Text kopiert von Peter: Hallo miteinander
Nach meinen problemen mit dem wummern und dem russen im heizraum war ich misstrauisch geworden und habe einen anderen heizi geholt . der erklährte mir das mein erst 4wochen alter atmos ab 2012 die feinstaub werte nicht einhalten kann weil die lampdasonde und die automatische steuerung der primär und sekundär luft FEHLT .ohne diese kann der ofen das abgas nicht richtig regeln .wer kann mir dazu helfen bin unsicher geworden ob es eine gute entcheidung war mir einen atmos in den keller zu stellen
mfg peter
Wie gehts dann weiter????
Hallo,
keine Sorge. Ich habe noch einen DC32GS, also ohne die ganze Elektronik.
Mit meinen Abgaswerten:
Staub: 0,02 g/m³
CO: 0,8 g/m³
bei: 13% Sauerstoffgehalt im Abgas
bei: 82° C Wärmeträgertemperatur
bei: 238° C Abgastemperatur
bei: 11,7% Sauerstoff Volumengehalt
bei: -0,3 Druckdifferenz in hPa
kann ich mich trotzdem ganz entspannt zurücklehnen.
Der Grenzwert der neuen BIMSchVO beträgt bezogen auf einen Sauerstoffgehalt
im Abgas von 11 %
Staub: 0,06 g/m³
CO: 1,0 g/m³
zitiert nach: http://www.bosy-online.de/eckpunktepapier_10nov06.pdf
———–
Korrektur:
Nach der dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegten Fassung betragen die Grenzwerte für Scheitholzkessel:
Staub: 0,1 g/m³
CO: 1,0 g/m³
zitiert nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/000/1700074.pdf
————
Bangemachen gilt also nicht!
Grüße
Jürgen_S
Hi,
also erst mal locker machen. Wenn dem generell so wäre, wäre hier die Hölle los, is aber nicht. Allerdings müßten die „Spezialisten“für HV( und das bin ich nicht) erst mal wissen welchen Kessel Du hast? Wenn es ein GSE ist, der noch von der BAFA gefördert wird…. dann hat sich die Frage gleich selbst beantwortet.
ds
Puffervolumen: 1000l
Mit meinen Abgaswerten:
Staub: 0,02 g/m³
CO: 0,8 g/m³
bei: 13% Sauerstoffgehalt im Abgas
bei: 82° C Wärmeträgertemperatur
bei: 238° C Abgastemperatur
bei: 11,7% Sauerstoff Volumengehalt
bei: -0,3 Druckdifferenz in hPa
kann ich mich trotzdem ganz entspannt zurücklehnen.
Naja, bei einem feuerungstechnischem Wirkungsgrad, lt. obigen Daten, von 79 % (nur zum Vergleich, da liegt mein Kesselwirkungsgrad), würde ich mich nicht entspannt zurücklehnen sondern mir die Haare raufen.
Allerdings- sud Gründen, die ich nicht verstehe, wird nicht gemessen, wie effizient ein Kessel arbeitet, insofern hast Du Recht.
Grüße
Pflaume
@ Pflaume:
Etwas zu viel Rest O2, na und? Das lässt sich beheben.
Ein guter Schornie hätte vor Messbeginn die Luftstange noch etwas herausgezogen. Dann wäre auch der Co-Wert deutlich niedriger ausgefallen. Evtl. wäre auch der Staubwert noch besser gewesen.
Aber es reicht ja selbst so dicke.
@ micha1151: Die Werte die dort gepostet wurden gelten für uns sowieso noch nicht. Wir haben erst mal bis mindestens (genaues Datum gucke ich jetzt nicht nach) 2020 noch die Alten Werte von 4g/m3 Co und 0,15g/m3 Staub bezogen aucf 13% O2.
Danach müssen wir die 1g Co bzw. 0,1g Staubgrenze auf 11% halten, was für einen Atmos besonders die GSE kein Porblem darstellt.
Und wenns dann ab 2030 oder später eng wird (guck ich jetzt auch nicht nach / Gesetzesänderungen vorbehalten) und dein Kessel immer noch feuert, dann kaufst du dir für 30 Euro einen gebrauchten Lambdacheck mit Belimo von einem User der seinen Kessel schon ausgetauscht hat.
Gruß Manuel
edit: Hab nachgeguckt, bis 1.1.2025 gelten für uns (alle mit Anmeldung bis zum Inkrafttreten der Verordnung) die Werte von 4g Co und 150mg Staub. Danach Stufe 1 mit den obigen Werten.
@ Hartmut: Wie lange gilt dann Stufe 1?
Und ob der geregelt ist, oder nicht ist doch egal. Wenn der Schornie kommt, guckst du auf sein Meßgerät, stellst die optimalen Werte ein und dann lässt du ihn messen.
Grüße
Pflaume
Tröste dich, Gesetze werden von Politikern gemacht dass KANNST Du gar nicht verstehen.
Grüsse
Volker
@ Hartmut: Wie lange gilt dann Stufe 1?
hallo manuel,
nach der jetzt erneuerten verordnung gibt es für bestehende anlagen keine stufe 2.
stufe 2 gilt für neuanlagen, welche ab dem 01.01.2015 eingebaut werden! (0,02g/m³ staub und 0,4g/m³ CO )
hoffe geholfen zu haben.
Grüße
Pflaume
Tröste dich, Gesetze werden von Politikern gemacht dass KANNST Du gar nicht verstehen.
Grüsse
Volker
hallo
eine messtechnische ermittlung (keine schätzung) des kesselwirkungsgrades, ist momentan nicht wirtschaftlich durchzuführen und somit noch nicht zumutbar.
Da hole ich mir einen Neuen Atmos und montiere die Seitenwand von meinem jetzigen Kessel wo liegt das Problem.
Super Idee, aber denk auch ans Typenschild.
Aber ich glaube, da wir wie Hartmut gerade bestätigt hat (Gesetzesänderung wieder mal vorbehalten) bis mindestens 20unendlich die Grenzwerte erfüllen, müssen wir uns noch keine Gedanken machen. Wer weiß womit wir in 40 Jahren so heizen.
Gruß Manuel
Werte hin Werte her, was mich viel mehr beunruhigt sind die Kosten. Mein Schorni war jetzt da und meinte er müsse jetzt den HV jährlich messen, und jetzt kommts, die Kosten ca. 250,00 € pro Jahr, allerdings mit kehren. Dann wird der Schorni teurer als mein Holz.
Wer weiß mehr, bzw wo steht was?
axel_heinrich
nein, du hast eine bestehende Anlage, die wird nur alle 2 Jahre gemessen
Im Original
Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 (Tabelle)
a) Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrem Ziel, bei Feuerungsanlagen für den Einsatz von Festbrennstoffen strenge Emissionsgrenzwerte für Staub festzulegen. Dabei ist ein Staubgrenzwert von 0,02 g/m³ für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet werden (Stufe 2), sehr anspruchsvoll.
b) Die ab dem 1. Januar 2015 geltenden Grenzwerte der Stufe 2 machen zusätzliche Entwicklungsarbeit in neue Anlagentechnik für die unterschiedlichen Brennstoffe erforderlich. Derzeit kann jedoch nicht abgeschätzt werden, ob die betroffenen Anlagen diesen Grenzwert möglichst ohne Sekundärmaßnahmen im Betrieb einhalten können. Dabei gilt es auch die Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit zu beachten, damit der angestrebte Ausbau der thermischen Biomassenutzung nicht gefährdet wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bis Ende 2012 den vorgenannten Staubgrenzwert unter Beachtung des Standes der Weiterentwicklungen in der Feuerungstechnologie zu überprüfen und dem Bundesrat über das Ergebnis zu berichten.
Werte hin Werte her, was mich viel mehr beunruhigt sind die Kosten. Mein Schorni war jetzt da und meinte er müsse jetzt den HV jährlich messen, und jetzt kommts, die Kosten ca. 250,00 € pro Jahr, allerdings mit kehren. Dann wird der Schorni teurer als mein Holz.
Wer weiß mehr, bzw wo steht was?
axel_heinrich
Bei uns waren für Erstmessung incl. kehren 150 Euronen fällig.
Weiterhin wird ja jetzt einmal pro Jahr weniger gekehrt.
Wären also ca. 120 Euro/a im Schnitt.
Regelmäßig gemessen wird auch erst dann, wenn ein geeigneteres (schnelleres) Meßverfahren zur Verfügung steht was dann auch günstiger ist.
Das ist zwar nicht wenig, aber bezahlbar. 250 Euro pro Jahr wären ja wohl unzumutbar. Wie oft will der denn kehren um auf 250 Euro zu kommen? 3 mal, 4 mal? Und dann in dem Jahr in dem nicht gemessen wird sicher 8 oder 9 mal .
Gruß Manuel
Warum sollte nach der Erstmessung weitere Messungen folgen?
Habe die Letzten 15 Jahre mehrere Anlagen im Freundes und Bekanntenkreis Installiert natürlich jetzt auch meine (bin Hzb) und es ist keine weitere Messung, bei keinen, mehr gemacht worden, gehkehrt wird auch nur 2x im Jahr.
Gruß
MaxIIII
Hallo Max,
das ist ganz einfach so, weil der Gesetzgeber die BimschV geändert hat. Und dort wird oben alle 2 Jahre eine wiederkehrende Messung gefordert.
Grüße, Michael
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