Hallo zusammen,
ich habe gerade die Ergebnisse der Suchfunktion recht schnell überflogen, aber nichts passendes gefunden.
Deshalb entschuldige ich mich, falls das Thema hier schon behandelt wurde.
Mein Schornsteinfeger will jetzt den Atmos alle zwei Jahre messen.
Der Kessel ist Baujahr 2005 und wurde Ende 2005 installiert.
LAut Bimschv §25 lese ich heraus, daß für meinen Kessel die Werte erst ab 2025 einzuhalten sind.
Also warum soll dann die Kiste alle zwei JAhre gemessen werden?
Kann mich jemand aufschlauen, was hier Sache ist?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Jochen!
Das ist bei uns in Österreich/Vorarlberg gesetzlich auch so vorgesehen. Nehme an, dass es da eine entsprechende EU Richtlinie gibt. Die Überprüfung ist in Vorarlberg für den Anlageneigentümer „gratis“. Die Kosten zahlen wir aber alle miteinander über unsere Steuern. Die Kosten für die Überprüfungen werden bei uns 50/50 zwischen Bundesland und Gemeinden geteilt.
hallo jochen
kurze erläuterung
wiederkehrende messpflicht aller 2 jahre ab einführung des neuen messverfahrens für holz ab 01/13 und kohle ab 09/13
bis ablauf der bestandszeit gelten die alten werte, sprich 0,15g staub und 4g CO, nach ablauf der bestandszeit je baujahr
bei holz 0,10g und 1 g CO.
voraussetzung es steht im feuerstättenbescheid.
altanlagen >15kw keine messung bis ablauf der bestandszeit je nach baujahr, danach stufe 1.
neuanlagen( nach dem 22.03.10) messpflich ab 4kW stufe 1 (siehe werte oben).
der sinn ist die kessel nahe am neuzustand zu halten( besondere aufmerksamkeit ist auf die dichtigkeit, brennstoffqualität,allgemeiner zustand der anlage zu legen)
der wartungsaufwand kann sich dadurch erhöhen, hält sich aber bei einem atmos-kessel in grenzen.
hoffe geholfen zu haben
der weg ist das ziel
Hallo Hartmut,
danke für die ausführliche Antwort.
Aber leider kann ich nicht verbindlich rauslesen, ob meiner jetzt alle zwei Jahre gemessen werden muss, oder ob erst ab 2025.
Wäre nett, wenn du ein wenig Licht in mein Dunkel bringen würdest.
Hallo Hartmut,
danke für die ausführliche Antwort.
Aber leider kann ich nicht verbindlich rauslesen, ob meiner jetzt alle zwei Jahre gemessen werden muss, oder ob erst ab 2025.
Wäre nett, wenn du ein wenig Licht in mein Dunkel bringen würdest.
hallo jochen
ja, wie ich mit diesem satz zum ausdruck bringen wollte.
ausnahme: kessel kleiner 15kW, installation vor dem 22.03.2010,dort erfolg erst die messung mit ablauf der bestandszeit.
verbindlich ist nur was in deinem feuerstättenbescheid steht.
steht dort nix drin, wird auch keine messung gemacht.
wenn bei dir nix drin steht, muss der zuständige bezirksschorni dir einen änderungsbescheid zustellen, wenn nicht verhält er sich gesetzwidirig, da er keinen ermessensspielraum hat.
sollte der bescheid fehlerhaft sein, muss man in widerspruch gehen, ansonsten wird er rechtskräftig.
der weg ist das ziel
Danke Hartmut,
ich glaube, ich hab`s verstanden…..
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