Fragen und AntwortenKettensägeschein
Klaus_S antwortete vor 16 Jahren

Hallo

ab wann wird es Pflicht so einen Schein zuhaben das man Holz machen kann

gruss Klaus



7 Antworten
Siegfried antwortete vor 16 Jahren

Hallo Biker72,
komme aus Rheinland-Pfalz und habe etwa vor 1 1/2 Jahren meinen Schein gemacht. Bei uns darfst du kein Holz machen ohne den Schein und die Sicherheitsausrüstung. Beim Kurs wurden welche weggeschickt weil sie die nötige Ausrüstung nicht hatten.
Dauert bei uns einen Tag.
Dabei ist aber zu beachten daß du dort nicht lernst einen Baum zu fällen. Das ist nicht Umfang dieses Kurses. Du darfst nur bereits gefällte Bäume bearbeiten.
Habe Kollegen aus Baden-Württemberg dort dauert der Kurs 2 Tage und du lernst dort auch das Fällen von Bäumen.
Bis jetzt bin ich noch nicht kontrolliert worden, obwohl immer Forstfahrzeuge an meinen Poldern vorbeigefahren sind. Ich denke aber wenn einer mit Jeans und Turnschuhen mit der Säge rumfuchtelt werden die das Treiben beenden. Dann bekommst du auch kein Holz mehr zugeteilt wurde mir vom Förster gesagt.
Mein Kurs selbst war Super. Mann meint man weiß schon alles aber man lernt immer wieder was dazu. War echt eine Tolle Truppe und habe einiges gelernt.

M.f.G
Siegfried

Biker72 antwortete vor 16 Jahren

Danke für die antwort
werde nächstes jahr einen kurs machen

Marmora antwortete vor 16 Jahren

Hallo,
Habe meinen Schein beim Staatsforst Brandenburg gemacht vor 1 Jahr. 2 Tage, einen Theorie und UVV und der andere Tag Motorsägenkunde, Entasten und schwaches Nadelholz Fällen(20 cm Durchmesser).Preis 70 EUR.
Zur damaliger Zeit war der Sägeschein keine Pflicht wie oft behauptet nur alle sind sich einig und lassen keinen ohne Schein in den Wald. Es kann passieren das ich in Bayern mit meinem Schein nichts anfangen kann.
Mein Sägeschein ist für Holzselbstwerber und Pivatwaldbesitzer ausgestellt und ist von der Breufsgenossenschaft nicht anerkannt.
Also jedes Land macht sein eigenes Süppchen.
MfG

Thurambar antwortete vor 16 Jahren

Hallo Biker,

in RLP gibt es zwei verschiedene Scheine (gilt genauso für Hessen und das Saarland, da es sich um Ein und die Selbe Berufsgenossenschaft handelt).

MS-Basis:
Dieser Schein befähigt zur Bearbeitung von Liegendholz.
1-tägig

MS-Privatwald:
Dieser Schein setzt oberen voraus und befähigt zur Fällung von Bäumen.
2-tägig

Meines Wissen soll zum 01.01.2010 in allen Bundesländern Scheinpflicht sein. Ob dies jedoch auch wirklich in allen Genossenschaften durchgeführt wird ist eher eine Frage wie Haftbar sich die Vorstände machen wollen.
Im Staatsforst darf man schon heute kaum noch ohne Schein Holz werben.

manter antwortete vor 16 Jahren

Im Privatwald, darf man natürlich weiterhin in Turnschuhen ohne Schein Holz machen.

Falls was passiert bezahlt das die Krankenkasse.

Was im Falle eines Falles (ohne Schutzkleidung) der Chef dazu sagt, möchte ich aber lieber nicht wissen.
Oder gar, wenn man Berufsunfähig wird.

Ob der Kurs zwingend notwendig ist, darüber lässt sich streiten.
Ordentliche Schutzkleidung sollte sich m.E. aber jeder leisten.
Egal ob er im Privatwald haust oder sonst wo.

Ich persönlich habe noch keinen Schein. Das ist aber kein Problem. Sollen die sägen, die einen haben. Ich schwinge halt solange den Spalthammer oder lade auf.

Denn nächstes Jahr mache ich die beiden Scheine über die Feuerwehr. Gratis.

Gruß Manuel

Klaus_S antwortete vor 16 Jahren
Thurambar:
Hallo Biker,

in RLP gibt es zwei verschiedene Scheine (gilt genauso für Hessen und das Saarland, da es sich um Ein und die Selbe Berufsgenossenschaft handelt).

MS-Basis:
Dieser Schein befähigt zur Bearbeitung von Liegendholz.
1-tägig

MS-Privatwald:
Dieser Schein setzt oberen voraus und befähigt zur Fällung von Bäumen.
2-tägig

Meines Wissen soll zum 01.01.2010 in allen Bundesländern Scheinpflicht sein. Ob dies jedoch auch wirklich in allen Genossenschaften durchgeführt wird ist eher eine Frage wie Haftbar sich die Vorstände machen wollen.
Im Staatsforst darf man schon heute kaum noch ohne Schein Holz werben.

Hallo,

stimmt so zumindest für das Saarland nicht,
der Grundschein für liegendes Holz dauert nach den Unterlagen der BG 2 Tage und wird auch 2 Tage geschult.
Für stehendes Holz geht der Kurs weitere 3 Tage.
Wobei es im Saarland im Staatsforst kein stehendes Holz für Selbstwerber gibt.

Seit der Saison Herbst 2008 gibt es im Saarland im Staatsforst kein Holz mehr ohne entsprechende Schulung.