Tachchen Och
Nach langer Zeit will ich mich auch mal wieder melden. Ich habe meinen D20P selbst aufgebaut und installiert. Es läuft ja alles prima. Bis jetzt!!! Aber wie sieht es da mit der Garantie aus? Weil den Kessel ja keine Firma aufgestellt hat?
pott
Ganz offiziell muß sicherlich alles fachgerecht gemacht werden.
D.h. es kommt drauf an, was Dein „Verkäufer“ sagt und ob Deine Installation diesen Voraussetzungen (aus seiner Sicht ggf. der Sicht des Herstellers) entspricht.
In meiner Anleitung steht zumindest, dass ein „Einmessen“ und eine jähriche Wartung erforderlich ist. Einmessen habe ich gemacht (Inbetriebnahme)
Ob dies in der Praxis so gehandhabt wird kann ich Dir nicht sagen.
ds
Puffervolumen: 1000l
Hallo DS,
das ist bei dir so, dafür hast du dann aber auch 5 Jahre Garantie.
Für die 2 Jahre standart brauchst du gar nix. Im Fall der Fälle muß Atmos dir nachweisen, das der Schaden, den du reklamierst durch einen unsachgemäßen Betrieb verursacht wurde. Immerhin hat der Schornie sie ja abgenommen.
Gruß Manuel
Stimmt 2 Jahre sind gesetzliche Gewährleistung. ALLERDINGS, denke ich nur, wenn fachgerecht installiert wurde. Was bei einem Heizkessel wohl der Fall sein muß.
So wie bei E-Geräten in der Kücheninstallation: wenn du selbst den Schukostecker reinsteckst ist alles in Ordnung (Idiotensicher). Wenn man aber verlängern muß oder direkt an den Herdanschluß anschließt ist man nicht qualifiziert genug. so zumindest der Tenor….
Ich behaupte nicht, dass pott oder sonst jemand das nicht kann, aber wenn man sich erst mit dem streiten muß, dann hilft einem das im Notfall nichts wenn die Bude kalt ist.
Die 5 Jahre gibt es m.E. aber nur auf Kesselkörper und wenn Laddomat installiert ist (und nur bei Atmos Rentsch??).
Ich denke es kommt immer darauf an wieviel Service der Händler liefert. Wenn seine Marge gering ist und die Kosten ihn selbst treffen, dann wir man sich erst mal streuben…
fährt er große Mengen vom Hof (wie es einer hier ständig bestätigt) ist auch mal was auf Kulanz drin. Da gehen solche Kosten in der Masse unter, ev. hat man auch eine bessere Position beim Hersteller selbst…
Puffervolumen: 1000l
Wie gesagt, der Schornie darf sie normalerweise nicht abnehmen, wenn es nicht fachgerecht ist.
Aber mal was anders, sind es 2 Jahre Garantie oder Gewährleistung?
Bei Gewährleistung tritt ja dann die Beweislastumkehr ein. Das könnte dann doch Probleme geben, wenn der Händler nicht mitspielt. Denen zu beweisen, dass man selbst nichts für den Defekt kann, geht schnell ins Geld.
Gruß Manuel
Garantie ist eine freiwillige, vom Hersteller gegebene zusage über gewisse Eigenschaften bzw. abläufe
Gewährleistung ist gesetzlich und auf 2 jahre festgelegt, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten
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