So, war mal wieder im Internet unterwegs u. habe im Bundesgesetzblatt die neue bundeseinheitliche „Kehr-u. Überprüfungsordnung“ gefunden.
Hintergrund: Mein Schorni bekommt jetzt über 37€, um einen armseligen Kamin zu putzen, macht mit Geschwätz u. kassieren 10 Min. Die letzte Kehrung im September kostete noch knapp 20€. Begründung: „Wir rechnen jetzt nach der neuen Bundeskehrordnung ab“.
Nachdem mein Schreikrampf vorüber war, habe ich das gleich im Internet überprüft u. ja, es stimmt, das Bundeswirtschaftsministerium hat für die armen Schornis eine Bundeskehrordnung ausgetüftelt. Gilt seit 01.01.10. Herzlichen Glückwunsch.
Ich bin aber auch auf etwas Interessantes gestoßen:
In der neuen „KÜO“ gibt es die „Anlage 1“, sie gibt Auskunft
über die „Anzahl der Kehrungen u. Überprüfungen“.
Dort steht bei „1. Feste Brennstoffe“ unter anderem:
1.8 Nach § 15 1. BImSchV wiederkehrend zu überwachende Feuerstätte mit Einrichtungen zur Sicherstellung der Verbrennungsgüte (z. B. durch CO-Sensoren) = 1 Kehrung jährlich.
Bedeutet das etwa, dass auch Kessel mit einer Lambdasonde darunter fallen? Dann würde sich ja die Nachrüstung mit Lambdacheck ruckzuck rentieren, weil bisher 3 x gekehrt wird!
Wer weiß etwas?
M.f.G. Kerni.
Hallo,
tja das wäre zu schön
.
Klappt aber nicht
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Hartmut hatte das hier schon erklärt (glaube im Fred „neue Bimsch“ oder so). Die geneigte Obrigkeit akzeptiert die einfache Lamdamessung und den Wert „Rest O²“ nicht. Aussagefähig ist nur der CO-Wert da er die Verbrennungsgüte wiedergibt. Laienhaft wiedergegeben, genauer steht es im o.g. Fred.
Grüsse
Volker
Hier könnt ihr nachschauen 1.BimschV
Kessel 2: Buderus G105U,17kw Öl,WWB 300 ltr.
Regelung: RLA Centra Mischer ZG 32
Puffervolumen: Gruß Manfred
Mensch Manfred ich wollte schon schreiben „Manfred findet bestimmt den Fred“!!!!
Die lebende Bibliothek hat wieder zugeschlagen
.
Grüsse
Volker
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