Moin!
Heute war der Schorni da. Das dritte mal fegen dieses Jahr.
Als er ging hat er mir dann auch noch (unaufgefordert) einen Feuerstättenbescheid dagelassen.
Der Wisch kostet 10,10€ netto!
Wofür?
Drin steht nur was ich eh schon weiß – nämlich das er dreimal im Jahr kommt zum fegen.
Außerdem muß ich mich bis zum 31.12.2014 von Ihm beraten lassen – und das verstehe ich nun wirklich überhaupt nicht.
Hat von euch schonmal jemand so eine Beratung miterlebt?
Ich kann grad´ nur mit´m Kopf schütteln…
Gruß
Maja
Über „was“ musst du dich beraten lassen?
SCHORNSTEINFEGER
DIE LIZENZ ZUM GELD DRUCKEN!
Moin Maja,
die Beratung kommt aus der 1.BimschV, im §4 unter 8 steht das jeder Betreiber einer Handbeschickten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe sich vom einem Schonsteinfeger beraten lassen muss. Bestehende Anlagen bis 31.12.2014 bei Neu Anlagen oder Betreiberwechsel dann spätesten bis 1 Jahr nach Errichtung/Wechsel.
Bei der Beratung wird z.B der Brennstoff begutachtet(Feuchtegehalt, Art, Größe, Lagerung/Ort), die sachgerechte Bedienung der Feuerstätte wird erklärt. Anlass hiefür ist das die größte Fehlerquelle die zu Rauchbelästigung oder ähnlichem führen der Betreiber ist(wissentlich oder nicht).
Dein Feuerstättenbescheid ist für 2013 damit Du Dir Deinen Schorni z.B. frei auswählen kannst, auch wenn Du es nicht willst er muss ihn Dir ausstellen damit Du die Möglichkeit zur freien Wahl hast. Hierdurch kann dann ein „Fremdfeger“ sehen was wann gekehrt oder geprüft werden muss und Dir dann die durchgeführten Arbeiten quittieren welche Du dann Deinem zuständigen Schorni fristgerecht vorlegen musst.
„die sachgerechte Bedienung der Feuerstätte wird erklärt“
Ha, Ha, wenn er denn überhaupt weiß, wie es funktioniert!
Hallo Leute,
es sind nicht alle so qualifizierte Holzheizer wie wir! Nicht jeder macht sich so viele Gedanken wie wir.
Als die Energiepreise angezogen haben, haben sich viele einen Billigofen geholt und allen möglichen Dreck darin verbrannt. Nasses Holz, Küchenabfall, Plastiktüten usw.
Umweltbelastungen und Nachbarschaftsärger waren die Folge.
Deswegen haben wir jetzt die Gesetzesverschärfungen, die Beratung durch den Schornsteinfeger usw.
Und der Feuerstättenbescheid ist die Folge, weil auf das Schornsteinfegermonopol geschimpft wurde. Das Monopol wurde gekippt. Damit sichergestellt wird, daß auch weiterhin gekehrt wird, mußte der Feuerstättenbescheid her. Farmer3S hat es ja schon genau beschrieben.
Grüße
Juergen_S
Moin!
Hat von euch schonmal jemand so eine Beratung miterlebt?
Ich kann grad´ nur mit´m Kopf schütteln…
Gruß
Maja
hallo mein bester f….
bei meiner beratung könntest du einiges lernen
bei meiner beratung könntest du einiges lernen
Ja nee – is klar.
Wie die AHK aufgeht weiß ich dann grad´ noch selbst…
Außerdem gilt dein Papporden vom VEB Schlotfegerkombinat „Hustefix“ hier nicht.
Gruß
Maja
Hallo Maja,
mein Schornie wollte zweimal im Jahr für meinen HV kommen.
Nach dem ich ihm beigebracht hatte, dass ich nur 1/2 Jahr heize, kommt er jetzt nur einmal im July – August zum Fegen des Schornsteins.
Wenn er bei dir 3 X kommt, scheinst du deinen HV das ganze Jahr zu betreiben?
Mit freundlichen Grüssen
Claus_Kriews
Wenn er bei dir 3 X kommt, scheinst du deinen HV das ganze Jahr zu betreiben?
Ganz genau. Im Sommer zur Warmwasserbereitung aber nur alle 5 Tage. Den Gasanschluß habe ich vor´n paar Monaten ausbuddeln lassen – der kostete im Jahr 120€ Bereitstellung. (Da kamen die Jungs vom Versorger garnicht drauf klar…
)
Gruß
Maja
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