagelneuer WMZ ist auch schon unterwegs und dann sollte das eigentlich auch klappen wenn sie mir dann nicht mit leeren Fördertöpfen und unvollständiger Antragstellung kommen.
@all: ich habe mich halt doch schon sehr über die Bewertung der BAFA eines „wesentlichen Bauteils“ für eine Solaranlage geärgert, weil nur die wesentlichen Bauteile müssen neu sein.
Deshalb auch der Titel „BAFA-Schildbürger.
Gruß
Gerhard
Ich find aber auch nirgends in den Richtlinien, dass das Ding neu sein muss.
Ich find aber auch nirgends in den Richtlinien, dass das Ding neu sein muss.
Hallo Micha,
das steht da so explizit auch nicht drin.
Zitate aus der Förderrichtlinie:
6.5 Nicht gefördert werden
Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
3 Gegenstand der Förderung
3.1 Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
a.) Solarkollektoranlagen bis einschließlich 40 m2 Bruttokollektorfläche,
8.1 Förderfähig sind Solarkollektoranlagen
a.) zur Warmwasserbereitung
b.) zur Raumheizung
c.) zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
d.) zur Bereitstellung von Prozesswärme und
e.) zur solaren Kälteerzeugung.
Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht
förderfähig (z.B. Schwimmbadabsorber).
Die Anlagen müssen, mit Ausnahme von Speicher- und Luftkollektoren, mit einem geeigneten
Funktionskontrollgerät bzw. einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Bei Vakuumröhrenkollektoren
ab 20 m2 oder Flachkollektoren ab 30 m2 ist mindestens ein Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf erforderlich.
Der Disput besteht halt darin, daß nach meiner Meinung der WMZ kein wesentlicher Anlagenbestandteil ist.
Das sieht man bei der BAFA aber ganz anders.
Gruß
Gerhard
…aber schimpfen wenn der staat steuern will…

Wozu braucht der Staat meine Steuern, wenn er selbst versprochene Leistungen nicht erbringt.
Noch ein Zitat aus der Förderrichtlinie:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ist doch nett – oder????
Gruß
Gerhard
Bafa ist ein gutes Thema.Ich habe auch vieles per KfW Kredit finanziert.
Nun könnte ich, wenn ich die vollen Massnahmen durchziehe, vermutlich Neubauniveau erlangen (für mich gilt noch EnEv 2007).
Da ich aber nicht vor Frühjahr 2010 damit fertig sein werde, müßte ich bis dahin mit Antragstellung bei BAFA warten.
Mit Pelleter, Puffer (2500 Euro) und Solar (11×105 Euro), Sparpume (200 Euro) gibt es ja die noch Kombibonus von 750 Euro on top.
Mit Neubauniveau würde ich anstelle des Kombibonus den 1,5 fachen Fördersatz bekommen. Wäre mindestens 500 Euro mehr (also 2500 x 1,5= 3.750 vs 2500+750=3.250)- falls es für Solar & Pumpe ebenso gilt sogar noch mehr (weitere 678 Euro).
Nun haben wir aber die neue Regierung die jede Menge Steuersenkungen verspricht, die irgendwie „gegen“-finanziert werden müssen und nebenbei auch den Ausstieg aus dem Atmosausstieg plant.
D.h. ich vermute die Fördersätze könnten (drastisch) gedrosselt werden.
Was meint ihr, lieber den Spatz in der Hand und sofort beantragen?
atmosDS
Puffervolumen: 1000l
Falls es dich beruhigt,,, auch keine Steuer die der Staat einzieht ist gesetzlich „zweckgebunden“.
ds
Puffervolumen: 1000l
Förderampel
Momentan stehen noch ca. 13 % der Fördermittel zur Verfügung.
MfG Jürgen
Was meint ihr, lieber den Spatz in der Hand und sofort beantragen?
atmosDS
Hallo atmosDS
also auch für dich nocheinmal ein Zitat aus der Förderrichtlinie:
13 Verfahren der Antragstellung und Nachweisführung bei Investitionszuschüssen
gemäß Nummer 12
13.1 Basisförderung
Anträge gemäß Nummern 12.1.1, 12.2.1, 12.3.1 (Basisförderung) ggf. mit zusätzlicher Bonusförderung
gemäß Nummern 12.1.2, 12.2.2 und 12.3.2 sowie Maßnahmen nach Nummer 12.4
(„Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche“) sind innerhalb von 6
Monaten nach der Inbetriebnahme zu stellen.
Gruß
Gerhard
Förderampel
Momentan stehen noch ca. 13 % der Fördermittel zur Verfügung.
MfG Jürgen
Hallo Jürgen,
und genau deswegen habe ich ein wenig Sorge, daß die Förderung trotz Widersruch an mir vorbeigehen könnte.
Die Anträge werden nämlich nach der Reihenfolge des vollständigen Eingangs bei der BAFA beschieden.
Wenn ich jetzt im Widerspruchverfahren einfach einen Beleg für einen neuen WMZ nachreiche, könnte man das zum Anlass nehmen, die Fördervoraussetzung zwar als erfüllt zu sehen, mangels Masse aber trotzdem abzulehnen. Das wäre dann fatal
Gruß
Gerhard
Monaten nach der Inbetriebnahme zu stellen.
Das mag sein, aber wie fragt die BAFA die Inbetriebnahme ab?
Rechnungsdatum, oder?
ds
Puffervolumen: 1000l
Monaten nach der Inbetriebnahme zu stellen.
Das mag sein, aber wie fragt die BAFA die Inbetriebnahme ab?
Rechnungsdatum, oder?
ds
auf dem Antragsformular. Du musst den Tag der Inbetriebnahme eintragen. Kontrollmöglichkeiten, ob der auch stimmt, gibt es für die BAFA über die Behörden für die Baugenehmigung (LBO, Schornie usw.) viele.
Gruß
Gerhard
Falls es dich beruhigt,,, auch keine Steuer die der Staat einzieht ist gesetzlich „zweckgebunden“.
ds
Doch, die KFZ-Steuer ist per Gesetz zu 50% der Sparte Verkehrswege-erhaltung+sanierung zugesprochen.
Moin Moin,
ich habe heute auch einen Ablehnungsbescheid von der Bafa bekommen.
Angeblich hat mein Kessel (Sieger FBV22) nur einen Wirkungsgrad von 88,6% , es werden aber nur Kessel mit Wirkungsgrad ab 89% gefördert!
Werde am Montag wohl dort mal anrufen müssen.
Laut Herstellererklärung hat der Kessel nämlich einen Wirkungsgrad von 90,7% und ist auch bei der Bafa gelistet.
Und von einer Förderung für meine Solaranlage (10,2m²)wird garnichts geschrieben.
Habe ich da jetzt noch Chancen irgendwie an die Förderung zu kommen ?
Gruß Jan
Hallo zusammen,
ich habe bei mir Pufferspeicher einer alten Elektroheizung (3*750l mit je 9kW Heizregister) für Solar (25m^2 VRK) und Holzheizung (Eta BK15) im Einsatz. Für die Puffer waren keine Rechnungen mehr da. Erst kam kam von der BAFA Bescheid, daß die Rechnung für den Speicher nicht vorliegt. Ich habe dann geantwortet, daß die Puffer bereits vorhanden waren (also nicht gebraucht erworben) und mit Foto und Hydraulikplan zurückgeschickt. Jetzt kam die Antwort: ich muß durch eine schriftliche Erklärung von Schorni oder Fachfirma nachweisen daß das erforderliche Puffervolumen für Solar zur Verfügung steht. Antrag von Anfang Mai!
Gruß, Georg
Hallo Zusammen,
ich traue mich kaum, aber bei mir ist es völlig problemlos gelaufen. Zuerst habe ich im November 2008 meinen Atmos DC30GSE mit 2000 l Pufferspeicher in Betrieb genommen und nach knapp 6 Monaten die 1125,– € Förderung bekommen. Dann habe ich im April meine Solaranlage mit 13,2 m² und effizienter Umwälzpumpe in Eigenleistung aufgebaut. Dank des Forums hier, habe ich gleich auf das Puffervolumen der Holzheizung verwiesen. (Ob die Anlage tatsächlich innerhalb von 6 Monaten in Betrieb geht, oder 4 Wochen später, läßt sich wohl kaum nachweisen.) Jedenfalls habe ich vor 2 Wochen die Förderzusage für die vollen 13,2 m² x 105,–€ + 750,– € Kombibonus + 50,– € für die Umwälzpumpe erhalten. Ohne Rückfragen oder sonstiger Probleme.
Viele Grüße
teck18
Dann hätte ich bei der Firma da wo du sie dort gekauft hast, nochmal eine Rechnung von damals ausstellen konnen.
Dann normal mit anderen Rchnungen einreichen und gut ist.
Kessel 2: Buderus G105U,17kw Öl,WWB 300 ltr.
Regelung: RLA Centra Mischer ZG 32
Puffervolumen: Gruß Manfred
Habe heute mal mit der BAFA telefoniert. Abgesehen von der Warteschleife waren die ganz nett und kompetent.
Es gilt das Datum der Antragseingangs für die „Höhe“ des Zuschusssatzes. Wenn dieses Jahr das Geld ausgehen würde, würde es aus dem Folgetopfes bedient.
VOn der Dauer sagte man mir man sei mittlerweile fast wieder bei normalen Zeiten.. ca 8-10 WOchen.
atmosDS
Puffervolumen: 1000l
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